Refine
Year of publication
Document Type
- Article (51)
- Part of a Book (35)
- Book (21)
- Report (5)
- Conference Proceeding (1)
- Other (1)
- Working Paper (1)
Language
- German (115) (remove)
Has Fulltext
- no (115) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (115)
Keywords
- Expertenstandard (2)
- Pflegeberatung (2)
- Ambulanter Pflegedienst (1)
- Beratungsbesuch (1)
- Dekubitus (1)
- Dekubitusprophylaxe (1)
- Entwicklung (1)
- Evaluation (1)
- Evidenzbasierte Pflege (1)
- Expertenstandards (1)
Institute
- Fakultät WiSo (115)
Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Hintergrund: Die Gesundheitskompetenz (GK) gilt als bedeutender Prädiktor für die Gesundheit. In der deutschen Bevölkerung ist sie nur unzureichend ausgeprägt. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag die Gesundheitsprofessionen zur Förderung der GK leisten können.
Ziel: In dieser Arbeit werden das Verständnis der Gesundheitsprofessionen von GK sowie fördernde und hemmende Faktoren bei ihrer Vermittlung untersucht.
Methode: Die Untersuchung wurde als qualitative Studie im Design der Grounded Theory durchgeführt. Es wurden 16 halbstrukturierte, leitfadengestützte Interviews geführt.
Ergebnis: Die Ergebnisse verdeutlichen das Verständnis der Gesundheitsprofessionen von GK als Empowerment zu mehr Gesundheit. Dies soll mit einem Wechsel zur holistischen Perspektive auf die Menschen und der Verortung der Verantwortung für die Stärkung von GK in Politik und Gesellschaft gelingen. Voraussetzung dafür ist die vermehrte Aufmerksamkeit des Themas in Theorie und Praxis.
Schlussfolgerung: Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung lassen sich Unterstützungsmaßnahmen für die Gesundheitsprofessionen bei ihrer Aufgabe, GK zu vermitteln, ableiten. Für ihre Mitarbeit muss intensiv geworben werden, zudem sind insbesondere politische Maßnahmen bedeutend, die auf ein höheres gesellschaftliches Engagement hinwirken.
In diesem erfahrungsbasierten Artikel geht es um die praktische Anwendung von Recovery-Strukturen-Setting und den Versuch, das Potenzial von Recovery für den rehabilitativen Bereich der Psychiatrie herauszustellen. Darüber hinaus wird weiterer Forschungsbedarf dargestellt. Hintergrund ist ein zehnwöchiges Praktikum in einer Tagesklinik in der Schweiz.
In der qualitativen Studie soll erstmalig ein realitätsnahes Abbild der Zusammenarbeit mit ausländischen Ärzten/innen aus der Perspektive der Pflege dargestellt werden. Es wurden 11 leitfadengestützte Interviews mit 13 Pflegekräften geführt und mittels der Grounded Theory ausgewertet. Alle Pflegekräfte berichten von alltäglichen Herausforderungen, wobei sprachliche Barrieren und die Einstellung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau am häufigsten genannt wurden. Es wurde deutlich, dass die Kliniken vor der Aufgabe stehen, das Personalmanagement zu professionalisieren, um den langfristig bestehenden Konflikten entgegenzuwirken
In der Gesundheitsversorgung kommt es vermehrt zu ethischen Konfliktsituationen. Gründe dafür sind unter anderen der demografische Wandel und die Zunahme an chronisch Erkrankten. Somit werden neben medizinischen und pflegerischen auch ethische Kompetenzen benötigt. Verschiedene Formen ethischer Fallbesprechungen werden genutzt, um in Form eines partizipativen Entscheidungsfindungsprozesses ethisch begründete Handlungsempfehlungen zu treffen. Das Malteser-Konzept, welches auf Grundlage der Nimwegener-Methode entwickelt wurde, enthält eine sechsschrittige Gesprächsstrukturierung für interne prospektive Fallbesprechungen und beinhaltet zudem die vier ethischen Grundsätze der Prinzipienethik. Insgesamt kann die Inanspruchnahme ethischer Fallbesprechungen sowohl die Patienten- als auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und als Nebeneffekt weitere positive Wirkungen erzielen.