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Der Fixkostendegressionsabschlag ist als Abschlag für Mehrleistungen im Krankenhausentgeltgesetz, der Vergütungsordnung der Krankenhäuser in Deutschland, verankert und findet ab dem 1. Januar 2017 Anwendung. Im Rahmen der Budgetvereinbarung soll dieser Abschlag von mindestens 25 Prozent Höhe für Leistungen des DRG-Fallpauschalen-Systems vereinbart werden, die im Gegensatz zum Vorjahr als Mehrleistungen einzustufen sind.
In dieser Arbeit wird analysiert, wie sich der Abschlag in den Budgets der Krankenhäuser bemerkbar machen wird, und ob er die Leistungsplanung in den Einrichtungen beeinflussen wird. Dazu wird für ein Modellkrankenhaus eine Beispielrechnung durchgeführt. Unter verschiedenen Annahmen werden diverse Krankenhausbudgets entwickelt, aus denen hervorgeht, dass sich das Budget nach Umsetzung verschiedenster Maßnahmen sehr unterschiedlich entwickeln wird.
Ergebnis der Berechnungen ist, dass das Modellhaus trotz verhandelter Mehrleistungen hohe Abschlagszahlungen einsparen kann, wenn eine effektive Leistungssteigerung nur in einem Bereich oder einer Abteilung erfolgt. Der Fixkostendegressionsabschlag wird deshalb bei der zukünftigen Leistungsplanung der Krankenhäuser definitiv eine Rolle spielen.
Bei Expertenorganisationen handelt es sich um ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht relativ junges Realphänomen. Sie stehen in sachlogischer Nähe zu den angelsächsischen Professional Services Firms (PSFs). Bei diesen handelt es sich um wissens- und kompetenzintensive Dienstleistungsorganisationen, deren Wertschöpfungsleistung primär auf der Rekrutierung, Veredelung und Nutzung hochgradig spezialisierten Humankapitals beruht. Im Gegensatz zu Amateuren haben Professionals in der Regel eine langjährige Ausbildungstrajektorie durchlaufen, die im Ergebnis zum Expertenstatus als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Architekt oder Chefarzt führt. Krankenhäuser lassen sich als Expertenorganisationen im weiteren Sinne interpretieren. Während sie einerseits einem relativ rigiden Marktordnungsrahmen unterliegen, folgen sie andererseits – im Gegensatz zu Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungs-Zentren (MVZ) – keiner partnerschaftlichen Corporate-Governance-Logik. Vielmehr wirken unter der Ägide einer oft nicht-medizinischen Geschäftsleitung fachlich weitgehend weisungsungebundene Chefärzte, die primär ihrem Heilversprechen verpflichtet sind. Einhergehend mit ökonomischen Imperativen leiten sich hieraus oftmals Interessenkonflikte im Spannungsfeld von „Ethik und Monetik“ ab. Sollen die limitierten Krankenhausressourcen rendite- oder versorgungsoptimal eingesetzt werden? Wie lässt sich der Interessenkonflikt zwischen Patientenauftrag und Renditeauftrag lösen? Im vorliegenden Beitrag wird der Produktivitätssteigerung vor der Rationierung und Priorisierung eine besondere Bedeutung eingeräumt, weil dadurch im günstigsten Fall keine Abstriche beim Patientennutzen gemacht werden müssen. Trotzdem erweist sich die Realisierung notwendiger Produktivitäts- und Wertsteigerungsreserven in Krankenhäusern als schwierig, wenn Experten ihren Nimbus als unabhängige Kompetenzträger gefährdet sehen. Für den Fall, dass sie zum Wertschöpfungsparameter in einer industrialisierten Servicewertkette degradiert werden, ist mit berufsständischen Widerständen zu rechnen. Ein nachhaltiges Wertschöpfungs- und Produktivitätsmanagement bedarf deshalb adjustierter Führungs- und Steuerungsprinzipien.