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Die demokratische Gesellschaft ist als eine Kommunikationsgemeinschaft gleichberechtigter und mündiger Menschen angelegt. Das spiegelt sich gleichermaßen in der Verfassung wie in den Institutionen unseres Staates wider. Der Ausgleich der Interessen soll als offener und fairer Streit erfolgen. Das notwendige Wissen und damit die Urteilskraft, um die Argumente in diesem Streit bewerten zu können, beziehen wir vor allem aus den Massenmedien. Sie haben die Aufgabe, eine öffentlich zugängliche Sprache für eine hochkomplexe Welt und die darin auftretenden Probleme und Konflikte zu finden. Zugleich dienen sie den politisch Herrschenden als Plattform ihrer Legitimation und damit zur Loyalitätsbeschaffung.
Optimale Garantiepolitik
(2006)
Die Fallstudie aus der Betriebswirtschaftslehre: Preisbündelung bei einer Bildungseinrichtung
(2006)
Neue Vielfalt
(2006)
Um das Potenzial eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale Anschluss-fähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der beruflichen Ausbildungswege im Sinne einer Anhebung auf akademisches Niveau.
In diesem Kontext entwickelt der Pädagogische Fachbeirat (PFB) des Bundes Deutscher Hebammen derzeit ein modularisiertes Kerncurriculum für die deutsche Hebammenausbildung. Hierfür wurde die Definition von Berufskompetenzen für die Berufausübung von Hebammen notwendig.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.