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Schlampige Reiteration
(2024)
Das Thema Gender wird im Marketing kontrovers diskutiert. Als Orientierungspunkt für einen angemessenen Umgang wird häufig das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 Geschlechtergleichstellung der Vereinten Nationen genannt. Dieser Artikel geht mit Hilfe einer Literaturanalyse der Frage nach, inwieweit Forschungsergebnisse aus der führenden Marketingliteratur geeignet sind, Gleichstellung im Sinne des Ziels Nr. 5 voranzutreiben. Dabei wird zunächst das Ziel Nr. 5 erläutert und dann betrachtet, welchen Beitrag es für das Marketing Management zur Zielerreichung ermöglicht. Die Erkenntnisse aus der Forschung bieten eine Basis, wie in der Marketing-Praxis gendersensibel agiert werden kann.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben der Urbanen Produktion unterscheidet sich je nach ihrem Störgrad deutlich zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Während Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlichen stören, auch in gemischten Baugebieten zulässig sind, kommen für Betriebe mit höheren Störgraden nur Gewerbe- und ggf. auch Industriegebiete infrage. Über die Ausweisung von Gewerbegebieten kann jedoch innerhalb eines Quartiers eine grobkörnige Nutzungsmischung erreicht werden. Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, können über die Ausweisung gemischter Baugebiete wie dem Urbanen Gebiet zusätzlich in einer feinkörnigen Nutzungsmischung realisiert werden. Dabei kann die Verdrängung von Betrieben der Urbanen Produktion durch zahlungskräftigere Nutzungen mithilfe des Planungsrechts nur begrenzt beeinflusst werden. Insbesondere in Urbanen Gebieten besteht die Gefahr, dass sie von anderen Nutzungen wie dem Wohnen verdrängt werden.
Fütterung von Zuchtstuten
(2022)