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Mehr direkte Demokratie wagen : Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge
(2024)
Die Wahlbeteiligung sinkt, die Parteien haben immer weniger Mitglieder. Viele Bürgerinnen und Bürger kehren der Politik den Rücken zu - ein wesentlicher Grund dafür: Ob Klimaschutz oder Migration, Steuern oder Schuldenbremse, Kranken- oder Rentenversicherung ... Ständig treffen Politikerinnen und Politiker in Deutschland und Europa grundlegende Weichenstellungen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger darüber selbst entscheiden können. Dies soll anders werden: 42 Autorinnen und Autoren - darunter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker und Vertrauensleute von Volksbegehren in den Bundesländern - analysieren und berichten über direkte Demokratie. Insgesamt ergibt sich ein Bild, das für die Öffnung des Grundgesetzes spricht. Die Arbeit des Parlaments und der Parteien bleibt unentbehrlich - aber ergänzend sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, durch Volksbegehren und Volksentscheid einzugreifen und punktuell politische Fragen selbst zu beantworten. Was in der Schweiz und vielen anderen europäischen Staaten, in vielen US-Gliedstaaten und in den deutschen Bundesländern und Gemeinden funktioniert, könnte auch auf Bundes- und Europaebene gegen Politikverdrossenheit helfen und Lust auf mehr politisches Engagement machen.
Die Analyse des Geschäftsberichts (Risikoberichts) zeigt, dass das Risikomanagementsystem der Wirecard AG gravierende Defizite aufwies. Man muss basierend auf den öffentlich verfügbaren Daten davon ausgehen, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 91 und 93 AktG ergebende Anforderungen nicht erfüllt waren. Wie bei vielen anderen Unternehmen ist z. B. nicht erkennbar, dass eine Risikoaggregation durch eine geeignete Methode stattgefunden hat. Ohne eine solche Risikoaggregation ist die Frühidentifikation von „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken nicht möglich. Trotz dieser Defizite ist allerdings nicht erkennbar, dass eine kausale Verbindung mit der späteren Insolvenz besteht. Viele der Schwächen sind auch bei anderen börsennotierten Gesellschaften „üblich“ und daher kein Indiz dafür, dass das Unternehmen einem besonderen Insolvenzrisiko, speziell durch Betrug von Vorstandsmitgliedern, ausgesetzt war. Die nach dem „alten“ IDW Prüfungsstandard 340 durchgeführte Prüfung des Risikomanagements durch EY hat bestehende „schwerwiegende Mängel“ offenbar akzeptiert. Solche Schwächen der Abschlussprüfung findet man jedoch auch bei vielen anderen Unternehmen, was empirische Studien belegen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die gravierenden Defizite der Abschlussprüfung durch EY auch im Bereich der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems eindeutig erkennbar waren.
Das Thema Gender wird im Marketing kontrovers diskutiert. Als Orientierungspunkt für einen angemessenen Umgang wird häufig das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 Geschlechtergleichstellung der Vereinten Nationen genannt. Dieser Artikel geht mit Hilfe einer Literaturanalyse der Frage nach, inwieweit Forschungsergebnisse aus der führenden Marketingliteratur geeignet sind, Gleichstellung im Sinne des Ziels Nr. 5 voranzutreiben. Dabei wird zunächst das Ziel Nr. 5 erläutert und dann betrachtet, welchen Beitrag es für das Marketing Management zur Zielerreichung ermöglicht. Die Erkenntnisse aus der Forschung bieten eine Basis, wie in der Marketing-Praxis gendersensibel agiert werden kann.