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Die Analyse des Geschäftsberichts (Risikoberichts) zeigt, dass das Risikomanagementsystem der Wirecard AG gravierende Defizite aufwies. Man muss basierend auf den öffentlich verfügbaren Daten davon ausgehen, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 91 und 93 AktG ergebende Anforderungen nicht erfüllt waren. Wie bei vielen anderen Unternehmen ist z. B. nicht erkennbar, dass eine Risikoaggregation durch eine geeignete Methode stattgefunden hat. Ohne eine solche Risikoaggregation ist die Frühidentifikation von „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken nicht möglich. Trotz dieser Defizite ist allerdings nicht erkennbar, dass eine kausale Verbindung mit der späteren Insolvenz besteht. Viele der Schwächen sind auch bei anderen börsennotierten Gesellschaften „üblich“ und daher kein Indiz dafür, dass das Unternehmen einem besonderen Insolvenzrisiko, speziell durch Betrug von Vorstandsmitgliedern, ausgesetzt war. Die nach dem „alten“ IDW Prüfungsstandard 340 durchgeführte Prüfung des Risikomanagements durch EY hat bestehende „schwerwiegende Mängel“ offenbar akzeptiert. Solche Schwächen der Abschlussprüfung findet man jedoch auch bei vielen anderen Unternehmen, was empirische Studien belegen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die gravierenden Defizite der Abschlussprüfung durch EY auch im Bereich der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems eindeutig erkennbar waren.
Die Logistikbranche ist der drittgrößte Wirtschaftsbereich Deutschlands und besonders häufig von Landnutzungskonflikten betroffen. Gründe für diese Konflikte sind z. B. die knapper werdenden Flächen in Großstädten, die Bevölkerung, die die Lärm- und Schmutzbelastung zunehmend kritisch sieht oder das zunehmend schlechte Image der Logistikbranche hinsichtlich ihres Flächenbedarfs. Die derzeitige Flächeninanspruchnahme der Logistikbranche lässt sich nicht mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 in Einklang bringen, nach der die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 ha/Tag zu verringern ist. In diesem Beitrag werden am Beispiel der Fallstudie Waldbach Fulfillment Logistik e. K. Lösungsansätze für diese Problematik herausgearbeitet, indem – basierend auf einem Interview mit dem Geschäftsführer – Flächenoptimierungen erörtert werden. Dazu zählen insbesondere kooperative und betriebliche Umwelt- und Transportmanagementlösungen, um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung unter Einbeziehung der Interessen der Logistikbranche zu ermöglichen.
Sustainable Brand Washing
(2023)
Studien zeigen, dass die Kommunikation von Unternehmen noch immer nachhaltige Markenversprechen gegenüber den Verbraucher:innen beinhaltet, die einer Überprüfung jedoch oft nicht standhalten. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat dazu Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten in Europa überprüft. Hierbei wurden von den EU-Mitgliedstaaten 344 Aussagen aus unterschiedlichen Branchen (z. B. Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen) dahingehend überprüft, ob sie übertriebene, nicht korrekte oder irreführende Angaben mit Blick auf das EU-Verbraucherschutzrecht tätigen. In 42 % der Fälle wurden vage und/oder irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit identifiziert. Besonders häufig wurden Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ verwendet. Auf Basis einer Literaturanalyse (1986–2022) geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die Marke, den Markt und die Gesellschaft im Allgemeinen hat. Ziel ist es, Ansatzpunkte aufzuzeigen, wie sich mittel- bis langfristig irreführende, nachhaltige Markenkommunikation vermeiden lässt. Im Ergebnis wird der Begriff Sustainable Brand Washing (SBW) als Teil der Markenidentität erstmalig systematisch beschrieben und abgegrenzt. Zu den diskutierten Vermeidungsansätzen des SBW zählen z. B. eine strengere Auslegung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), erweiterte Regularien des Deutschen Werberates oder die Integration unterschiedlicher Stakeholder in die Prozesse der Markenplanung.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen sind die Mitarbeiter im Krankenhaus zunehmend hohen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Gesunde Mitarbeiter stellen jedoch eine Grundvoraussetzung für die Leistungserstellung im Krankenhaus dar. Mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten. Dies kann jedoch nur gelingen in einer Unternehmenskultur, die das Kulturelement der Gesundheit tief in seinem Wertesystem verankert hat. Der folgende Beitrag liefert Grundlagen zur Unternehmenskultur und erläutert die diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Krankenhausmanagements.
Mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 ein kooperatives Versorgungskonzept eingeführt, dass Krankenhäusern den Eintritt in den ambulanten Sektor erleichtert. Betreiben Krankenhäuser ein MVZ, sind sie in der Lage, an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen. Zusätzliche Einnahmequellen lassen sich erschließen. Hinzu treten strategische Überlegungen, die aus Sicht eines Krankenhauses für die Gründung eines MVZ sprechen. Der Beitrag systematisiert mögliche Erlösarten eines MVZ und erläutert deren Bedeutung. Zum Einstieg in die Thematik werden Grundlagen und Strukturmerkmale zum Betrieb eines MVZ beschrieben. Da eine reine Erlösbetrachtung aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu kurz greifen würde, wird bei der abschließenden Diskussion die Kostenperspektive thematisiert und hier insbesondere auf die Problematik einer adäquaten Kostenverrechnung eingegangen und auf die Notwendigkeit eines sektorenübergreifenden Controllings hingewiesen. (Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird in der Regel die männliche Form verwendet; es sind aber stets beide Geschlechter gemeint.)