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Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) begrüßt die im Juli 2012 verabschiedeten Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zu den hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, hält jedoch Differenzierungen bei der Betrachtung der einzelnen Gesundheitsfachberufe für geboten und bezieht im folgenden Stellung zu den grundlegenden Aspekten, die sich auf die Entwicklung des Hebammenberufes bzw. die Hebammenwissenschaft beziehen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) verfolgt die Entwicklung rund um den Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit großem Interes-se. Die DGHWi begrüßt die mit Stand vom 1.5.2013 vereinbarte Zurückstellung der Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Ge-sundheitsfachberufe. Die ursprünglich geplante Zuordnung des Hebammenberufs auf DQR Niveaustufe 4 wird als unvereinbar mit der hohen Anforderungsstruktur der Qualifikation der Berufsgruppe betrachtet. Darüber hinaus ist diese Zuordnung nicht mit der zuneh-menden Qualifizierung von Berufsangehörigen auf tertiärem Bil-dungsniveau vereinbar. Die DGHWi plädiert mit Nachdruck für eine Höherstufung der derzeitigen beruflichen Erstqualifikation von Heb-ammen* an Berufsfachschulen auf DQR Niveau 5 und fordert wie-derholt die komplette Anhebung der Hebammenausbildung auf Bachelorniveau, das der Qualifikationsstufe 6 im DQR entspricht.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) fordert den EU-Ministerrat und das Europaparlament auf, der Änderung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zuzustimmen. Die DGHWi e. V. fordert die Bundesregierung auf, die in der Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie vorgesehene Anhebung der Schulausbildung von zehn auf zwölf Jahre unter der Prämisse der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung umzusetzen.
Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sollte einen klaren Fokus auf Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmensetzen, die genutzt werden,um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (§91 Abs. 2 AktG) rechtzeitigzu erkennen. Sie ergeben sichaus schwerwiegenden Einzelrisiken aber vor allemauch aus Kombinationseffekten von Risiken. Wir empfehlen insbesondere, die dadurch erforderlichenmethodischen Anforderungen im Prüfungsstandard klarer als bisher zu formulieren, die Verwendung dieser Methoden eindeutig vorzuschreiben und den Einsatz offensichtlich ungeeigneter Verfahren konsequent als schwerwiegenden Mangel eines Risikofrüherkennungssystems darzustellen (z.B. Verfahren einer „qualitativen Risikoaggregation“ statt einer Monte-Carlo-Simulation). Eine Prüfung nach IDW PS 340 muss zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beispielsweiseuntersuchen, ob die finanziellen Auswirkungen aller gravierenden Risiken quantifiziert wurden, Kombinationseffekte von Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation und unter Bezug zur Unternehmensplanung (und damit dem Risikodeckungspotenzial) aggregiert wurden und die Möglichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen umfassend untersucht wurde (z.B. speziell auch eine Bestandsgefährdung durch eine (drohende) Illiquidität, die durch das Verletzen der Regeln überMindestanforderungen an das zukünftige Finanzrating oder von Covenants, die zu Kreditkündigungen führen können, ausgelöst werden). Um dies zu gewährleisten, muss speziell auch geprüft werden, inwieweit das Unternehmen den Begriff der „bestandsgefährdenden Entwicklung“ überhaupt adäquat und hinreichend umfassend definiert hat. Neben diesen Kernpunkten aus gesetzlicher Perspektive bietet die Stellungnahme eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Anpassung der Formulierungen.
Eine Klappe geht noch!
(2017)
Graphologie
(2010)
Die Situation ist bekannt; mit welchen Mitteln sie hingegen gemeistert werden kann, nicht immer: Im viel zitierten «War for talents» braucht es griffige Instrumente. Eines davon kann die 2. Säule sein. Unternehmen, die eine attraktive berufliche Vorsorge bieten, können Mitarbeiter der Generation Y so für sich gewinnen und die Loyalität stärken.
Einsatzbereich: Personalauswahl, Personalentwicklung, Berufsberatung, Persönlichkeitsdiagnostik, Psychotherapie, Forschung. Einzeln oder in der Gruppe.
Inhalt: Das IGIP erfasst die Glaubwürdigkeit von Selbstauskünften, die eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt. Das Verfahren besteht aus 15 Items, wobei jedes Item eine Aussage über die eigene Person enthält. Die Probanden müssen auf einer dichotomen Skala („Ja“ vs. „Nein“) angeben, ob die fragliche Aussage auf sie zutrifft oder nicht. Die Aussagen wurden im Rahmen der Testentwicklung derart konstruiert und ausgewählt, dass ein bestimmtes Antwortverhalten als wahrscheinlich unglaubwürdige Aussage interpretiert werden darf.
Das IGIP kann immer dann eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass im Rahmen einer Untersuchung die Probanden stark motiviert sind, die Unwahrheit zu sagen. Das primäre Anwendungsfeld des IGIP liegt in der Personalauswahl: Durch das IGIP lassen sich Bewerber identifizieren, die in der Auswahlsituation eine besonders verzerrte Selbstpräsentation liefern.
Zuverlässigkeit: Die Konsistenzkoeffizienten des IGIP liegen in den Normierungsstichproben zwischen .76 (Nichtbewerber) und .81 (Bewerber).
Testgültigkeit: Die Überprüfung der faktoriellen Validität bestätigt die einfaktorielle Struktur. Es bestehen hypothesenkonforme Zusammenhänge zu verschiedenen Skalen zur Messung sozial erwünschten Antwortverhaltens, Integrität, „Big Five“ und verschiedenen Skalen zur Messung sozialer Kompetenzen.
Normen: Es liegen Normwerte (Prozentränge) aus zwei getrennten Normierungsstichproben von Bewerbern (N = 1.954) und Nichtbewerbern (N = 979) vor.
Bearbeitungsdauer: Die Durchführungs- und Auswertungszeit beträgt jeweils maximal 5 Minuten.
Beilagen: Fragebogen, Auswertungsbogen
Einsatzbereich: Erwachsene (16 bis 82 Jahre). Einsatz in der Personalentwicklung, Berufsberatung, Persönlichkeitsdiagnostik, im Coaching sowie in der Forschung. Durchführung einzeln oder in Gruppen.
Inhalt: Mithilfe des ISK-360° werden grundlegende soziale Kompetenzen in Selbst- und Fremdbild erfasst. Das Instrument besteht im Kern aus einem Fragebogen zur Erfassung des Selbstbildes (ISK-360°-S) und einem Fragebogen zur Erfassung des Fremdbildes (ISK-360°-F), welche beide je 32 Items beinhalten. Untersucht werden vier soziale Kompetenzen: Soziale Orientierung, Offensivität, Selbststeuerung, Reflexibilität. Den Ausgangspunkt der Entwicklung des ISK-360° bildet die Kurzversion des Inventars sozialer Kompetenzen (ISK, Kanning, 2009), bei dem es sich um ein Selbstbeurteilungsinstrument handelt. Bei der Formulierung der Items des ISK-360° wurde darauf geachtet, dass sie sich gleichermaßen zur Selbst- wie zur Fremdbeschreibung eignen. Items, die ausschließlich innerpsychische Prozesse und Bewertungen beschreiben, wurden eliminiert. Das primäre Ziele des ISK-360° ist ein Vergleich zwischen dem Selbstbild einer Person sowie einem oder mehreren Fremdbildern derselben Person, die von anderen Menschen generiert werden. Zusätzlich ist ein Vergleich des Selbstbildes mit Normwerten möglich.
Zuverlässigkeit: Die Konsistenzkoeffizienten variieren in der Normierungsstichprobe zwischen .70 und .79 für den Selbstbildfragebogen bzw. zwischen .77 und .87 für den Fremdbildfragebogen. Die Retest-Koeffizienten wurden an einer Stichprobe von 53 Studierenden im zeitlichen Abstand von etwa 6 Monaten ermittelt. Sie variieren zwischen .75 und .84 für den Selbstbildfragebogen bzw. zwischen .77 und .93 für den Fremdbildfragebogen.
Testgültigkeit: Die Überprüfung der faktoriellen Validität bestätigt die vierfaktorielle Struktur. Umfangreiche Validitätsstudien belegen die konvergente Validität in Bezug auf ausgewählte Persönlichkeitsmerkmale wie etwa die »Big 5«. Es liegen Befunde zur Stützung der kriterienbezogenen Validität in Bezug auf Arbeitszufriedenheit, Commitment und Arbeitsleistung vor.
Normen: Der Selbstbildfragebogen wurde an 3.600 Personen normiert. Es liegen Prozentrangwerte, Stanine-Werte und T-Werte für die Gesamtstichprobe, Frauen, Männer, Nichtberufstätige, Berufstätige ohne Führungsaufgaben, Führungskräfte und Selbstständige vor.
Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit eines Fragebogens beträgt maximal 10 Minuten.
Beilagen: Fragebogen zur Fremdbeurteilung, 1 Fragebogen Selbstbeurteilung (4 S.), 1 Auswertungsbogen S, 1 Auswertungsbogen F, 1 Berechnungsbogen F, 1 Ergebnisbogen S + F, 1 Profilbogen S, 1 Profilbogen S + F