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Obst und Gemüse sind reich an gesundheitsfördernden Inhaltsstoffen und stellen einen wichtigen Bestandteil einer gesunden Ernährung dar. Sind roh verzehrbare frische Produkte mit humanpathogenen Erregern kontaminiert, können sie jedoch Infektionen und Lebensmittelvergiftungen auslösen. Diese Literaturstudie gibt auf Basis aktueller Publikationen einen Überblick über Quellen und Eintragswege humanpathogener Bakterien und Viren sowie über Präventions- und Dekontaminationsmaßnahmen entlang der Produktions- und Verarbeitungskette von Obst und Gemüse. Auf pflanzlichen Oberflächen sind humanpathogene Erreger vergleichsweise unwirtlichen Umweltbedingungen ausgesetzt, wie z.B. wechselnden Klimabedingungen, Nährstoffmangel, der Konkurrenz mit dem natürlichen Mikrobiom und pflanzlichen Immunreaktionen. Die Überlebensfähigkeit bakterieller Erreger auf frischen Produkten ist daher von ihrer Anpassungs- und Konkurrenzfähigkeit abhängig. Diese beruht auf spezifischen Eigenschaften, wie der Fähigkeit zur Anpassung des Stoffwechsels, zur Adhäsion an die pflanzliche Oberfläche und zum Schutz vor biotischen und abiotischen Umwelteinflüssen. Zur Anpassung humanpathogener Bakterien an Habitate außerhalb des menschlichen bzw. tierischen Wirtes können mobile genetische Elemente beitragen, die durch horizontalen Gentransfer übertragen werden. Ein verbessertes Verständnis dieser ökologischen Wechselwirkungen wird die Identifikation neuer Ansatzpunkte zur Verbesserung der mikrobiellen Lebensmittelsicherheit vorantreiben. Das gewachsene wissenschaftliche Interesse hat auch zu einer Weiterentwicklung der mikrobiologischen Methoden und der quantitativen Risikobewertung geführt. Basierend auf diesem breiten Literaturüberblick werden abschließend kritische Verständnislücken und entscheidende wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der mikrobiellen Sicherheit verzehrfertiger pflanzlicher Lebensmittel aufgezeigt. Als Leser haben Sie die Möglichkeit, diese Literaturstudie auch ausgehend von den resultierenden wissenschaftlichen Fragestellungen in Kapitel 10 zu lesen, die Sie zu den entsprechenden Kapiteln führen.
In der Schriftenreihe „Voneinander Lehren lernen“, die vom LearningCenter der Hochschule Osnabrück herausgegeben wird, werden anwendungsbezogene Beiträge zur Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre publiziert. Die Schriftenreihe ist an das hochschuldidaktische Konzept des „Scholarship of Teaching and Learning“ angelehnt. Demnach soll sie insbesondere den Fachlehrenden verschiedener Studiengänge als Plattform dienen, um ihre eigenen Erfahrungen, Ideen und Konzepte zur Lehr- und Studiengangentwicklung systematisch zu reflektieren und entsprechende Erkenntnisse für andere nutzbar zu machen. Ziel ist es, den Diskurs über hochschuldidaktische Themen in die Fächer zu tragen und so nachhaltig zu einer hohen Qualität der Lehr-Lernprozesse in den Studiengängen beizutragen. Ergänzt werden die Texte der Fachlehrenden zum Teil durch Beiträge von Mitarbeiter*innen der im Bereich Studium und Lehre tätigen Organisationseinheiten. Bislang ist die Schriftenreihe eng an das Lehrkolleg der Hochschule Osnabrück gekoppelt. Dabei handelt es sich um ein Angebotsformat des LearningCenters, in dem Professor*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben die Möglichkeit haben, unter hochschuldidaktischer Begleitung innovative Lehrentwicklungsprojekte in ihren eigenen Lehrveranstaltungen und Modulen umzusetzen. Dieser zweite Band der Schriftenreihe enthält Beiträge von Teilnehmer*innen des Lehrkollegs 2019/20, in dessen Rahmen verschiedene Maßnahmen zum Thema „Projekte im Studium“ umgesetzt und evaluiert wurden.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) begrüßt die im Juli 2012 verabschiedeten Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zu den hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, hält jedoch Differenzierungen bei der Betrachtung der einzelnen Gesundheitsfachberufe für geboten und bezieht im folgenden Stellung zu den grundlegenden Aspekten, die sich auf die Entwicklung des Hebammenberufes bzw. die Hebammenwissenschaft beziehen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) verfolgt die Entwicklung rund um den Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit großem Interes-se. Die DGHWi begrüßt die mit Stand vom 1.5.2013 vereinbarte Zurückstellung der Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Ge-sundheitsfachberufe. Die ursprünglich geplante Zuordnung des Hebammenberufs auf DQR Niveaustufe 4 wird als unvereinbar mit der hohen Anforderungsstruktur der Qualifikation der Berufsgruppe betrachtet. Darüber hinaus ist diese Zuordnung nicht mit der zuneh-menden Qualifizierung von Berufsangehörigen auf tertiärem Bil-dungsniveau vereinbar. Die DGHWi plädiert mit Nachdruck für eine Höherstufung der derzeitigen beruflichen Erstqualifikation von Heb-ammen* an Berufsfachschulen auf DQR Niveau 5 und fordert wie-derholt die komplette Anhebung der Hebammenausbildung auf Bachelorniveau, das der Qualifikationsstufe 6 im DQR entspricht.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) fordert den EU-Ministerrat und das Europaparlament auf, der Änderung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zuzustimmen. Die DGHWi e. V. fordert die Bundesregierung auf, die in der Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie vorgesehene Anhebung der Schulausbildung von zehn auf zwölf Jahre unter der Prämisse der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung umzusetzen.
Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sollte einen klaren Fokus auf Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmensetzen, die genutzt werden,um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (§91 Abs. 2 AktG) rechtzeitigzu erkennen. Sie ergeben sichaus schwerwiegenden Einzelrisiken aber vor allemauch aus Kombinationseffekten von Risiken. Wir empfehlen insbesondere, die dadurch erforderlichenmethodischen Anforderungen im Prüfungsstandard klarer als bisher zu formulieren, die Verwendung dieser Methoden eindeutig vorzuschreiben und den Einsatz offensichtlich ungeeigneter Verfahren konsequent als schwerwiegenden Mangel eines Risikofrüherkennungssystems darzustellen (z.B. Verfahren einer „qualitativen Risikoaggregation“ statt einer Monte-Carlo-Simulation). Eine Prüfung nach IDW PS 340 muss zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beispielsweiseuntersuchen, ob die finanziellen Auswirkungen aller gravierenden Risiken quantifiziert wurden, Kombinationseffekte von Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation und unter Bezug zur Unternehmensplanung (und damit dem Risikodeckungspotenzial) aggregiert wurden und die Möglichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen umfassend untersucht wurde (z.B. speziell auch eine Bestandsgefährdung durch eine (drohende) Illiquidität, die durch das Verletzen der Regeln überMindestanforderungen an das zukünftige Finanzrating oder von Covenants, die zu Kreditkündigungen führen können, ausgelöst werden). Um dies zu gewährleisten, muss speziell auch geprüft werden, inwieweit das Unternehmen den Begriff der „bestandsgefährdenden Entwicklung“ überhaupt adäquat und hinreichend umfassend definiert hat. Neben diesen Kernpunkten aus gesetzlicher Perspektive bietet die Stellungnahme eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Anpassung der Formulierungen.
Eine Klappe geht noch!
(2017)
Graphologie
(2010)