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Hintergrund und Fragestellung:
Die Art und Intensität der Unterstützung während der Geburt wird international unterschiedlich ausgestaltet. Dies liegt an unterschiedlichen Traditionen, Kulturen, Gesetzen sowie an der Finanzierbarkeit dieser Leistung. Darüber hinaus haben sich die Betreuungsinhalte im letzten Jahrhundert durch den Übergang von der Hausgeburtshilfe zur Krankenhausgeburtshilfe verändert. Mit der medizinischen Weiterentwicklung traten technische Aspekte sowie die Überwachung der Gebärenden in den Vordergrund. In Krankenhäusern wird eine steigende Arbeitsbelastung dokumentiert (IQWIG 2006) und die Qualitätsberichte weisen zunehmende Sectioraten und eine Zunahme von Periduralanästhesien aus (AQUA 2011). Ein Grund für die Entwicklung kann eine fehlende kontinuierliche Betreuung der Gebärenden sein. Internationale Studien betonen die Bedeutung einer Eins-zu-eins-Betreuung und einer kontinuierlichen Unterstützung während der Geburt für ein verbessertes Geburtsergebnis (Hodnett et al. 2011). Diese Übersichtsarbeit soll die Bedeutung der Eins-zu-eins-Betreuung im internationalen Kontext beschreiben und die Übertragbarkeit der internationalen Ergebnisse auf deutsche Verhältnisse in der Geburtshilfe prüfen.
Methodik:
Eine systematische Literaturrecherche wurde in 12/2012 durchgeführt.
Ergebnisse:
Eine kontinuierliche Unterstützung während der Geburt führt zu einem Absenken der Interventionsraten. Ergebnisse internationaler Studien können nur bedingt auf deutsche Verhältnisse übertragen werden, da sich die Versorgungsstrukturen und die Zuständigkeiten, der an der Geburtshilfe maßgeblich beteiligten Professionen, unterscheiden.
Diskussion:
Eine professionelle Betreuung und emotionale Unterstützung kann eine wirksame Unterstützung für die Gebärende sein und eine Fragmentierung der Betreuung im Kreißsaal verhindern. Die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt sollten ausgestaltet werden.
Schlussfolgerung:
In Deutschland sollten Studien durchgeführt werden, um die Effektivität der Eins-zu-eins Betreuung zu evaluieren.
Hintergrund/ Antrag der Bundestagsfraktionen vom 08.11.2011:
Von den Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Die Linke wurde am 08.11.2011 ein Entschließungsantrag an den Deutschen Bundestag eingereicht, der sich gegen eine Anhebung der schulischen Anfor-derungen als Zugang zur Ausbildung in der allgemeinen Gesund-heits- und Krankenpflege sowie zur Hebamme/ Entbindungspfleger von zehn auf zwölf Schuljahre ausspricht. Begründet wird der An-trag mit der hohen Qualität der Ausbildung in diesen Bereichen, die eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen nach Ansicht der Antragsteller überflüssig macht. Zudem würde durch die Anhebung der schulischen Anforderungen der Kreis der potenziellen Bewerbe-rinnen und Bewerber eingeschränkt und dadurch der Fachkräfte-mangel in der Pflege verschärft. Der Antrag wurde am 9.11.2011 im Ausschuss „Gesundheit“ des Bundestages verabschiedet.