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Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Die Hochschule Osnabrück zeichnet sich durch einen Forschungsschwerpunkt Familienorientierte geburtshilfliche Versorgung aus, welcher auf der Forschungslandkarte der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verzeichnet ist. Seit 2000 werden Studien zur geburtshilflichen Versorgung durchgeführt. Im Forschungsschwerpunkt IsQua wurden in vier Teilprojekten A bis D, verschiedene Instrumente zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett entwickelt, erprobt und evaluiert. Mit der Entwicklung von diesen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, Prozesse, die die physiologische Geburt befördern, zu unterstützen. Damit soll der derzeitigen Entwicklung in der Geburtshilfe gegengesteuert werden, die u. a. von hohen Interventionsraten, wie z.B. von einer anhaltend hohen Kaiserschnittrate von 32% (IQTIG [Hg.], 2017) gekennzeichnet ist.
Alle genannten Aspekte werden im Kontext eines Theorie Praxis Transfers gedacht. Instrumente wurden unter Beteiligung der Berufsgruppe der Hebammen heraus entwickelt. Sie wurden auf Anwenderebene – i. d. Regel durch Hebammen – und auf Ebene der Nutzerinnen bzw. Klientinnen, den schwangeren Frauen bzw. Müttern nach der Geburt, erprobt. Hierzu wurden vielfältige Kooperationen mit Einrichtungen des Gesundheitswesens geknüpft und verschiedene Zugänge eines Wissenstransfers hergestellt. Dieses war die Aufgabe von Teilprojekt E, welches horizontal zu den Teilprojekten A bis D angelegt war. Dabei wurde teilweise interdisziplinär mit Kollegen und Kolleginnen aus der Pflegewissenschaft und Gesundheitsökonomie gearbeitet. Inhaltlich stellt der Forschungsschwerpunkt ein nachgefragtes Thema zur Verbesserung der geburtshilflichen Versorgungsqualität regional und überregional dar.
Die dem Forschungsschwerpunkt angegliederte Graduiertenförderung im Umfang von drei Stipendien eröffnete erstmalig die Möglichkeit zur strukturierten Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs an Fachhochschulen in der jungen Disziplin Hebammenwissenschaft. Seit 2011 kann über eine Kooperation zwischen der Hochschule Osnabrück und der privaten Universität Witten Herdecke, Fakultät Gesundheit, die Promotion verfolgt werden. Eine weitere Dissertation konnte mit Teilprojekt A assoziiert werden. Alle Promotionen waren inhaltlich mit den einzelnen Teilprojekten verbunden.
Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Digitalisierung im Hochschulsystem werden ausgewählte Aktivitäten für eine innovative Lehre in den Fokus genommen. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Hochschullehrenden. Zentrale Fragen, denen dabei nachgegangen wird, lauten: Wie können Lehrende im digitalen Zeitalter ihre Lehre innovativ gestalten? Welche Rahmenbedingungen und Anreizsysteme in der Lehr- Lernkultur von Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind dafür notwendig, um eine in die Breite zielende Teilhabe an digitalen Lehr-Lernformaten zu erreichen? In einem exemplarischen Überblick bereits realisierter Vorhaben aus dem nationalen Hochschulraum werden Good-Practice-Beispiele, deren Wirksamkeit teilweise dokumentiert ist, skizziert. Die aus dieser Übersicht abgeleiteten Maßnahmen können im weiteren Prozess der Erschließung digitaler Chancen für die Lehre an der Hochschule Osnabrück zur Orientierung dienen.