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Die Digitalisierung soll die Energieversorgung effizienter und flexibler machen. Künftige Lösungen müssen vor allem die fluktuierende Erzeugung und den Verbrauch in Einklang bringen – ggf. unter Einbeziehung von Energiespeichern. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist nach Ansicht des Gesetzgebers die Einführung einer neuen Mess- und Kommunikationsinfrastruktur. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist nun die rechtliche Basis für den verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) gelegt worden. Diese Geräte sollen Verbraucher präzise über den eigenen Stromverbrauch informieren, variable Tarife ermöglichen und als Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Der Beitrag analysiert nach einem kurzen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung des Smart Metering (I.) die grundlegenden Neuerungen des Rechtsrahmens zum Messstellenbetrieb (II.). Auf dieser Grundlage werden die Regelungen einer kritischen Würdigung unterzogen (III.). Ein Fazit schließt diesen Beitrag ab (IV.).
Mitursächlich für den schleppenden Übertragungsnetzausbau ist die mangelnde Akzeptanz der betroffenen Bürger, Städte und Gemeinden. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, dass Netzbetreiber mit den Transitgemeinden pauschale finanzielle Kompensationen ohne konkrete Gegenleistung vereinbaren können, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern. Die Kosten dieser Ausgleichszahlungen werden über die Stromnetzentgelte auf die Gesamtheit der Letztverbraucher umgelegt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung auseinander.