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In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.
In den USA gibt es auf Bundesebene keine direktdemokratischen Sachentscheidungen. Auf Gliedstaatenebene sind sie jedoch weit verbreitet. Dies hat große Bedeutung, weil die Gliedstaaten umfangreiche Gesetzgebungskompetenzen besitzen, darunter in unterschiedlichem Ausmaß im Steuer- und Umweltweltrecht, Gesundheits- und Sozialrecht, Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts. Auch auf kommunaler Ebene ist direkte Demokratie breit verankert.