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Die in Bayern unmittelbar bevorstehende Einführung der konsultativen Volksbefragung durch einfaches Landesgesetz ist verfassungswidrig. Die faktischen Auswirkungen dieses Instruments direkter Demokratie „von oben“ greifen in unzulässiger Weise in die Staatswillensbildung ein. Überdies sprechen durchschlagende verfassungspolitische Gründe gegen die Einführung der Volksbefragung. Würde sich das Plebiszit „von oben“ in Bayern durchsetzen, drohte möglicherweise ein bundesweiter Dammbruch.
Die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechtsausschlusses vollbetreuter Personen begründen Zweifel, ob der Ausschluss von unter 18-Jährigen bei Wahlen verfassungsrechtlich zu halten ist. Dieser Beitrag kommt für die Europawahlen zu dem Ergebnis, dass ein verfassungswidriger Wahlrechtsausschluss vorliegt.
Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die einfachgesetzlichen Möglichkeiten einer Erprobung von Wahlrechtsreformen auf kommunaler Ebene. Es wird erörtert, welche Verfahren und Instrumente zur allgemeinen Steigerung der Wahlbeteiligung im »Laboratorium Kommune« ausgetestet werden könnten. Die Verfasser plädieren für die Einführung spezifischer Experimentierklauseln.
In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.
Mehr direkte Demokratie wagen : Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge
(2024)
Die Wahlbeteiligung sinkt, die Parteien haben immer weniger Mitglieder. Viele Bürgerinnen und Bürger kehren der Politik den Rücken zu - ein wesentlicher Grund dafür: Ob Klimaschutz oder Migration, Steuern oder Schuldenbremse, Kranken- oder Rentenversicherung ... Ständig treffen Politikerinnen und Politiker in Deutschland und Europa grundlegende Weichenstellungen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger darüber selbst entscheiden können. Dies soll anders werden: 42 Autorinnen und Autoren - darunter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker und Vertrauensleute von Volksbegehren in den Bundesländern - analysieren und berichten über direkte Demokratie. Insgesamt ergibt sich ein Bild, das für die Öffnung des Grundgesetzes spricht. Die Arbeit des Parlaments und der Parteien bleibt unentbehrlich - aber ergänzend sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, durch Volksbegehren und Volksentscheid einzugreifen und punktuell politische Fragen selbst zu beantworten. Was in der Schweiz und vielen anderen europäischen Staaten, in vielen US-Gliedstaaten und in den deutschen Bundesländern und Gemeinden funktioniert, könnte auch auf Bundes- und Europaebene gegen Politikverdrossenheit helfen und Lust auf mehr politisches Engagement machen.