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Die Entlassung aus dem Krankenhaus bleibt, trotz mittlerweile jahrzehntelanger Diskussion, ein wichtiges Problem der Gesundheitsversorgung. Die Schnittstelle zwischen der intensiven Krankenhausbehandlung und einer poststationären Versorgung im häuslichen Umfeld, in einer Pflegeeinrichtung oder im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen weist nach wie vor ein erhöhtes Potenzial für Informationsverluste, Diskontinuitäten in der Versorgung und andere Probleme auf, deren Vermeidung zu einer besseren Versorgungsqualität beitragen könnte. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat bereits im Jahr 2003 einen Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ entwickelt, modellhaft implementiert und veröffentlicht. Auf Basis dieses Expertenstandards lässt sich ein Entlassungsmanagement im Krankenhaus systematisch gestalten. Der folgende Beitrag greift die Herausforderungen des Entlassungsmanagements auf und stellt vor diesem Hintergrund die Intention und wesentlichen Inhalte des Expertenstandards dar.
Die COVID-19-Pandemie stellt qualitativ Forschende in Pflege- und Gesundheitswissenschaft vor besondere Herausforderungen: Persönliche Interviews von Angesicht zu Angesicht sind ethisch nur schwer zu rechtfertigen. Dieser Artikel beleuchtet methodische Aspekte sowie Vor- und Nachteile zweier alternativer Formen der Interviewdurchführung: des digitalen Videointerviews und des qualitativen Telefoninterviews. Beide Varianten können für die qualitative Interviewforschung eingesetzt werden, sofern technische und ethische Aspekte sowie Vorschriften des Datenschutzes ausreichend beachtet werden. Die Chancen hinsichtlich Durchführbarkeit, Praktikabilität, Anwendbarkeit, TeilnehmerInnenrekrutierung und Teilhabe sind als hoch einzuschätzen.
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird intensiv zu Fragen der Qualitätssicherung der Pflege diskutiert und es hat vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, um Verfahren zu entwickeln, durch die ein Schutz pflegebedürftiger Menschen vor unsachgemäßer Pflege gewährleistet und eine Verbesserung der Pflegequalität erreicht werden kann. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Aktivitäten und ihre Hintergründe. Im Fokus stehen dabei insbesondere die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflWEG) und die Pflegestärkungsgesetze (PSG I und II) angestoßenen Entwicklungen.
Vorwort Ethik in der Pflege
(2021)
Von den Finnen lernen
(2015)
Primäre Gesundheitsversorgung auf dem Land. In abgelegenen Regionen müssen Patienten heute weit fahren, um ihren Hausarzt zu sehen. Anderen Ländern geht es ähnlich, beispielsweise Finnland. Jedoch sind die Pflegefachpersonen dort mit besonderen Kompetenzen ausgestattet und können in Gesundheitszentren viele gesundheitliche Fragen ganz ohne Arzt klären. Ein Modell - von dem wir lernen können?
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der durch den Sozialverband VdK in Auftrag gegebenen Pflegestudie „Wunsch und Wirklichkeit in der häuslichen Pflege“ zusammen. Viele Menschen haben dazu beigetragen, dass die Studie durchgeführt werden konnte. An erster Stelle und vor allem sei den Menschen herzlich gedankt, die sich an der Befragung beteiligt haben. Mehr als 50.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jegliche Erwartung zur Teilnahme an der Studie deutlich übertroffen.
Die häusliche Pflege hat eine kontinuierlich hohe gesundheitswirtschaftliche, gesamtgesellschaftliche wie auch individuelle Bedeutung. Angehörige pflegebedürftiger Menschen benötigen eine bedürfnisorientierte und qualitätsgesicherte Unterstützung bei der häuslichen Pflege. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, welche Evidenz zu Unterstützungsangeboten im Sinne von "Respite Care" für Angehörige vorzufinden ist. Die vorliegende Literaturanalyse bezieht deutsche Studien ein und liefert ausgewählte Ansatzpunkte für den Aufbau, die Evaluation und Weiterentwicklung von Angeboten. Es konnten Bedingungen der Inanspruchnahme, Formen, mögliche Qualitätskriterien und Hinweise zur Wirkung von "Respite Care" bzw. Unterstützung identifiziert werden. Auf Basis der Ergebnisse sollten die Unterstützungsangebote mit Angehörigen gezielt abgestimmt und zukünftig anhand unterschiedlicher Forschungsdesigns überprüft werden.
Studiengänge zur Versorgungsforschung in Deutschland : aktueller Stand und zukünftige Perspektiven
(2020)
Ziel der Studie: Ziel dieser Untersuchung war es, die derzeit akkreditierten Versorgungsforschungsstudiengänge in Deutschland im Hinblick auf ihre Strukturdaten und Inhalte zu analysieren.
Methodik: Im Rahmen eines deskriptiven qualitativen Designs wurden die aktuellen Studienverlaufspläne, die Modulhandbücher und die Steckbriefe akkreditierter Masterstudiengänge der Versorgungsforschung inhaltsanalytisch ausgewertet.
Ergebnisse: Die 6 analysierten Studiengänge zeigen sich hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale und lehr-lerninhaltlichen Ausrichtung in den wesentlichen Punkten als homogen. Ziel aller Studiengänge ist es, fach- und disziplinübergreifende personale und soziale Kompetenzen zu fördern, um Versorgungsbedarfe im Gesundheitswesen zu identifizieren, Innovationen der Versorgung zu entwickeln, zu initiieren, zu evaluieren und kritisch zu reflektieren.
Schlussfolgerungen: Trotz ähnlicher Lehr-Lerninhalte bestehen spezifische Ausrichtungen, für die sich die Studierenden vor dem Hintergrund ihrer individuellen Präferenzen entscheiden können. Diese Ergebnisse könnten unter Berücksichtigung aktueller Diskurse und weiterer Erkenntnisse als Grundlage für Empfehlungen zur Entwicklung eines Kerncurriculums dienen.
Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Planung, Strukturierung und Umsetzung der Entlassung aus dem Krankenhaus gestalten sich vielfach schwierig. Diese Schnittstellenproblematik bezieht sich auf die Überleitung in nachfolgende Versorgungsbereiche, dadurch gefährdete Versorgungskontinuität sowie Informationsverluste und Unstimmigkeiten. „Passing the Baton“ ist ein Leitfaden für ein effektives Entlassungsmanagement in einer Rehabilitationseinrichtung in Wales.
Soziale Ungleichheit wird in Deutschland vor allem dann thematisiert, wenn es um Bildungschancen oder die Gewährleistung sozialer Grundsicherung geht. Politisch herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um der Bevölkerung möglichst gleiche Lebensvoraussetzungen zu ermöglichen. Im Pflegesektor stehen entsprechende Überlegungen noch aus. Hier fehlt es an wissenschaftlichen Untersuchungen zur Thematik. Der stetige Anstieg der Pflegebedürftigkeit wird eine Auseinandersetzung mit sozialer Ungleichheit in der Pflege jedoch notwendig machen, was die in diesem Beitrag vorgestellten Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung auf der Basis von 16 Interviews mit Pflegekräften ambulanter Pflegedienste verdeutlichen. Das Ergebnis zeigt zum einen, dass sich viele pflegebedürftige Menschen zahlreichen Anforderungen stellen müssen, die allein kaum zu bewältigen sind und sie in eine sozial benachteiligte Lage drängen. Zum anderen nehmen ambulant Pflegende soziale Ungleichheit immer häufiger wahr, was sie nicht nur moralisch belastet, sondern auch ihren Arbeitsalltag negativ beeinflusst.
Die Aufgaben der Gesundheitsversorgung wurden mit dem zunehmenden Alter der Patienten, dem gewandelten Krankheitsspektrum, aber auch durch die geänderten Bedürfnisse der Nutzer sowie den verstärkten Einsatz von Medizintechnik immer aufwändiger und komplexer. Arbeitsteilung, Fragmentierung und Spezialisierung waren über viele Jahre unsere Antworten auf solche Herausforderungen. Den Effekt dieses vermeintlichen Fortschritts formulierte Hans Georg Gadamer (1994) in einem Aufsatz zum Thema „Über die Verborgenheit der Gesundheit“: „So viel ist jedenfalls klar“, schreibt er, der Begriff der „Ganzheit“ ist ein kunstvoller Ausdruck – der durch seinen Gegenbegriff, die „Spezialisierung“, überhaupt erst „notwendig […] geworden ist“. Hier setzt unser Memorandum an, es will einen Beitrag auf dem Weg zurück in die Zukunft einer neuen Ganzheit der Gesundheitsversorgung leisten.