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Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Stromspeicher sind eine mögliche Flexibilitätsoption, um den Anteil fluktuierender Stromquellen aus erneuerbaren Energien im Stromsystem zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde vor allem Haushalts- und Großspeichern große Aufmerksamkeit gewidmet. Quartierspeicherlösungen auf der Meso-Ebene werden bislang weitestgehend vernachlässigt. Lediglich im Kontext der Mieterstromdebatte wurden Quartierlösungen zuletzt verstärkt diskutiert. Der vorliegende Artikel geht im Kern der Frage nach, welche Herausforderungen sich im Kontext der Umsetzung von Stromspeichern auf Quartierebene derzeit in Deutschland ergeben. Dazu erfolgt zunächst eine Diskussion und Abgrenzung
des Begriffs Quartierspeicher. Anschließend werden wirtschaftlich-rechtliche und sozio-kulturelle als zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung von Quartierspeicherlösungen in Deutschland vorgelegt und diskutiert. Aufbauend auf die Diskussion der aktuellen Herausforderungen werden dann mögliche Geschäftsmodelle zur Umsetzung und zum Betrieb von Quartierspeichern in Deutschland abgeleitet.
Hintergrund:
Wenn freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben hat dies in Bayern drastische Konsequenzen. Fast drei Viertel der bayerischen Kreißsäle arbeiten im Belegsystem, d.h. mit freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst. Die wissenschaftliche Aufbereitung von Stress bei der Arbeit kann dazu beitragen, die Abwanderung freiberuflicher Hebammen aus der Geburtshilfe zu erklären.
Ziel:
Das Ziel war die Messung der Prävalenz von Gratifikationskrisen nach Siegrist als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege freiberuflicher Hebammen in Bayern.
Methodik:
Das Modell der Effort-Reward Imbalance (ERI) misst die Ratio aus beruflicher Verausgabung und dafür erhaltener Belohnung. Erhöhte ERI-Ratio Werte (≥1) weisen auf Gratifikationskrisen hin, welche als Prädiktor für Arbeitsstress und daraus resultierende Berufsausstiege gewertet werden können. Die Prävalenz solcher Gratifikationskrisen wurde in einer onlinebasierten Querschnittstudie an einer Stichprobe von 107 freiberuflichen Hebammen in Bayern gemessen.
Ergebnisse:
Die befragten Hebammen (N=45) hatten im Jahr 2013 im Median 50 Geburten betreut (SD 54,6) und hatten 10 Jahre Berufserfahrung (SD 9,7). Die Prävalenz von Gratifikationskrisen betrug in der Gesamtstichprobe 73% (n=33), im Median 1.2 (SD 0,3). Als belastend gaben die befragten Hebammen ihre finanzielle Entlohnung an und dass sie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation erwarteten. Freiberufliche Hebammen im Kreisssaal-Schichtdienst gaben außerdem den Faktor „Zeitdruck“ als besonders belastend an. Als Belohnungsfaktor nannten die befragten Hebammen die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen und anderen beruflich wichtigen Personen.
Schlussfolgerung:
Für die Mehrheit der befragten Hebammen in der Geburtshilfe stehen berufliche Verausgabung und dafür erhaltene Gegenleistungen nicht im Verhältnis. Die hohe Prävalenz von Gratifikationskrisen in der Stichprobe kann als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege interpretiert werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Leistungseinschränkungen in der Geburtshilfe in Bayern.
Die vorliegende Studie untersucht erstmals differenziert konkrete Strategien, die Bewerber in der Phase der Vorbereitung sowie der Durchführung von Auswahlverfahren einsetzen. In einer Befragung von 999 Personen wird sowohl nach der Einstellung bezüglich derartiger Strategien als auch nach deren Umsetzung bezogen auf Bewerbungsunterlagen, Einstellungsinterview, Testverfahren und Assessment Center gefragt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Mehrheit der Bewerber in starkem Maße strategisch agiert. In der Vorbereitungsphase bezieht sich dies insbesondere auf die Sichtung von Ratgeberliteratur und den Austausch mit Freunden / Bekannten. Bewerbungstrainings haben demgegenüber eine untergeordnete Bedeutung. Bei der Verfassung von Bewerbungsunterlagen greift die Mehrheit unter anderem auf Vorlagen zurück, die nur noch angepasst werden. Im Einstellungsinterview wird unter anderem die Darstellung der eigenen Stärken an die Stellenanforderungen angepasst. Fast alle Befragten wenden wenigstens eine Strategie an. Bewerber, die sich in den letzten fünf Jahren beworben haben, agieren insgesamt aktiver als Personen, deren letzte Bewerbung länger zurückliegt.