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15 δ N signals in plant and soil material integrate over a number of biogeochemical processes
related to nitrogen (N) and therefore provide information on net effects of multiple
processes on N dynamics. In general little is known in many grassland restoration projects
on soil–plant N dynamics in relation to the restoration treatments. In particular, 15 δ N signals
may be a useful tool to assess whether abiotic restoration treatments have produced the
desired result. In this study we used the range of abiotic and biotic conditions provided
by a restoration experiment to assess to whether the restoration treatments and/or plant
functional identity and legume neighborhood affected plant 15 δ N signals. The restoration
treatments consisted of hay transfer and topsoil removal, thus representing increasing
restoration effort, from no restoration measures, through biotic manipulation to major
abiotic manipulation. We measured 15 δ N and %N in six different plant species (two nonlegumes and four legumes) across the restoration treatments. We found that restoration
treatments were clearly reflected in 15 δ N of the non-legume species, with very depleted
15 δ N associated with low soil N, and our results suggest this may be linked to uptake of
ammonium (rather than nitrate). The two non-legume species differed considerably in their
15 δ N signals, which may be related to the two species forming different kinds of mycorrhizal
symbioses. Plant 15 δ N signals could clearly separate legumes from non-legumes, but our
results did not allow for an assessment of legume neighborhood effects on non-legume
15 δ N signals. We discuss our results in the light of what the 15 δ N signals may be telling
us about plant–soil N dynamics and their potential value as an indicator for N dynamics in
restoration.
Das Ziel des Projektes bestand darin, die Eignung männlicher Legehybriden zur Mast, unter den Bedingungen der Ökologischen Landwirtschaft, zu untersuchen. Dafür wurden 256 Lohmann Brown (LB) und 254 Lohmann Brown plus (LB+) als Eintagsküken und als Mischherde in einem modifizierten Mobilstall für Legehennen („Hümo 225“, Weiland) nach ökologischen Richtlinien aufgestallt und 70 Tage unter intensiver Nutzung eines Grünauslaufes gemästet. Die LB+ Tiere wurden bei Einstallung mittels Flügelmarke markiert. Die Tiere erhielten Zugang zu Futter und Wasser ad libitum. Während der Mastperiode erfolgte wöchentlich eine Wägung von 120 zufällig ausgewählten Tieren / Herkunft. Weiterhin wurde durch Ein- und Auswaage des Futters der Futterverbrauch ermittelt. Die gesamte Kohorte wurde nach 70-tägiger Mast geschlachtet und je 30 zufällig ausgewählte Tiere / Genetik einer Zerlegung zugeführt. Während des Prozesses erfolgte die Erfassung der Schlachtgewichte sowie der Gewichte und Anteile der Teilstücke. Die intakten Schlachtkörper wurden zum Abschluss im Rahmen eines 7-Gänge Menüs in der gehobenen Gastronomie verköstigt, um die Qualität und die sensorischen Eigenschaften des Fleisches und das Potential der männlichen Legehybriden zur Vermarktung als Delikatesse in einem Nischenmarkt einzuschätzen. Die Herkünfte LB und LB+ zeigten, über die gesamte Mastperiode hinweg, eine ähnliche Gewichtsentwicklung, wobei die Herkunft LB+ in der Tendenz und an drei Terminen signifikant (p ≤ 0,05; ANOVA) höhere Körpergewichte aufwiesen. Das mittlere Lebendgewicht der LB+ bzw. LB betrug am 49. Tag 752 bzw. 734 g (p = 0,0270), am 60. Tag 1082 bzw. 1074 g (p = 0,0301) und zum Ende der Mast (Tag 70) 1357 bzw. 1328 g (p = 0,0082). Über den 10-wöchigen Versuchszeitraum hinweg wiesen die Tiere der Herkunft LB+ mittlere tägliche Zunahme von 18,9 g und die Tiere der Herkunft LB von 18,4 g auf. Die LB+ Tiere wiesen ein etwas höheres Schlachtgewicht auf als die Herkunft LB (816 vs. 793 g). Auch bei den Gewichten und den prozentualen Anteilen der wertvollen Teilstücke (Brustfilets, Keulen) hinsichtlich der Schlachtkörperzusammensetzung war die Herkunft LB+ der Herkunft LB, in der Tendenz, überlegen. Eine ökonomische Betrachtung (Vollkostenrechnung) zeigte, dass das Kilogramm Schlachtkörper für ca. 10 Euro produziert werden kann. Wesentliche Mehrkosten verursachen die erhöhten Futterkosten aufgrund einer schlechten Futterverwertung und die hohen Investitionskosten pro Mastplatz für den Mobilstall. Der notwendige Preisaufschlag, um die gegenüber einer konventionellen Masthähnchenproduktion erhöhten Produktionskosten (Faktor 5) zu decken, kann vermutlich über eine direkte Vermarktung erzielt werden. Es zeichnet sich ab, dass es förderlich ist, die regionale, ökologische Produktionsweise in Kombination mit dem Tierschutzaspekt, als Gesamtkonzept mit dem Verbraucher bzw. potentiellen Kunden zu kommunizieren.
Passive manuelle Mobilisationen – vor allem die manuelle longitudinale Bewegung nach kaudal (Traktion) – sind in der kraniomandibulären Region eine häufig angewandte wirksame manuelle Intervention. In dieser randomisierten kontrollierten Studie wurden eine einmalige kurzzeitige manuelle Traktion nach kaudal appliziert und der Einfluss auf den Kiefergelenkspalt bei Patienten mit kraniomandibulären Dysfunktionen (CMD) gemessen. Primär wurde die Distanzveränderung zwischen dem Condylus mandibulae und der Fossa articularis mittels Ultraschall untersucht. Die Messungen nahm eine verblindete Therapeutin direkt nach und 2-4 Tage nach der Behandlung vor. Eine Verblindung aller Probanden war gegeben. Die Interventionsgruppe wies direkt nach der Behandlung keine statistisch signifikante Veränderung des kraniomandibulären Gelenkspalts auf. Nach 2–4 Tagen zeigte sich eine statistisch signifikante Vergrößerung der Distanz. Zusätzlich gemessene Schmerzen präsentierten keine statistisch signifikanten Unterschiede. Innerhalb der Placebogruppe sowie zwischen beiden Gruppen ergaben sich im Vorher-nachher-Vergleich keine statistisch signifikanten Unterschiede in allen Parametern. Obwohl die subjektiven Beschwerden beider Gruppen unverändert waren, erzielte die Applikation der einmaligen kurzzeitigen manuellen Traktion von 4 Minuten in der Interventionsgruppe nach 2-4 Tagen eine minimale Veränderung der Distanz des Gelenkspalts. Nach Anwendung der Placebobehandlung ließen sich hingegen keine signifikanten Veränderungen nachweisen. Gelenkspaltseparation hängt nicht direkt mit der subjektiven Verbesserung der Interventions- und Placebogruppe zusammen.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Die Expertenstandards für die Pflege des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege haben sich mittlerweile als weithin akzeptiertes Instrument für eine evidenzbasierte Pflegepraxis in Deutschland etabliert. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung bedarf ihre Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten methodischen Vorgehens, durch das sichergestellt ist, dass die Standards jeweils den aktuellen Stand der relevanten Erkenntnisse widerspiegeln. In diesem Beitrag wird ausgeführt, wie sich das methodische Vorgehen zur Entwicklung der Expertenstandards entwickelt hat und welcher Wissensgrundlagen es sich bedient. Es wird herausgearbeitet, dass der Rückgriff auf empirisches Wissen allein nicht ausreichend ist, um Wirksamkeit und Akzeptanz der Standards sicherzustellen. Vielmehr bedarf es der Integration verschiedener Wissensbestände in einem wechselseitigen Prozess, bevor ein Expertenstandard als professionell abgestimmtes Leistungsniveau veröffentlicht werden kann.
Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.