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Wirtschaftsinformatik und Medizinische Informatik gehören zu den sogenannten Bindestrich-Informatik-Fächern, die sich mit der Anwendung der Methoden und Erkenntnisse der Informatik, aber auch mit der Weiterentwicklung solcher Methoden und Erkenntnisse für gewisse Anwendungsgebiete befassen. Auf einer Podiumsdiskussion der Jahrestagung 2018 der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) wurde für Wirtschaftsinformatik, Medizinische Informatik und Informatik analysiert wie sie zueinander stehen. Die Analyse erfolgte anhand von fünf Fragen:
1. Welche grundlegenden Ziele bestimmen die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
2. Wie ist der Praxisbezug ausgeprägt?
3. Inwieweit sind Besonderheiten von Medizin bzw. Ökonomie prägend für die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
4. Welche Rolle spielen Theoriefundierung und Evidenz?
5. Was können Wirtschaftsinformatik und Informatik von Medizinischer Informatik und Medizin lernen – und umgekehrt?
Die Analyse zeigt, dass die drei Disziplinen von einem systematischen wechselseitigen Austausch profitieren können. Das „Lernende Gesundheitssystem“ bietet Ansätze für einen entsprechenden Rahmen.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechtsausschlusses vollbetreuter Personen begründen Zweifel, ob der Ausschluss von unter 18-Jährigen bei Wahlen verfassungsrechtlich zu halten ist. Dieser Beitrag kommt für die Europawahlen zu dem Ergebnis, dass ein verfassungswidriger Wahlrechtsausschluss vorliegt.
Hintergrund: Geburtshilfliche Interventionen nehmen weltweit zu, auch in Deutschland. Um deren Zahl zu reduzieren entstehen verschiedene Ansätze zur Förderung der normalen Geburt, so auch der deutsche „Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt“. Unter anderem wird darin eine Hebammensprechstunde gefordert. Inwieweit Hebammensprechstunden in Einrichtungen, die den Expertinnenstandard eingeführt haben, implementiert sind und ob sie in ihrer Ausgestaltung den Empfehlungen, so wie sie von den Entwicklerinnen intendiert waren (Adhärenz), folgen, ist bisher nicht bekannt. Ziel dieser Studie ist es, Analysemerkmale für die Hebammensprechstunde zu entwickeln, die Zielgruppe und Inhalte zu identifizieren und die Adhärenz zu untersuchen.
Methode: Eine Delphi-Befragung zur Entwicklung von Analysemerkmalen mit 3 Entwicklerinnen und eine quantitative Dokumentenanalyse der Dokumente der Hebammensprechstunden zweier Krankenhäuser wurde durchgeführt (Krankenhaus 1: n=92; Krankenhaus 2: n=62).
Ergebnisse: Sechs Merkmale (Dokumentation von „Sorgen und Ängste“, „Absprachen“, „Beratungsthemen“, „Themen, die besprochen wurden“, „Nachvollziehbarkeit der Möglichkeiten der Geburtsplanung“ und „Optionen der Geburtsplanung) wurden aus dem Expertinnenstandard identifiziert. Vor allem Erstgebärende (77,2%) nehmen die Hebammensprechstunde in Anspruch. Es zeigt sich ein breites Spektrum an Themen, die im Rahmen der Hebammensprechstunde angesprochen werden. Die Dokumente von Krankenhaus 2 belegen eine hohe Adhärenz, während die Dokumente von Krankenhaus 1 eine mittlere Adhärenz zeigen.
Schlussfolgerungen: Die Untersuchung der Adhärenz ermöglicht es Krankenhäusern, die Hebammensprechstunde auf ihre Umsetzung hin einzuschätzen. Auf Grundlage der hier vorgestellten Analyse können Anpassungen, z. B. an der Dokumentenstruktur oder den Beratungsinhalten vorgenommen werden. Im Kontext der Hebammensprechstunde besteht weiterer Forschungsbedarf zu den Implementierungsprozessen, um vorhandene Unterschiede in der Adhärenz besser zu erklären.
Das Qualitätsmanagement ist im Bibliothekswesen angekommen. Seit mehr als 20 Jahren wird das Thema in der Community bewegt; zahlreiche Öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken haben die Implementierungsphase bereits hinter sich gebracht und arbeiten mit verschiedenen QM- Modellen – von der ISO 9001 über etwaige Total Quality-Management-Systeme bis hin zur Nutzung eigener, bibliotheksspezifischer Qualitätssiegel. Doch mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist es häufig nicht getan. Im Gegenteil: Es muss beständig evaluiert werden. Und wer eine Zertifizierung anstrebt, ist nach den Vorgaben vieler Systeme sogar verpflichtet, sogenannte interne Überprüfungen oder Audits durchzuführen. Da jedoch »Prüfen« oder »geprüft werden« nach menschlichem Empfinden nicht selten negativ besetzt ist, ja sogar mit Ängsten verknüpft sein kann, werden die Lernchancen für die Organisation, die das interne Auditieren bietet, häufig nicht erkannt. Dabei gewähren gerade kreative Auditmethoden interessante Möglichkeiten zur Förderung einer entspannteren Lern- und Fehlerkultur in der Organisation.
Editorial
(2019)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, warum sich Studierende der Public Relations freiwillig über das Studium hinaus in hochschulnahen PR-Vereinen engagieren. In den letzten Jahren wurden an deutschen Studienstandorten sieben jener fachbezogenen Vereine gegründet. Bislang ist allerdings nicht ansatzweise empirisch erschlossen, welche Rolle die studentischen Initiativen für die Ausbildung und das PR-Berufsfeld spielen. Ebenso wenig ist über die Motive der aktiven Studierenden bekannt. Aus diesem Grund bezieht sich der Artikel auf eine Erhebung, in der mit qualitativen Techniken, wie dem qualitativen Leitfadeninterview und der qualitativen Inhaltsanalyse, erste Hypothesen über das unerforschte Feld der studentischen PR-Vereine generiert wurden. Die Erhebung und die Adaption psychologischer und soziologischer Theorien ergeben, dass die treibenden Kräfte für das Engagement in PR-Vereinen vor allem aus dem Streben nach Netzwerkarbeit und Weiterbildung sowie persönlicher Veranlagung der Studierenden bestehen.