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Was darf man eigentlich noch sagen? - Eine aktuelle Diskussion der Theorie der Schweigespirale
(2021)
Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich mit der Theorie der Schweigespirale nach Elisabeth Noelle-Neumann und ihrem übergeordneten Konzept der öffentlichen Meinungsbildung im Zeitalter des Internets auseinander.
Es wird anhand aktueller Studien zu Schweigespiralprozessen auf Social Networking Sites erörtert, ob die theoretischen Grundannahmen mit Blick auf die Strukturen des modernen Mediensystems heute anders bewertet werden müssen. Die Untersuchungen betrachten jeweils eine Online-Plattform als Medium der computervermittelten Kommunikation und testen, ob die Nutzer:innen dazu tendieren, öffentlich über ihre eigene Meinung zu schweigen. Die kommunikationswissenschaftliche Perspektive der Theorie steht so im Vordergrund: Es wird davon ausgegangen, dass die Merkmale internetbasierter Kommunikation heute einen Einfluss auf die von Noelle-Neumann unterstellte starke Wirkungskraft der Massenmedien nimmt und Schweigespiralprozesse so hemmen könnte.
Die Literaturstudie ergibt jedoch, dass die Mehrheit der betrachteten Untersuchungen auch in Online-Kommunikationsräumen Schweigespiralprozesse feststellen können und die Theorie damit auch weiterhin relevant bleibt. Persönliche Faktoren und das Mediennutzungsverhalten der Individuen werden als wahrscheinlich größere Einflüsse herausgearbeitet und stellen so das Erkenntnisinteresse für weiterführende Studien dar.
Das Stromsystem der Zukunft ist erneuerbar. In Deutschland wird auf die weitere Nutzung der Kernenergie nach dem Jahr 2022 verzichtet und auch ein Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kohle ist beschlossen. Durch die dezentralen erneuerbaren Energien ist die gesamte Elektrizitätswirtschaft im Umbruch. Der Wandel der Elektrizitätswirtschaft erfordert interdisziplinäre Betrachtungen, bei denen technische, politische, rechtliche und ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Dieses Buch vermittelt die erforderlichen Grundlagen, um in der Elektrizitätswirtschaft operativ und strategisch tätig zu werden und die nächste Stufe der Energiewende zu begleiten: War es in den letzten Jahrzehnten die Aufgabe, fluktuierende Einspeisungen aus erneuerbaren Energien in ein bestehendes Stromsystem zu integrieren, stellt sich nun in einem zweiten Schritt die Frage, wie Stromsysteme mit sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien ausgestaltet werden können. Die komplexen Zusammenhänge der Strommärkte werden verständlich dargestellt. Ganz bewusst wird auf eine mathematische Darstellung der Probleme weitestgehend verzichtet. Anhand einer Vielzahl konkreter Beispiele und Abbildungen wird anschaulich gezeigt, wie Stromsysteme mit sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien – bis zu 100 % – funktionieren können.
Schlampige Reiteration
(2024)
Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom 6.6.2002 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen.
Die Vorsteuerberichtigung birgt vielfältige Probleme und kann es erforderlich werden lassen, dass neben der Buchführung umfangreiche Nachweise darüber geführt werden müssen, wann und in welchem Umfang umsatzsteuerliche Leistungen, z. B. für ein Gebäude, angefallen sind. Ein entsprechendes Formular hierzu hat Eckert vorgestellt (BBK F. 6 S. 1297, DokID [UAAAB-78010]).
Nach den Grundfällen zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in BBK 13/2006 F. 30 S. 1835 enthält diese Fallstudie ergänzende Beispiele zu Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, sowie zum Wechsel der Besteuerungsart als Änderung der Verhältnisse
Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach§ 15a UStG – Grundstückserwerb und gemischt genutzte Immobilien
(2006)
Die neuen Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bergen vielfältige Praxisprobleme. Die folgenden Fälle stellen vor, wie Berichtigungen durchzuführen sind, wenn die entsprechenden Gegenstände dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 15a Abs. 1 UStG und § 15a Abs. 2 UStG) zuzurechnen sind. Ergänzend werden in einem separaten Beitrag weitere Fälle zu Wirtschaftsgütern vorgestellt, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, zu sonstigen Leistungen und zum Wechsel der Besteuerungsart.
Am 21.3.2018 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen und den Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz vorgelegt. Diese befassen sich insbesondere mit einer Digital Service Tax (DST) sowie der digitalen Betriebsstätte. Nach Ansicht der Kommission soll durch diese Maßnahmen gewährleistet werden, dass die Besteuerung von digitalen Geschäftstätigkeiten in der EU gerecht und wachstumsfreundlich erfolgt. Der Entwurf wurde von der Fachwelt von Anfang an kritisch aufgenommen und in der Folgezeit von verschiedenen Experten kontrovers diskutiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet
den derzeitigen Stand der Erörterungen und widmet sich unter anderen den aktuellen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministeriums der Finanzen, des ifo-Institutes und des IDW. Weiter werden Reaktionen aus der Wirtschaft und eine erste Liste mit potenziell von einer Digitalsteuer betroffenen Unternehmen aufgegriffen.
Laut jüngerer Studien bedarf das Sales Enablement Verbesserungen und/oder einer Neuausrichtung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Management und Marketing. Das wesentliche Ziel der Arbeit mit Social Media Influencern (SMI) ist die Generierung von kundenorientierten Inhalten. Studien haben gezeigt, dass Kundinnen und Kunden Empfehlungen deutlich mehr Vertrauen entgegenbringen als klassischer Werbung oder Testberichten. Die Darstellung der Arbeit mit SMI stellt somit eine sinnvolle Ergänzung des Sales Enablements dar. Die Zusammenarbeit mit SMI kann Vertriebsorganisationen dabei helfen, Erfolge zu generieren. In diesem Beitrag wird der diesen Interaktionen vorangestellte Prozess der Organisation der Beziehung zwischen SMI und Unternehmen durch eine empirische Erhebung bei Social-Media-Managern untersucht.