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Ärztliches Handeln in der Geburtshilfe: Kriterien zur Entscheidungsfindung bei Interventionen
(2010)
Fragestellung: Der geburtshilfliche Alltag ist in vielen Kliniken von hohen Interventionsraten geprägt. Geburtshilfliche Expertinnen müssen Entscheidungen treffen und diese verantworten. Beeinflusst wird dieser Prozess durch unterschiedliche Faktoren. Diese Arbeit geht der Frage nach, welche Entscheidungskriterien Ärztinnen[1] nutzen, um sich für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen (Sectio caesarea, Episiotomie, Geburtseinleitung, CTG-Überwachung) zu entscheiden. Zudem wird untersucht, ob sich diese Kriterien im zeitlichen Verlauf verändern. Material und Methodik: Längsschnittliches qualitatives Design mit 2 Erhebungszeitpunkten. In 2 Kliniken wurden geburtshilflich tätige Ärztinnen (Assistenz-, Ober- und Chefärztinnen) befragt. Zu T1 wurden insgesamt n = 26 und zu T2 n = 23 leitfadengestützte problemzentrierte Interviews nach Witzel unter Berücksichtigung der Experteninterviews nach Meuser und Nagel durchgeführt. Ergebnisse: Es konnten 20 Kategorien zur Entscheidung für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen identifiziert werden. Die Ergebnisse deuten auf eine Dominanz der medizinischen Indikationen im Entscheidungsprozess hin, wobei häufig eine enge Anlehnung an abteilungsinterne Leitlinien erfolgt. Zudem werden neben mehreren strukturellen und subjektiven Faktoren insbesondere die Berufserfahrung der Expertinnen und die Berücksichtigung maternaler Wünsche als ausschlaggebende Entscheidungskriterien angeführt. Im zeitlichen Verlauf scheinen die meisten Entscheidungskriterien stabil zu sein. Veränderungen lassen sich jedoch mit wachsender Berufserfahrung erkennen. Schlussfolgerung: Geburtshilfliche Entscheidungen sind multifaktoriell und unterliegen medizinischen und nicht medizinischen Einflüssen mit einer gewissen zeitlichen Stabilität. Um den individuellen Bedingungen geburtshilflicher Situationen gerecht zu werden, müssen die getroffenen Entscheidungen stets evaluiert werden. Eine hohe Reflexionsfähigkeit der Expertinnen ist damit unabdingbar, auch für den eigenen Lernprozess und die hohen Anforderungen des Berufs.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) verfolgt die Entwicklung rund um den Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit großem Interes-se. Die DGHWi begrüßt die mit Stand vom 1.5.2013 vereinbarte Zurückstellung der Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Ge-sundheitsfachberufe. Die ursprünglich geplante Zuordnung des Hebammenberufs auf DQR Niveaustufe 4 wird als unvereinbar mit der hohen Anforderungsstruktur der Qualifikation der Berufsgruppe betrachtet. Darüber hinaus ist diese Zuordnung nicht mit der zuneh-menden Qualifizierung von Berufsangehörigen auf tertiärem Bil-dungsniveau vereinbar. Die DGHWi plädiert mit Nachdruck für eine Höherstufung der derzeitigen beruflichen Erstqualifikation von Heb-ammen* an Berufsfachschulen auf DQR Niveau 5 und fordert wie-derholt die komplette Anhebung der Hebammenausbildung auf Bachelorniveau, das der Qualifikationsstufe 6 im DQR entspricht.
Zeitschrift für Hebammenwissenschaft (Journal of Midwifery Science) Band/Jahrgang: 01/2013 Heft: 02
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Stellungnahmen
in Sweden. BJOG: An International Journal of Obstetrics and Gynaecology, 144(10), 1208-1214.
86 Crowther, C.A., Dodd, J.M., Hiller, J.E. et al. (2012). Planned Vaginal Birth or Elective Repeat Caesarean: Patient Preference Restricted Cohort with Nested Randomised Trial. PLoS Med 9(3): e1001192. doi: 10.1371/journal.pmed.1001192
87 Dodd, J.M., Crowther, C.A., Huertas, E., Guise, J.M. & Horey, D. (2009). Planned elective repeat caesarean section versus planned vaginal birth for women with a previous caesarean birth (Review). The Cochrane Library. http://www.thecochranelibrary.com (Stand: 13.02.2013)
88 Knape, N. (2010). Sectio versus Spontangeburt: ökonomische Aspekte. Die Hebamme, 23(3), 176-182.
89 Matterne, A. (2012). Entscheidungsfindung von schwangeren Frauen nach vorangegangenem Kaiserschnitt bezüglich der Wahl ihres bevorstehenden Geburtsmodus. Eine hermeneu-tisch-interpretative Analyse problemzentrierter Interviews. Unveröffentlichte Masterthesis. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Autorinnen:
Andrea Matterne MSc, in Zusammenarbeit mit Dr. rer. medic. Gertrud M. Ayerle, Diplom Kauffrau (FH) Nina Knape und Dr. rer. medic. Rain-hild Schäfers
im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi)
Stellungnahme zur Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslangen Lernen (DQR) und der Zuordnung des Berufsabschlusses von Hebammen
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
10.10.2013
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) verfolgt die Entwicklung rund um den Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit großem Interes-se. Die DGHWi begrüßt die mit Stand vom 1.5.2013 vereinbarte Zurückstellung der Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Ge-sundheitsfachberufe. Die ursprünglich geplante Zuordnung des Hebammenberufs auf DQR Niveaustufe 4 wird als unvereinbar mit der hohen Anforderungsstruktur der Qualifikation der Berufsgruppe betrachtet. Darüber hinaus ist diese Zuordnung nicht mit der zuneh-menden Qualifizierung von Berufsangehörigen auf tertiärem Bil-dungsniveau vereinbar. Die DGHWi plädiert mit Nachdruck für eine Höherstufung der derzeitigen beruflichen Erstqualifikation von Heb-ammen* an Berufsfachschulen auf DQR Niveau 5 und fordert wie-derholt die komplette Anhebung der Hebammenausbildung auf Bachelorniveau, das der Qualifikationsstufe 6 im DQR entspricht.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) fordert den EU-Ministerrat und das Europaparlament auf, der Änderung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zuzustimmen. Die DGHWi e. V. fordert die Bundesregierung auf, die in der Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie vorgesehene Anhebung der Schulausbildung von zehn auf zwölf Jahre unter der Prämisse der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung umzusetzen.
Hintergrund/ Antrag der Bundestagsfraktionen vom 08.11.2011:
Von den Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Die Linke wurde am 08.11.2011 ein Entschließungsantrag an den Deutschen Bundestag eingereicht, der sich gegen eine Anhebung der schulischen Anfor-derungen als Zugang zur Ausbildung in der allgemeinen Gesund-heits- und Krankenpflege sowie zur Hebamme/ Entbindungspfleger von zehn auf zwölf Schuljahre ausspricht. Begründet wird der An-trag mit der hohen Qualität der Ausbildung in diesen Bereichen, die eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen nach Ansicht der Antragsteller überflüssig macht. Zudem würde durch die Anhebung der schulischen Anforderungen der Kreis der potenziellen Bewerbe-rinnen und Bewerber eingeschränkt und dadurch der Fachkräfte-mangel in der Pflege verschärft. Der Antrag wurde am 9.11.2011 im Ausschuss „Gesundheit“ des Bundestages verabschiedet.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) begrüßt die im Juli 2012 verabschiedeten Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zu den hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, hält jedoch Differenzierungen bei der Betrachtung der einzelnen Gesundheitsfachberufe für geboten und bezieht im folgenden Stellung zu den grundlegenden Aspekten, die sich auf die Entwicklung des Hebammenberufes bzw. die Hebammenwissenschaft beziehen.