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Städte schenken ihren vorhandenen Wissensressourcen zunehmende Aufmerksamkeit und binden sie strategisch in kommunale Wachstumsstrategien ein. „Bürgermeister, Kommunalpolitiker sowie Hochschul- und Institutsleiter versuchen durch die Teilnahme an Wettbewerben wie Stadt der Wissenschaft oder durch Aufgreifen von Knowledge City-Strategien, bisher brachliegende Potentiale für die Stärkung der lokalen Wirtschaft in den Dienst zu nehmen.“(Franz 2004, S. 95).
In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.