Refine
Year of publication
Document Type
- Article (77)
- Book (29)
- Part of a Book (10)
- Conference Proceeding (3)
- Report (2)
- Doctoral Thesis (1)
Language
- German (122) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (122) (remove)
Keywords
- Logistik (6)
- logistics (4)
- Ablaufplanung (2)
- Anti-Wachstumsthese (2)
- Arbeitsteilungsfalle (2)
- Logistikdilemma (2)
- logistic (2)
- thesis of anti growth (2)
- Arbeitsteilung (1)
- Assistenzsysteme (1)
- Augmented-Reality-Headsets (1)
- Betriebliche Einarbeitung (1)
- Cobb-Douglas production function (1)
- Cobb-Douglas-Produktionsfunktion (1)
- Designprinzipien (1)
- Dienstleistungen (1)
- Dienstleistungslogistik (1)
- Einstein (1)
- Energieformel (1)
- Flließprinzip (1)
- Ganzkörperschwingung (1)
- Gestaltungsempfehlungen (1)
- Gesundheitswesen (1)
- Gleichgewicht (1)
- Hand-Arm-Schwingung (1)
- Head-Mounted Devices (1)
- Humanschwingung (1)
- Innovation (1)
- Kollaboration (1)
- Logistikkette (1)
- Logistikkonzept (1)
- Logistikkonzepte (1)
- Makrologistikkette (1)
- Massenproduktion (1)
- Minimierung der Durchlaufzeiten (1)
- Mixed Reality (1)
- Motorrad (1)
- Nutzerzentrierte Gestaltung (1)
- Paradigma (1)
- Produktionsfunktion (1)
- Produktionsgeschwindigkeit (1)
- Risikogüter (1)
- Smart Glasses (1)
- Technologiefalle (1)
- Training-on-the-job (1)
- Transport (1)
- Verkehr (1)
- Verkehrsökonomie (1)
- Vibration (1)
- Virtual Reality (1)
- Wertschöpfung (1)
- Zahnmedizinische Hausbesuche (1)
- dilemma of logistics (1)
- dilemma of process (1)
- dilemma of process organization (1)
- division of labor (1)
- economics (1)
- energy formula (1)
- equilibrium (1)
- goods with risk flow principle (1)
- innovation (1)
- law of mass production (1)
- logistic chain (1)
- logistic concept (1)
- logistics concepts of logistics dilemma of logistics (1)
- macro logistic chain (1)
- monetary production function (1)
- organization (1)
- paradigm (1)
- production function (1)
- service (1)
- services (1)
- speed of production (1)
- super just in time (1)
- technology trap (1)
- transport (1)
- transport economics (1)
- trap of division (1)
- trap of division of labor (1)
- value added (1)
- wertbezogene Produktionsfunktion (1)
- Ökonomie (1)
Institute
- Institut für Management und Technik (122) (remove)
Adoptionsfaktoren : empirische Analyse am Beispiel eines innovativen Telekommunikationsdienstes
(2000)
Adoption und Diffusion
(2001)
Dienstleistungslogistik
(2004)
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
Bereits seit jeher existiert in Deutschland ein Disput hinsichtlich der Frage, ob und ggf. wie Zinsen besteuert werden sollen. Im Hintergrund steht hierbei stets die steuersystematische Diskussion um die Alternativen der Besteuerung des Einkommens einerseits und des Konsums andererseits. Marion Titgemeyer analysiert die steuerliche Behandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zinsen in unterschiedlich ausgerichteten Besteuerungssystemen aus dem Blickwinkel des Leistungsfähigkeitsprinzips, des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Entscheidungsneutralität der Besteuerung. Die Autorin entwickelt Vorschläge zur Reform der deutschen Zinsbesteuerung, die den Aspekt steuerunehrlichen Verhaltens strukturiert berücksichtigen.
Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für
den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die
Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag
beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von
Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt
auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf
die Zahl der akademischen Gründungen.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.