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Adoption und Diffusion
(2001)
Adoptionsfaktoren : empirische Analyse am Beispiel eines innovativen Telekommunikationsdienstes
(2000)
Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für
den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die
Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag
beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von
Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt
auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf
die Zahl der akademischen Gründungen.
Die Realisierung ökonomischer Gleichgewichte wird möglich sein, wenn eine einfache Regel zur Berechnung des Gleichgewichts gegeben ist und einige Grundlagen des Rechungswesens geändert werden. Erstens ist es besser, den Namen des betriebliches Rechnungswesen in Unternehmensrechnung zu ändern. Unternehmensrechnung sollte zwei Teile haben: interne und externe Unternehmensrechnung. Die interne Rechnungslegung sollte aus drei Teilen bestehen: Betriebsrechnung, Geschäftsrechnung und Führungsrechnung. Die Teile der Unternehmensrechnung sind also gleich den Teilen eines Unternehmens. Zweitens ist es notwendig, eine gute Definition der Kosten zu finden. Diese Definition gibt es bereits. Das einzige Problem ist die Definition von betriebsfremdem, periodenfremdem und außerordentlichem Aufwand als neutraler Aufwand. Dieser Aufwand sollte als Kosten bezeichnet werden und in der Kosten- und Leistungsrechnung verbucht werden. Drittens ist es wichtig, eine gleichwertige Lösung für die Berechnung des Einkommens des Unternehmers für alle Arten von Unternehmen zu finden. Viertens muss eine Methode gefunden werden, die eine genaue Berechnung der Gemeinkosten sicherstellt. Fünftens müssen interne und externe Rechnungslegung integriert werden, da die Berechnung ökonomischer Gleichgewichte mit unterschiedlichen Bewertungsregeln nicht möglich ist. Und nicht zuletzt muss die Unternehmensrechnung muss schlanker gemacht werden (lean accounting). Andernfalls haben Kleinunternehmen Probleme Gleichgewichte herzustellen.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
Das Business Model Canvas erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Esunterstützt bei der Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen beiNeugründung, kann aber auch zur Evaluation bestehender Geschäftsmodelleeingesetzt werden. Durch das Business Model Canvas ist esmöglich, dieSchlüsselfaktoren eines Geschäftsmodells auf intuitive Weise strukturiert zuvisualisieren. Der vorliegende Beitrag erläutert das Business Model Canvasund nimmt eine kritische Würdigung vor.
Der Kunde als Dienstleister: Akzeptanz und Gebrauchstauglichkeit von Smart Glasses im Self-Service
(2017)
Die Ökonomie ist eine Wissenschaft mit sehr vielen Schulen, die unterschiedliche Lehrmeinungen vertreten. Die vielen Schulen und Lehrmeinungen sind nicht förderlich für die erfolgreiche Beratung der Politik durch die Ökonomie. Die Ökonomie kann vor allem keine optimale Beratung leisten, wenn sie sehr stark von einer anspruchsvollen Mathematik geprägt ist. Die Ratsuchenden verstehen die Ratschläge nicht und akzeptieren sie daher nicht. Es kommt folglich auch nicht zur Umsetzung der Ratschläge. Aus diesem Grund wird hier ein neuer, einfacher Ansatz der Ökonomie vorgestellt, für dessen Verständnis nicht mehr mathematische Kenntnisse erforderlich sind, als für das Arbeiten mit dem betrieblichen Rechnungswesen.
Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen werden neue und etablierte Geschäftsmodelle oftmalig parallel ausgeübt. Proff und andere definieren Geschäftsmodelle als Kombination von fünf Wahlentscheidungen, die wiederum fünf Geschäftsmodellkomponenten abbilden. Die Entscheidung über die Ressourcenallokation ist eine dieser Entscheidungen. Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen spielt diese Ressourcenallokation eine besondere Bedeutung, da etablierte und neue Geschäftsmodelle häufig um begrenzte liquide Mittel konkurrieren. Mit Blick auf organisationale Trägheit sowie den teilweise emergenten Charakter von Strategien sind bewusste, strategisch geprägte Geschäftsmodellentscheidungen gerade zu Beginn radikaler technologischer Veränderungen in der Unternehmenspraxis wahrscheinlich weniger bedeutend. Demgegenüber ist zu vermuten, dass die Prozesse der Unternehmen zur Auswahl von Innovationsprojekten die Entscheidungen zur Ressourcenallokation bei neuen und etablierten Geschäftsmodellen oftmals implizit bedingen. Die Entscheidungsgrundlage der Wahl von Innovationsprojekten bilden häufig Kapitalwertvergleiche. Solche einfachen Kapitalwertmethoden haben allerdings „the potential to severely undervalue a development project’s contribution to the firm”. Der Beitrag diskutiert daher verschiedene Alternativen zu einfachen Kapitalwertmethoden bezüglich ihrer Eignung zur Unterstützung der Ressourcenallokation bei radikalen technologischen Veränderungen.
Dienstleistungslogistik
(2004)
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Was sind die entscheidenden Aspekte in der zukünftigen Entwicklung der Energieversorgung und des -verbrauchs im Landkreis Emsland?
- Welche Annahmen können für den Energieverbrauch im Zieljahr 2040 getroffen werden?
- Wie kann ein angemessener Beitrag des Landkreises Emslands zur klimaneutralen Energieversorgung Deutschlands quantifiziert werden?
- Welche Energieszenarien sind für den Landkreis Emsland im Jahr 2040 denkbar?
- Welche Empfehlungen lassen sich aus diesen Szenarien für Unternehmen, Politik und Verwaltung ableiten?
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.