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Die in Bayern unmittelbar bevorstehende Einführung der konsultativen Volksbefragung durch einfaches Landesgesetz ist verfassungswidrig. Die faktischen Auswirkungen dieses Instruments direkter Demokratie „von oben“ greifen in unzulässiger Weise in die Staatswillensbildung ein. Überdies sprechen durchschlagende verfassungspolitische Gründe gegen die Einführung der Volksbefragung. Würde sich das Plebiszit „von oben“ in Bayern durchsetzen, drohte möglicherweise ein bundesweiter Dammbruch.