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Vorwort Ethik in der Pflege
(2021)
In der Gesundheitsversorgung kommt es vermehrt zu ethischen Konfliktsituationen. Gründe dafür sind unter anderen der demografische Wandel und die Zunahme an chronisch Erkrankten. Somit werden neben medizinischen und pflegerischen auch ethische Kompetenzen benötigt. Verschiedene Formen ethischer Fallbesprechungen werden genutzt, um in Form eines partizipativen Entscheidungsfindungsprozesses ethisch begründete Handlungsempfehlungen zu treffen. Das Malteser-Konzept, welches auf Grundlage der Nimwegener-Methode entwickelt wurde, enthält eine sechsschrittige Gesprächsstrukturierung für interne prospektive Fallbesprechungen und beinhaltet zudem die vier ethischen Grundsätze der Prinzipienethik. Insgesamt kann die Inanspruchnahme ethischer Fallbesprechungen sowohl die Patienten- als auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und als Nebeneffekt weitere positive Wirkungen erzielen.
Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Stabilisierung der häuslichen Pflege. Ein geeignetes Instrument zur Unterstützung einer systematischen Situationsanalyse und zur Erfassung des Beratungsbedarfes kann die Qualität der Beratung verbessern und auf ein einheitliches Niveau heben. Auf Basis einer systematischen Literaturrecherche werden in diesem Beitrag acht Assessmentinstrumente vorgestellt, die für die Beratungsangebote nach SGB XI in Frage kommen. Dabei zeigt sich Entwicklungsbedarf für ein Instrument, welches die Besonderheiten des intrapersonalen Beratungsprozesses berücksichtigt und unabhängig vom gesetzlich definierten Beratungsanlass zum Einsatz kommen kann.
In der qualitativen Studie soll erstmalig ein realitätsnahes Abbild der Zusammenarbeit mit ausländischen Ärzten/innen aus der Perspektive der Pflege dargestellt werden. Es wurden 11 leitfadengestützte Interviews mit 13 Pflegekräften geführt und mittels der Grounded Theory ausgewertet. Alle Pflegekräfte berichten von alltäglichen Herausforderungen, wobei sprachliche Barrieren und die Einstellung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau am häufigsten genannt wurden. Es wurde deutlich, dass die Kliniken vor der Aufgabe stehen, das Personalmanagement zu professionalisieren, um den langfristig bestehenden Konflikten entgegenzuwirken
Hintergrund: Die Gesundheitskompetenz (GK) gilt als bedeutender Prädiktor für die Gesundheit. In der deutschen Bevölkerung ist sie nur unzureichend ausgeprägt. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag die Gesundheitsprofessionen zur Förderung der GK leisten können.
Ziel: In dieser Arbeit werden das Verständnis der Gesundheitsprofessionen von GK sowie fördernde und hemmende Faktoren bei ihrer Vermittlung untersucht.
Methode: Die Untersuchung wurde als qualitative Studie im Design der Grounded Theory durchgeführt. Es wurden 16 halbstrukturierte, leitfadengestützte Interviews geführt.
Ergebnis: Die Ergebnisse verdeutlichen das Verständnis der Gesundheitsprofessionen von GK als Empowerment zu mehr Gesundheit. Dies soll mit einem Wechsel zur holistischen Perspektive auf die Menschen und der Verortung der Verantwortung für die Stärkung von GK in Politik und Gesellschaft gelingen. Voraussetzung dafür ist die vermehrte Aufmerksamkeit des Themas in Theorie und Praxis.
Schlussfolgerung: Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung lassen sich Unterstützungsmaßnahmen für die Gesundheitsprofessionen bei ihrer Aufgabe, GK zu vermitteln, ableiten. Für ihre Mitarbeit muss intensiv geworben werden, zudem sind insbesondere politische Maßnahmen bedeutend, die auf ein höheres gesellschaftliches Engagement hinwirken.
Abschlussbericht zum Projekt „Partizipative Qualitätsentwicklung in der Pflegeberatung (PartiziQ)“
(2018)
Die Aufgaben der Gesundheitsversorgung wurden mit dem zunehmenden Alter der Patienten, dem gewandelten Krankheitsspektrum, aber auch durch die geänderten Bedürfnisse der Nutzer sowie den verstärkten Einsatz von Medizintechnik immer aufwändiger und komplexer. Arbeitsteilung, Fragmentierung und Spezialisierung waren über viele Jahre unsere Antworten auf solche Herausforderungen. Den Effekt dieses vermeintlichen Fortschritts formulierte Hans Georg Gadamer (1994) in einem Aufsatz zum Thema „Über die Verborgenheit der Gesundheit“: „So viel ist jedenfalls klar“, schreibt er, der Begriff der „Ganzheit“ ist ein kunstvoller Ausdruck – der durch seinen Gegenbegriff, die „Spezialisierung“, überhaupt erst „notwendig […] geworden ist“. Hier setzt unser Memorandum an, es will einen Beitrag auf dem Weg zurück in die Zukunft einer neuen Ganzheit der Gesundheitsversorgung leisten.
Begleitend zu den Beratungen eines Beirats des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI wurde ein neues Begutachtungsassessment (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickelt, das auf einem pflegewissenschaftlich begründeten Verständnis von Pflegebedürftigkeit aufbaut. Darin werden gleichermaßen körperliche wie kognitive / psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt und die derzeit geltende Engführung auf wenige körperbezogene Alltagsverrichtungen bei der Bestimmung von Pflegebedürftigkeit wird überwunden. Als Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit wird im NBA nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen verwendet. Das NBA ist auch für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern geeignet und hat sich bei einer bundesweiten praktischen Erprobung gut bewährt. Es wurde vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als zukünftiges Instrument zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung empfohlen.
Die Entlassung aus dem Krankenhaus bleibt, trotz mittlerweile jahrzehntelanger Diskussion, ein wichtiges Problem der Gesundheitsversorgung. Die Schnittstelle zwischen der intensiven Krankenhausbehandlung und einer poststationären Versorgung im häuslichen Umfeld, in einer Pflegeeinrichtung oder im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen weist nach wie vor ein erhöhtes Potenzial für Informationsverluste, Diskontinuitäten in der Versorgung und andere Probleme auf, deren Vermeidung zu einer besseren Versorgungsqualität beitragen könnte. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat bereits im Jahr 2003 einen Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ entwickelt, modellhaft implementiert und veröffentlicht. Auf Basis dieses Expertenstandards lässt sich ein Entlassungsmanagement im Krankenhaus systematisch gestalten. Der folgende Beitrag greift die Herausforderungen des Entlassungsmanagements auf und stellt vor diesem Hintergrund die Intention und wesentlichen Inhalte des Expertenstandards dar.
Ein erklärtes Ziel der Pflegeversicherung besteht in der Priorität der häuslichen gegenüber der stationären Pflege. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Pflegeversicherung eine Reihe von Leistungen vor, die in Ergänzung der Pflege durch Angehörige den Verbleib des pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Umgebung ermöglichen sollen. Die Betrachtung einiger Charakteristiken häuslicher Pflegearrangements verdeutlicht, dass die Bedarfslagen oftmals komplexer sind als die vorgesehenen Leistungen und diese nur für Teile davon angemessen erscheinen. Veränderungen und Erweiterungen des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung im Laufe der Jahre verdeutlichen das Bemühen die Leistungen weiterzuentwickeln. Die Bedarfslagen in häuslichen Pflegearrangements erfordern jedoch weitere Anpassungen, auch durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die abschließend in diesem Beitrag skizziert werden.
Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Die Entwicklung und Sicherstellung pflegerischer Qualität wird nicht erst seit der Einführung der Pflegeversicherung intensiv diskutiert. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zeigt sich, dass insbesondere in der ambulanten Versorgung unterschiedliche Ansichten darüber bestehen, wie Pflegequalität zu definieren, zu entwickeln und zu sichern ist. Dieser Beitrag stellt daher zentrale Merkmale sowie Rahmenbedingungen ambulanter Pflege dar, zeigt auf, welche unterschiedlichen Formen der Pflege und Unterstützung in der häuslichen Versorgung zum Tragen kommen und wie die Diskussion um die Qualität der ambulanten Pflege durch die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure bestimmt wird. Daran anschließend werden Ansatzpunkte für eine weitere Diskussion um die Qualität in der ambulanten Pflege aufgezeigt.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt seit etwa 20 Jahren Expertenstandards für die Pflege. Expertenstandards sind innerhalb der Berufsgruppe abgestimmte Leistungsniveaus für die professionelle Pflege und Instrumente zur internen Qualitätsentwicklung in unterschiedlichen Settings der pflegerischen Versorgung. Durch die Aufbereitung verfügbarer Evidenz und die Orientierung am Pflegeprozess leisten Expertenstandards einen wichtigen Beitrag zum Theorie/Praxis-Transfer. Für die Einführung und Verstetigung neuer Vorgehensweisen im Praxisalltag wurde ein Implementierungskonzept entwickelt und es wird ein Audit-Instrument zur Verfügung gestellt. Erfahrungen aus den Praxisprojekten der letzten 15 Jahre verdeutlichen, dass nachhaltige Qualitätsentwicklung in erster Linie durch verbesserte Prozesse innerhalb der Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste erfolgt.
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird intensiv zu Fragen der Qualitätssicherung der Pflege diskutiert und es hat vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, um Verfahren zu entwickeln, durch die ein Schutz pflegebedürftiger Menschen vor unsachgemäßer Pflege gewährleistet und eine Verbesserung der Pflegequalität erreicht werden kann. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Aktivitäten und ihre Hintergründe. Im Fokus stehen dabei insbesondere die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflWEG) und die Pflegestärkungsgesetze (PSG I und II) angestoßenen Entwicklungen.
Recht auf gute Pflege
(2018)
Nationale Expertenstandards in der Pflege : Standortbestimmung und künftige Herausforderungen
(2018)
Jetzt sind Sie gefragt!
(2017)
Ambulante Pflege
(2014)
Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistungsoption in der Pflegeversicherung entschieden haben, sind verpflichtet, jährlich zwei bzw. vier „Beratungsbesuche“ durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst abzurufen und nach Ausführung der Pflegekasse anzuzeigen. Obwohl mehr als 2 Millionen dieser Beratungsbesuche jährlich in Deutschland stattfinden, ist nur wenig über ihre Durchführung und die Erfahrungen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen dazu bekannt. Ziel dieses Projektes war es daher, Einsichten in diese häusliche Pflegeberatung zu erhalten und einen inhaltlichen Ansatz zu ihrer Durchführung zu entwickeln. In zwei Regionen Nordrhein-Westfalens wurden mithilfe eines Fragebogens und ergänzender Interviews Daten zu der generellen Durchführung der Beratungsbesuche, der Perspektive pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Sichtweise der ambulanten Pflegedienste erhoben. Basierend auf den Befunden wurde ein familienorientierter Beratungsansatz entwickelt und in 80 häuslichen Pflegearrangements erprobt. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz beachtlicher Entwicklungen in einigen Pflegediensten zur Gestaltung der Beratung die Angemessenheit und Qualität aus Sicht der Nutzer/innen vorwiegend vom Zufall abhängt. Der familienorientierte Beratungsansatz eröffnet die Möglichkeit für ein vertiefendes Verständnis der häuslichen Pflegearrangements, auf dessen Grundlage gezielte und den Problemen angemessene Empfehlungen gegeben werden können.
In diesem erfahrungsbasierten Artikel geht es um die praktische Anwendung von Recovery-Strukturen-Setting und den Versuch, das Potenzial von Recovery für den rehabilitativen Bereich der Psychiatrie herauszustellen. Darüber hinaus wird weiterer Forschungsbedarf dargestellt. Hintergrund ist ein zehnwöchiges Praktikum in einer Tagesklinik in der Schweiz.
Die Expertenstandards für die Pflege des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege haben sich mittlerweile als weithin akzeptiertes Instrument für eine evidenzbasierte Pflegepraxis in Deutschland etabliert. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung bedarf ihre Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten methodischen Vorgehens, durch das sichergestellt ist, dass die Standards jeweils den aktuellen Stand der relevanten Erkenntnisse widerspiegeln. In diesem Beitrag wird ausgeführt, wie sich das methodische Vorgehen zur Entwicklung der Expertenstandards entwickelt hat und welcher Wissensgrundlagen es sich bedient. Es wird herausgearbeitet, dass der Rückgriff auf empirisches Wissen allein nicht ausreichend ist, um Wirksamkeit und Akzeptanz der Standards sicherzustellen. Vielmehr bedarf es der Integration verschiedener Wissensbestände in einem wechselseitigen Prozess, bevor ein Expertenstandard als professionell abgestimmtes Leistungsniveau veröffentlicht werden kann.