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Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.
Bereits seit jeher existiert in Deutschland ein Disput hinsichtlich der Frage, ob und ggf. wie Zinsen besteuert werden sollen. Im Hintergrund steht hierbei stets die steuersystematische Diskussion um die Alternativen der Besteuerung des Einkommens einerseits und des Konsums andererseits. Marion Titgemeyer analysiert die steuerliche Behandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zinsen in unterschiedlich ausgerichteten Besteuerungssystemen aus dem Blickwinkel des Leistungsfähigkeitsprinzips, des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Entscheidungsneutralität der Besteuerung. Die Autorin entwickelt Vorschläge zur Reform der deutschen Zinsbesteuerung, die den Aspekt steuerunehrlichen Verhaltens strukturiert berücksichtigen.
Theorie einer nachhaltigen Weltwirtschaft : Ansatz für eine effektive und effiziente Globalisierung
(2022)
Das aktuelle Weltwirtschaftssystem konnte bisher keine Nachhaltigkeit und keine zufriedenstellende Globalisierung herbeiführen. Um die seit langem von den Vereinten Nationen und mittlerweile auch anderen Institutionen vertretene Nachhaltigkeit durchzusetzen, bedarf es einer wesentlichen Veränderung des aktuellen Weltwirtschaftssystems. Basis dieser Veränderungen ist eine Theorie für eine nachhaltige Weltwirtschaft. Ein Ansatz für diese Theorie wird im vorliegenden Band vorgelegt. Da eine nachhaltige Weltwirtschaftstheorie auf Kooperation statt auf Wettbewerbaufbaut, liefert sie nicht nur eine Basis für die Durchsetzung der Nachhaltigkeit, sondern auch für eine effektive und effiziente Globalisierung sowie den Weltfrieden.
Der häufig vertretenen Meinung, die praktische Wirtschaftspolitik benötige keine theoretische Basis, wird mit dem vorliegenden Werk Theorie der Wirtschaftspolitik entgegnet. Ohne eine theoretische Basis, die Ziele, Instrumente, Maßnahmen und Leitsätze vorgibt, sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Wirtschaftspolitik aufzeigt, bliebe die praktische Wirtschaftspolitik ohne Orientierung. Der Zielerfolg wäre nicht zu überprüfen. Um erfolgreich zu sein, muss die Wirtschaftspolitik Ziele anstreben und Maßnahmen treffen, die die Bürger akzeptieren. Der Erfolg der praktischen Wirtschaftspolitik ist nicht unabhängig von der Art des Wirtschaftssystems, in dem sie zum Tragen kommt.
Sustainability Research 2021
(2022)
Die Nachhaltigkeit ist ein aktueller Aspekt in derpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion. In diesemBand werden ausgewählte Themen der Nachhaltigkeitsforschungvorgestellt, um sie einem breiten Publikum bekannt zu machenund damit aus dem "Elfenbeinturm der Wissenschaft" zu"befreien". Die Themen stammen bewusst ausunterschiedlichen Bereichen der Nachhaltigkeitsforschung, umeinen Überblick über das weite Feld derForschungsaktivitäten zu geben. Ausgangspunkt sind dieNachhaltigkeitsindikatoren der bundesdeutschenNachhaltigkeitsstrategie. Nach der EU Taxonomie und demökologischen Fußabdruck werden schließlichbetriebswirtschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeitsforschungbehandelt.
Sustainability Research 2020
(2021)
Die Vereinten Nationen propagieren seit der Veröffentlichung des Brundtland-Berichts im Jahr 1987 die Verwirklichung eines weltweiten nachhaltigen Entwicklungsprozesses. Zur Durchsetzung der drei Komponenten der Nachhaltigkeit, der sozialen, der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit, hat sich eine intensive Forschungsaktivität entwickelt. Eine kleine Auswahl der Forschungserkenntnisse, die im Einflussbereich der Herausgeber der Schriftenreihe "Lingener Studien zu Management und Technik" im Jahr 2020 entstand, wird im vorliegenden Sammelband präsentiert. Die Forschungsergebnisse, deren Diskussion oft nur im Kreise der Wissenschaft erfolgt, wird somit der interessierten Öffentlichkeit zugängig gemacht.
Dr. habil. Michael Ryba, Professor für Wirtschaftsinformatik, insbes. Softwaretechnik und Internettechnologien, Studiendekan Institut für Management und Technik, Hochschule Osnabrück, Campus Lingen (University of Applied Sciences).
Sustainability Research 2019
(2020)
Seitdem die Vereinten Nationen die Verwirklichung eines weltweiten nachhaltigen Entwicklungsprozesses propagiert haben, hat sich eine umfangreiche Nachhaltigkeitsforschung (Sustainability Research) herausgebildet. Es wird untersucht, wie die drei Komponenten der Nachhaltigkeit, die soziale, die ökologische und die ökonomische Nachhaltigkeit, umgesetzt werden können. Aus der Vielzahl der Forschungsbeiträge zum Thema Nachhaltigkeit wird im vorliegenden Band eine Auswahl präsentiert, die im Einflussbereich der Herausgeber der Schriftenreihe "Lingener Studien zu Management und Technik" bis zum Jahr 2019 entstand.
Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Berücksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Heranziehung einschlägiger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.
Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke
(2017)
Im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingeführt. Diese schränkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen für Rechteüberlassungen stark ein, sofern diese beim Empfänger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen § 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen.
Smart Glasses haben das Potenzial, die Einarbeitungsphase von Mitarbeitern durch eine kontextsensitive Informationsversorgung und Kommunikation direkt im Blickfeld des Nutzers zu erweitern und zu verbessern. Im Rahmen eines gestaltungsorientierten Ansatzes wird das Einsatzszenario mit Hilfe von Experteninterviews analysiert und durch fachbezogene Literatur strukturiert. Als Resultat liefert dieser Beitrag spezifische Anforderungen an Smart-Glasses-basierte Assistenzsysteme in der Einarbeitungsphase von Mitarbeitern am Beispiel der Logistik-Branche aus Sicht der Praxis. Zusätzlich werden eine entsprechende Konzeption mit anschließender Evaluation eines korrespondierenden Systems sowie die dafür spezifizierten Kollaborationsfunktionen vorgestellt. Die Meta-Anforderungen, die Evaluation des vorgeschlagenen Konzeptes und die identifizierten Kollaborationsfunktionen erweitern die Wissensbasis der Wirtschaftsinformatik hinsichtlich des wenig erforschten Gestaltungswissens für Smart-Glasses-basierte Applikationen. Der Einsatz von Smart Glasses in der Einarbeitung stellt einen nutzenstiftenden Anwendungsfall für diese aktuell noch wenig verbreitete Technologie, sowie eine neue Interaktionsebene und zugehörige Kollaborationsfunktionen in der Einarbeitungsphase von Mitarbeitern dar und ist somit von hoher Relevanz sowohl für die Praxis als auch Wissenschaft.
Augmented Reality ermöglicht das Einblenden von visuellen Informationen oder Objekten in das Sichtfeld des Nutzers. Im betrieblichen Kontext haben sich hierfür Datenbrillen, sogenannte Smart Glasses, durchgesetzt. Durch das Tragen der Datenbrille am Kopf hat der Anwender beide Hände frei, so dass ablaufrelevante Informationen ohne Unterbrechung der Arbeitsprozesse direkt abgerufen werden können.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die Konzeption und Entwicklung von Smart-Glasses-basierten Anwendungen für die Logistik. Diese haben das Ziel, verschiedenste Anwendungsfälle entlang der logistischen Wertschöpfungskette, vom Wareneingang bis hin zum Warenausgang, zu unterstützen. Anschaulich wird gezeigt, dass der Einsatz von Smart Glasses neue Arbeitsprozesse, eine durchgehende Prozess- und Datenaufbereitung sowie die Hebung von bisher nicht ausgeschöpften Dienstleistungspotenzialen ermöglicht.
Die Einführung von Smart Glasses eröffnet neue Chancen für die Gestaltung zukünftiger Arbeitsprozesse. Bisher sind diese Technologien wenig erforscht und werden nur experimentell hinsichtlich einzelner Aspekte untersucht. Zur Priorisierung zukünftiger Forschungsthemen und Identifikation relevanter Problemstellungen für den Bereich der Wirtschaftsinformatik wurden daher explorative Fallstudien mit zwei Logistikdienstleistern durchgeführt. Zur Ermittlung relevanter Einsatzszenarien wurde eine Triangulation aus Experteninterviews, Beobachtungen und Fokusgruppen gewählt und durch eine systematische Literaturrecherche ergänzt. Die 36 resultierenden Anwendungsfälle wurden mithilfe einer Umfrage priorisiert und auf Basis ihrer qualitativen Aussagen bzgl. der Herausforderungen analysiert. Die Ergebnisse des Beitrags sind (1) Einsatzszenarien für Smart Glasses in der Logistik sowie (2) daraus abgeleitete Forschungsthemen für die Wirtschaftsinformatik. Somit leistet diese Studie einen Beitrag zur Forschung im Bereich des ganzheitlichen Designs von Dienstleistungssystemen und zukünftiger Aufgaben digitaler Arbeit.
SeniorenCampus 1
(2018)
Das Forschungsprojekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ hat zum Ziel, dem Bedürfnis der Bürger_innen nachzukommen, auch im Alter zu Hause wohnen bleiben zu können. Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum steht im Mittelpunkt. Hierfür werden regional angepasste Lösungsstrategien anhand des Design Science Ansatzes entworfen und individuelle Wünsche und Bedarfe multiperspektivisch in den Blick genommen. Vier der so entstandenen Versorgungskonzepte werden als nutzerorientierte alltags und gesundheitsbezogene Ansätze vorgestellt. Zudem werden die angedachten Kommunikationsstrukturen und das Zusammenwirken der Konzepte als Versorgungsnetz auf dem virtuellen Dorfmarktplatz beschrieben.
Ab dem Jahr 2017 müssen bestimmte große Unternehmen eine nichtfinanzielle
Erklärung veröffentlichen, die berichtspflichtige Aspekte zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und
Sozialbelange sowie Aspekte zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption
und Bestechung beinhaltet. Dies erweitert die Berichtsanforderungen vor allem mit dem Ziel, die
Informationsbedürfnisse der Interessengruppen zu erfüllen und die Wirtschaft auf eine nachhaltige
Orientierung zu lenken. Ziel dieses Aufsatzes ist es, ausgewählte Osnabrücker Unternehmen
hinsichtlich der Veröffentlichung von MD&As hinsichtlich einer nichtfinanziellen Erklärung zu untersuchen.
Den Schwerpunkt stellt die Analyse der Lageberichte der Unternehmen im Berichtsjahr
2015 dar, um die Frage zu beantworten, ob die Unternehmen bereits in den Jahresabschlüssen
nichtfinanzielle Aspekte veröffentlichen. Dies soll einen Beitrag zur Zukunftssicherung leisten und
als Grundlage für Forschungsarbeiten nach Erstanwendung der neuen Regelungen dienen. Es wird
festgestellt, dass einige der Aspekte bereits in der Berichterstattung angesprochen werden, während
andere Aspekte nicht angegeben sind. Zudem wurde herausgefunden, dass alle analysierten Unternehmen
zumindest spezifische nichtfinanzieller Aspekte angeben. Eine eingehendere Analyse listet
diese Aspekte der einzelnen Unternehmen gesondert auf.
Ist der Euro sicher?
(2015)