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Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
The market for external ratings is dominated worldwide as well as in the European Union (EU) by three major credit rating agencies (CRAs). These “Big Three” are Standard & Poor's (S&P), Moody's and Fitch Ratings. Due to the oligopolistic market structure and possible involvement in the 2008 financial crisis, the rating agencies have constantly come under criticism. This was associated with stricter regulatory requirements to ease the situation. The EU-Regulation on credit rating agencies („CRA-Regulation“) coming into force 2009 and its amendments in 2011 and in 2013 have mainly governed such regulation. The aim of the article is to analyse potential regulatory impact on the still inherent oligopolistic situation on the EU rating market in the context of the CRA-Regulation. Selected key figures are used to observe over a defined period of time if and how the dominance has changed. The motivation for this article is the observation, that political and private efforts to establish a European rating agency as a counterweight to the three major agencies and other approaches to increase competition in the rating market, followed, which has not been resounding to date. In summary, it is shown that new agencies have a potential impact on the EU rating market and that the three major rating agencies still dominate the market but within a changed environment.
Vanadium carbide (VC) reinforced FeCrVC hardfacings have become important to improving the lifetime of tools suffering abrasive and impressive loads. This is because the microstructural properties of such hardfacings enable the primary VCs to act as obstacles against the penetrating abrasive. Because dilution is supposed to be the key issue influencing the precipitation behaviour of primary carbides during surfacing, the development of deposit welding processes exhibiting a reduced thermal impact, and hence lower dilution to the base material, is the primary focus of the current research. By inserting an additional hot wire in the melt, an approach was developed to separate the material and energy input during gas metal arc welding (GMAW) and hence realised low dilution claddings. The carbide content could be increased, and a grain refinement was observed compared with conventional GMAW. These effects could be attributed to both the reduced dilution and heterogeneous nucleation.
Sustainability is a growing megatrend in our society entailing an increasing importance of sustainable consumption. Consumers associate sustainable products with ecological and regional production including a high credibility. In order to take advantage of this trend manufacturers of sustainable foods must communicate the sustainability of their products via packaging and displays at the point of sale. The objective of this article is to examine how the design of display elements succeeds in conveying sustainability for a new organic juice. In addition, the perception of individual design elements of sustainable products is determined. To this end, a field study was carried out in a supermarket combining eye-tracking technology with a survey of 32 customers. At the entrance, customers were asked to buy a variety of the newly introduced "Emsländer" organic juice, and then participate in the survey. The results demonstrate that customers with a positive attitude towards sustainable food fixate individual display elements referring to sustainability components for longer and remember product features better. Hence, the positive attitude towards sustainable food results in a higher visual attention at the point of sale. These findings provide recommendations for the design of the display.
The accounting of small and medium enterprises is specific, compared to the accounting of large enterprises, for several reasons. First of all, lower business volume implies less demanding accounting in terms of less turnover and the number of accounts to be processed, lower financial reporting requirements, more favourable tax treatment is expected and the like. Practical experience in the years of application of EU-accounting directives, which represent the framework of financial reporting of companies at the EU level, pointed to certain difficulties or excessive administrative burden of small and medium enterprises in relation to the requirements for large companies and identified areas for improvement. The complexity of these regulations as well as problems in practical application have led to the need to develop and publish a revised single accounting directive (2013/34/EU). This Directive was primarily adopted with the aim of simplifying the accounting and financial reporting of small and medium-sized enterprises.
Today, it is common for small and medium-sized enterprises to go beyond the borders of one country. In the internationalization of business, SMEs face many challenges and potential barriers. First of all, it refers to financial, human and procedural barriers, but also to informational barriers related to regulations, rules and laws of other countries. Since the accounting and tax treatment of the same business transaction may differ between countries, it seems entirely justified to investigate whether there are differences in the regulation and regulation of the accounting system between the two countries. This paper compares the characteristics of small and medium-sized enterprises’ accounting systems between two economically strongly connected countries, Germany and Croatia, which is the main goal of this paper. It is well known that financial reporting is a particularly important, final phase of accounting data processing. Namely, financial reporting system of these two countries is compared by using the method of comparison and classification analysis. The types and scope of financial statements have been defined and the content of financial statements that SMEs are obliged to compile and publish has been analysed. The paper pays additional attention to the analysis of similarities and differences between these two accounting regulations as well as current events in the implementation of the revised accounting directive into national legislation, especially in simplifying the financial reporting of the smallest, but numerically most represented micro enterprises. The important finding of the research show that some changes have been made but there is still room to improve accounting regulations for this segment of entrepreneurship.
Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Berücksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Heranziehung einschlägiger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.
Sustainability Research
(2020)
Seitdem die Vereinten Nationen die Verwirklichung eines weltweiten nachhaltigen Entwicklungsprozesses propagiert haben, hat sich eine umfangreiche Nachhaltigkeitsforschung (Sustainability Research) herausgebildet. Es wird untersucht, wie die drei Komponenten der Nachhaltigkeit, die soziale, die ökologische und die ökonomische Nachhaltigkeit, umgesetzt werden können. Aus der Vielzahl der Forschungsbeiträge zum Thema Nachhaltigkeit wird im vorliegenden Band eine Auswahl präsentiert, die im Einflussbereich der Herausgeber der Schriftenreihe "Lingener Studien zu Management und Technik" bis zum Jahr 2019 entstand.
Fridays Lectures for Future
(2020)
Die Bewegung "Fridays for Future" hat der Umwelt- und der Nachhaltigkeitsdiskussion neuen Schwung gegeben. Schüler demonstrieren für mehr Umweltschutz. Im Mittelpunkt steht die CO2-Reduzierung als Gegenmaßnahme zum weltweit erkennbaren Klimawandel und seinen Folgen. Zur Unterstützung der Diskussionen um verstärkten Umwelt- und Klimaschutz sowie mehr Nachhaltigkeit werden in diesem Band "Fridays Lectures for Future" fünfzehn Lektionen zum Themenbereich Umwelt und Nachhaltigkeit vorgestellt. Es handelt sich um eine Auswahl von Themen, die selbstverständlich nicht das ganze, sehr umfangreiche Problemfeld widerspiegeln können. Es bleibt die Hoffnung, dass die ausgewählten Themenbereiche für den interessierten Leser Ansporn zu einem intensiven Selbststudium sind, um sich weitere Themen zu erschließen.
Für die Erreichung der Pariser Klimaziele ist die Umstellung des Energiesystems Deutschlands auf 100 % erneuerbare Energien notwendig. Darüber hinaus muss der Energieverbrauch durch Effizienzsteigerungen sinken. Da Ballungsräume zu wenig Flächen für eine eigene erneuerbare Energieerzeugung besitzen, müssen diese durch ländliche Gebiete mit großem Potenzial für erneuerbare Energieerzeugung wie dem Emsland mit versorgt werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich diese Masterarbeit mit dem zukünftigen, vollständig erneuerbaren Energiesystem des Emslandes auseinander. Da zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhergesagt werden können und es verschiedene Prognosen für Effizienzsteigerungen und andere relevante Technologieentwicklungen gibt, bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie das Energiesystem der Zukunft aussehen kann. Diese Möglichkeiten werden als Ergebnis dieser Arbeit dargestellt.
Demnach kann der Energieverbrauch des Emslandes und der mitversorgten Region mindestens um 17,1 % und maximal um 37,7 % bis 2040 gegenüber 2016 reduziert werden. Dieses kann durch umfassende Effizienzsteigerungen und Gebäudesanierungen, durch die Elektrifizierung des Verkehrs, durch die Substitution von fossilen Brennstoffen und durch die Implementierung von Möglichkeiten zur Sektorkopplung erreicht werden. Zur Deckung des Verbrauchs müssen die Onshore-Windkraft und Photovoltaik von 871 MW gesamter installierter Leistung in 2016 mindestens auf 7.456 MW und maximal auf 16.721 MW bis 2040 ausgebaut werden. Neben dem Ausbau anderer erneuerbarer Energiequellen müssen zusätzlich Speichermöglichkeiten auf eine Kapazität zwischen 3.118 GWh und 9.267 GWh sowie das Stromnetz ausgebaut werden.
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch haben die Pro-Kopf-Wohnfläche, die Prozesseffizienz in der Industrie und dem Gewerbe, der Materialverbrauch pro Person und die Entwicklung der gesamten Verkehrsleistung. Zur Optimierung dieser Aspekte müssen hierzu dementsprechend wirksame Anreize und Maßnahmen von der Politik und ein gesellschaftliches Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen werden.
Für eine sichere, nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung der Zukunft sowie das Erreichen der Pariser Klimaziele, ist eine Umstellung des Energiesystems in Deutschland auf 100 % erneuerbare Energien erforderlich. Dies ist bis zum Jahr 2050 realisierbar. Insbesondere Unternehmen der Energiebranche, wie der Windkraftanlagenhersteller GE Wind Energy GmbH, sollen sich mit den zukünftigen Änderungen des Energiesystems auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Bachelorarbeit mit Deutschlands Energiesystem der Zukunft aus 100 % erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Rolle der Onshore-Windenergie. Dazu erfolgt eine Ermittlung von Deutschlands zukünftigem Energieverbrauch und der Voraussetzungen für die Energieversorgung im Jahr 2050 mit Hilfe des Simulations-Tools 100prosim. Der zukünftige Beitrag der Onshore-Wind-energie wird unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung dieser Energiequelle untersucht sowie mit klimapolitischen und gesellschaftlichen Ansichten verglichen. Als Ergebnisse der Bachelorarbeit kann Deutschlands Energieverbrauch im Jahr 2050, in Folge von umfassenden Gebäudesanierungen sowie der Verlagerung, Vermeidung und Verbesserung des Verkehrs, Substitution von Brennstoffen und weiteren Effizienzsteigerungen, um 41,84 % reduziert werden gegenüber 2016. Für die Deckung des Energiebedarfs müssen Energiespeicher, intelligente Stromnetze sowie alle erneuerbaren Energiequellen ausgebaut und technisch verbessert werden. Zukünftig sind Onshore-WKA mit durchschnittlich 5,5 MW Nenn-leistung, 2870 Volllaststunden und 7,94 ha/MW Flächenbedarf zu erwarten. Folglich wird Onshore-Windenergie die Hauptrolle in der zukünftigen Energieversor-gung übernehmen. Durch einen Ausbau von Onshore-WKA, der die klimapolitischen Ziele deutlich übersteigt, auf 4,15 % (187.028 MW) bis 5,3 % (238.629 MW) der Landesfläche, wird die Energiewende zu einem Energiesystem mit 100 % erneuerbaren Energien bis 2050 ermöglicht.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Sustainable market economy
(2015)
Ist der Euro sicher?
(2015)
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für
den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die
Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag
beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von
Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt
auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf
die Zahl der akademischen Gründungen.
Scientific Entrepreneurship: Raising A wareness of Entrepreneurship - Strategies ans Experiences
(2011)
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.
Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.