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Abschlussbericht der Lügde-Kommission beim Landespräventionsrat Niedersachsen vom 3. Dezember 2020
(2020)
Der Europäische Binnenmarkt ist der größte der Welt. Das Wissen um die Europäische Integration ist deswegen für Studierende sehr wichtig.
Das Lehrbuch führt zu Beginn in die Geschichte des europäischen Einigungsprozesses ein und stellt die institutionelle Struktur der EU vor. Europäische Politikfelder werden in Theorie und Praxis dargestellt und die Herausforderungen der Zukunft diskutiert.
Die 3. Auflage wurde vollständig überarbeitet und erweitert: Sie berücksichtigt die aktuellen politischen Debatten über die Zukunft der Europäischen Union und über die Weiterentwicklung der zentralen Politikfelder.
Jedes Kapitel zeichnet sich durch Lernziele, Zusammenfassungen und Literaturtipps aus. Ein Glossar rundet das Buch ab.
Das Lehrbuch richtet sich an Bachelorstudierende der Volks- und Betriebswirtschaftslehre.
Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren
Rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG)
§ 136 Abs. 1 StPO: Recht darauf, den Vorwurf zu erfahren; Recht, sich zu äußern; Recht auf Verteidiger.
§ 147 StPO: Akteneinsicht.
Verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO) und Beweisverwertungsverbote, incl. "Lügendetektor" (Polygraph) und Fall "Magnus Gäffgen"
Kolumne Wirtschaftspsychologie
So manchen Mythos in der HR-Welt konnte Professor Uwe P. Kanning schon in seiner Kolumne aufklären. Gewohnt spitzfindig beschreibt er dieses Mal die Idee für eine neue Methode zur Personalauswahl: die Fußdiagnostik. Und die passende Vermarktungsstrategie liefert er auch noch dazu.
Radikale technologische Veränderungen führen in der Regel zur Anpassung der Geschäftsmodelle in den betroffenen Geschäftsbereichen. Gerade bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen werden etablierte und neue Geschäftsmodelle häufig parallel ausgeübt (vgl. [19] und [34]). In einer solchen Situation ist die Wahl der Organisationstruktur zur Umsetzung der Geschäftsmodellanpassung von hoher Relevanz [21].
Das neue Lehrbuch basiert auf dem in der 3. Auflage erschienenen, von Dieter Schneeloch verfassten Werk „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 2: Betriebliche Steuerpolitik“. Aufbauend auf der bewährten Grundstruktur fokussiert und vertieft die Neuauflage die Inhalte:
Rechtsformwahl
Rechtsformwechsel
Sonderformen (GmbH & Co. KG, Betriebsaufspaltung)
Qualifizierte Beteiligungen/Unternehmenszusammenschlüsse
Zu diesen Inhalten werden die steuerrechtlichen Grundlagen jeweils kurz und prägnant erläutert. Im Mittelpunkt stehen dann steuerplanerische Überlegungen. Die Ausführungen stützen sich auf Belastungsfaormeln, die an anderer Stelle dieses Gesamtwerks erarbeitet wurden (Band 4). Dabei ist die Kenntnis der methodischen Grundlagen zu diesen Formeln hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Für viele konstitutive Unternehmensentscheidungen sind bereits konkrete Entscheidungsunterstützungen enthalten. Darüber hinaus verstehen sich die Ausführungen aber auch als Anschauungsmaterial für die Erarbeitung eigener Beurteilungen von anders gelagerten Entscheidungssituationen.
Viele Praxisbeispiele, Übungsaufgaben und Abbildungen erleichtern das Verständnis.
Zielgruppe
Studierende der Betriebswirtschaftslehre, der Steuerrechtswissenschaft und der Finanzwissenschaft an Universitäten und Hochschulen, Angehörige steuerberatender Berufe, Unternehmensberater und Juristen sowie Mitarbeiter in der Finanzverwaltung und in Steuerfachabteilungen von Unternehmen.
Für das Haushaltswesen deutscher Verwaltungen könnte das gerade begonnene Jahrzehnt erhebliche Änderungen bringen. Es „droht“ – vor dem Hintergrund der Finanz- und Staatsschuldenkrise in Europa – die Einführung von „European Public Sector Accounting Standards“ – kurz EPSAS – auf der Grundlage der bereits vorhandenen „International Public Sector Accounting Standards“ – kurz IPSAS. Die EU drängt verstärkt auf deren Entwicklung. Diese verständlich nachzuzeichnen, inhaltlich vergleichend zu beschreiben und zu analysieren sowie auch kritisch vor dem Hintergrund der Ziele von (vermeintlichen) EPSAS zu würdigen, ist Gegenstand dieser Schrift.
Im vorliegenden Kapitel wird aus der Perspektive der Psychologie heraus zunächst der Frage nachgegangen, was unter dem Begriff einer sozial verantwortlichen Personalauswahl zu verstehen ist. Im Zentrum steht dabei der Abgleich zwischen den Anforderungen eines Arbeitsplatzes und den Merkmalen von Bewerberinnen und Bewerbern. In einem zweiten Schritt werden mögliche Gefahren für eine sozial verantwortliche Personalauswahl dargestellt. Sie liegen insbesondere in der mangelnden Professionalität der alltäglichen Auswahlpraxis. Im dritten Schritt werden Lösungsansätze diskutiert, die sich aus der Forschung ableiten lassen.
§ 8 Inländische Grade
(2020)
Der nachfolgende Projektbericht, welcher im Rahmen des Masterprojektes und des Moduls „Bildgebende Sensortechnik“ erarbeitet wurde, ist wie folgt den beiden Fächern zuzuordnen.
Die Kapitel, welche sich mit der Inbetriebnahme und den Umgang des SICK RMS320 Radarsensors beschäftigen, sind Teil des Masterprojektes. Dies betrifft die Kapitel 2.2, 4.1, 4.3 und in Teilen das Kapitel 4.5.
Dem Modul „Bildgebende Sensortechnik“ sind hingegen die Messung des Einflusses von Kleidung auf die Erkennungsfähigkeit eines Menschen sowie die Radarmessungen der verschiedene Prüfkörper zuzuordnen. Dies wird in den Kapiteln 2.3, 3, 4.2, 4.4 und 4.5 behandelt.
Die „Grundlagen der Radartechnik“ sind für beide Teile gleichbedeutend wichtig.
Ein erklärtes Ziel der Pflegeversicherung besteht in der Priorität der häuslichen gegenüber der stationären Pflege. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Pflegeversicherung eine Reihe von Leistungen vor, die in Ergänzung der Pflege durch Angehörige den Verbleib des pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Umgebung ermöglichen sollen. Die Betrachtung einiger Charakteristiken häuslicher Pflegearrangements verdeutlicht, dass die Bedarfslagen oftmals komplexer sind als die vorgesehenen Leistungen und diese nur für Teile davon angemessen erscheinen. Veränderungen und Erweiterungen des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung im Laufe der Jahre verdeutlichen das Bemühen die Leistungen weiterzuentwickeln. Die Bedarfslagen in häuslichen Pflegearrangements erfordern jedoch weitere Anpassungen, auch durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die abschließend in diesem Beitrag skizziert werden.
Virtuelle Führung Wie Vertrauensaufbau und Informationsaustausch in virtuellen Teams gelingen
(2020)
Eine Nackenflexion beeinflusst nachweislich die Mechanosensibilität von neurodynamischen Testungen der unteren Extremität. In der Literatur wird diskutiert, ob sich dieses Phänomen durch eine erhöhte (intraneurale) Spannung des Nervengewebes und/oder einen protektiven Reflexmechanismus des motorischen Systems erklären lässt. Bislang konnte kein protektiver Mechanismus in Form einer modifizierten muskulären Rekrutierung als mechanosensibler Parameter zwischen der passiven Nackenflexion und der unteren Extremität gemessen werden.
Alle in diese Querschnittsstudie eingeschlossenen 30 asymptomatischen, männlichen Probanden führten den neurodynamischen Straight-Leg-Raise-Test und Slump-Test durch. Um einen möglichen Einfluss der passiven Nackenflexion auf die muskuläre Rekrutierung der unteren Extremität festzustellen, wurden während dieser sensibilisierenden Bewegung die muskuläre Rekrutierung und das Bewegungsausmaß mittels Elektromyografie und Inertialsensorik (kinematische Messtechnik) gemessen.
Die Studienergebnisse bestätigten einen segmentübergreifenden Einfluss der passiven Nackenflexion auf die muskuläre Rekrutierung der unteren Extremität. Deren Muster deuten möglicherweise auf einen protektiven muskulären Mechanismus in endgradigen neurodynamischen Positionen hin.
In dieser Online-Befragung wird erforscht, ob eine OMT-Weiterbildung (orthopädische manuelle/manipulative Physiotherapie) die Employability (Beschäftigungsfähigkeit) verbessert und woran man eine Verbesserung erkennen könnte. Veränderungen durch die OMT-Weiterbildung, deren Vor- und Nachteile und weitere Themen waren Bestandteile der Befragung. Die statistische Auswertung erfolgte deskriptiv. 190 Fragebögen wurden ausgewertet, die Rücklaufquote lag bei 44,6 %.
Die Befragung zeigte, dass die OMT-Weiterbildung teilweise Vorteile mit sich bringt. Die Vorteile sind laut den Befragten eine verbesserte Behandlung und Beratung von Patienten, mehr Spaß und Motivation bei der Arbeit und eine erhöhte Patientenzufriedenheit. Keine Vorteile sind hingegen in Bezug auf eine bessere professionelle Position, Mehrverdienst oder eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu erkennen. Zudem ist die Zufriedenheit mit dem Dachverband OMT-Deutschland eher gering. Dennoch würden über 90 % die OMT-Weiterbildung weiterempfehlen.
Es sollten weitere Studien in Bezug auf die Employability von Physiotherapeuten mit bestimmten Fort-/Weiterbildungen durchgeführt werden. Nach Aussagen der OMT-zertifizierten Physiotherapeuten nimmt die Employability nach der OMT-Weiterbildung zu. Die Beziehung zu dem Dachverband OMT-Deutschland scheint eher schwierig oder nicht vorhanden zu sein.
Dieses neue Lehrbuch basiert auf dem in dritter Auflage erschienenen, von Dieter Schneeloch verfassten Werk „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 2: Betriebliche Steuerpolitik“. Es wurde in der vierten Auflage in die drei eigenständigen Bände 4 bis 6 des nunmehr insgesamt sechsbändigen Werkes zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre aufgeteilt und grundlegend überarbeitet.
Band 4 ist in zwei Teile untergliedert. Teil I enthält methodische Grundlagen zur betrieblichen Steuerplanung. Diese ist Teil der allgemeinen Unternehmensplanung. Sie kann als die zielgerichtete, d.h. planmäßige Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch die einzelnen Wirtschaftssubjekte verstanden werden. In Teil II werden Probleme einer autonomen Steuerplanung erörtert. Schwerpunktmäßig handelt es sich um Probleme der Steuerbilanzpolitik. Viele Praxisbeispiele, Übungsaufgaben und anschauliche Abbildungen erleichtern das Verständnis.
Zielgruppe Studierende der Betriebswirtschaftslehre, der Steuerrechtswissenschaft und der Finanzwissenschaft an Universitäten und Hochschulen, Angehörige steuerberatender Berufe, Unternehmensberater und Juristen sowie Mitarbeiter in der Finanzverwaltung und in Steuerfachabteilungen von Unternehmen.