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Who is more eager to use Gamification in Economic Disciplines? Comparison of Students and Educators
(2022)
Background: In this paper, the focus is on the application of digital and mobile technologies as supporting tools for the implementation of gamification in the field of education of future economists. Objectives: The paper's main objective is to explore whether educators and students are motivated and willing to apply additional technologies as main gamification components in their work and education. Moreover, the paper aims to assess how their more comprehensive application affects the quality of teaching, work flexibility, new learning opportunities, and outcomes. Methods/Approach: The survey method was used to collect answers from educators and students primarily interested in accounting, finance, trade and tourism from higher and secondary education institutions in Croatia, Poland, Serbia and Germany. Afterwards, the responses were compared using statistical methods. Results: Research results confirm that educators and students are willing to use gamification in teaching. Still, they also expressed the need for better administrative support in using particular e-learning tools. Surprisingly, educators are more eager to use gamification in their work than students. Conclusions: The study's general conclusion is that educators and students are both aware of the advantages of using e-learning tools provided through digital and mobile technologies and are eager to implement more gamification in the teaching process. However, continuous education in applying new digital technologies is needed on both sides.
Das Business Model Canvas erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Esunterstützt bei der Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen beiNeugründung, kann aber auch zur Evaluation bestehender Geschäftsmodelleeingesetzt werden. Durch das Business Model Canvas ist esmöglich, dieSchlüsselfaktoren eines Geschäftsmodells auf intuitive Weise strukturiert zuvisualisieren. Der vorliegende Beitrag erläutert das Business Model Canvasund nimmt eine kritische Würdigung vor.
One challenge of the EU energy transition is the integration of renewable electricity generation in the distribution system. EU energy law proposes a possible solution by introducing “citizen energy communities” (Directive 2019/944/EU) which may be open for “cross-border participation”. This article proposes an innovative way of implementing such cross-border communities by linking distribution systems via a “switchable element”, a generation, storage, or consumption asset with a connection to each country. An optimization model has been developed to calculate the system cost savings of such a connection. Linking regions with complementary characteristics regarding electricity generation and demand via a switchable element leads to more efficient system utilization. Findings are relevant for the transposition of “citizen energy communities” in national laws.
Ziel des Beitrags ist die Identifikation von Problemen, Meta-Anforderungen und Designprinzipien für den Einsatz von Mixed und Virtual Reality Brillen zur Unterstützung nicht-ärztlichen Fachpersonals bei zahnmedizinischen Hausbesuchen. Im Rahmen von zwei Gruppendiskussionen und einem Experteninterview wurden zunächst mögliche Einsatzszenarien identifiziert. Anschließend wurde eine systematische Literaturrecherche in den Datenbanken CINAHL, Business Source Premier und MEDLINE durchgeführt. In der gefundenen Literatur konnten 14 Probleme bei der Anwendung von Mixed und Virtual Reality Brillen identifiziert werden. Darauf basierend wurden 14 Meta-Anforderungen abgeleitet und in fünf Designprinzipien zusammengefasst. Abschließend wurden die Ergebnisse mit den Spezifikationen der Microsoft HoloLens 2 abgeglichen, um eine Eignung für die Unterstützung der geplanten Hausbesuche festzustellen. Zudem wurde ein Umsetzungskonzept skizziert. Die Ergebnisse dienen als wichtige Empfehlungen für die praxisnahe Umsetzung zukünftiger Konzepte bezüglich der Anwendung von Mixed und Virtual Reality Brillen im (zahn-)medizinischen Kontext. Die Literaturrecherche zeigt eine Forschungslücke im Bereich zahnmedizinischer Hausbesuche auf. Die Ergebnisse dieses Beitrags schaffen daher eine solide Basis für die zukünftige Forschung.
Vanadium carbide (VC) reinforced FeCrVC hardfacings have become important to improving the lifetime of tools suffering abrasive and impressive loads. This is because the microstructural properties of such hardfacings enable the primary VCs to act as obstacles against the penetrating abrasive. Because dilution is supposed to be the key issue influencing the precipitation behaviour of primary carbides during surfacing, the development of deposit welding processes exhibiting a reduced thermal impact, and hence lower dilution to the base material, is the primary focus of the current research. By inserting an additional hot wire in the melt, an approach was developed to separate the material and energy input during gas metal arc welding (GMAW) and hence realised low dilution claddings. The carbide content could be increased, and a grain refinement was observed compared with conventional GMAW. These effects could be attributed to both the reduced dilution and heterogeneous nucleation.
Mit immer größerer Dringlichkeit beim globalen Klimaschutz gewinnt auch die CO2-Bilanzierung von Unternehmen und Organisationen an Bedeutung. Drei Handlungsempfehlungen gewährleisten, dass aus einer einfachen CO2-Bilanzierung eine systematische CO2-Beratung wird, die im Unternehmen einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Dienstleistungslogistik
(2004)