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The development of augmented reality glasses is still ongoing and faces barriers in diffusion and concerns about their impact on users, organizations and society. The study aims to find sufficient solutions for this struggling digital innovation and to provide guidance for the implementation of augmented reality glasses in design-oriented projects. During a 3-year consortium research, acceptance and privacy have been identified as major phenomena that influence the adoption of augmented reality glasses in the logistics domain. To forge ahead digital innovation research, the focus of the presented research lies on the diffusion of this technology with design knowledge for the development of augmented reality glasses-based systems. Evidence and artifacts contribute to the still limited knowledge of system design based on augmented reality glasses from a domain-specific instantiation and an implementation framework.
Das Forschungsprojekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ hat zum Ziel, dem Bedürfnis der Bürger_innen nachzukommen, auch im Alter zu Hause wohnen bleiben zu können. Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum steht im Mittelpunkt. Hierfür werden regional angepasste Lösungsstrategien anhand des Design Science Ansatzes entworfen und individuelle Wünsche und Bedarfe multiperspektivisch in den Blick genommen. Vier der so entstandenen Versorgungskonzepte werden als nutzerorientierte alltags und gesundheitsbezogene Ansätze vorgestellt. Zudem werden die angedachten Kommunikationsstrukturen und das Zusammenwirken der Konzepte als Versorgungsnetz auf dem virtuellen Dorfmarktplatz beschrieben.
Der Kunde als Dienstleister: Akzeptanz und Gebrauchstauglichkeit von Smart Glasses im Self-Service
(2017)
Fallstudien zur Vorabausschüttung eines KMU - Bilanzielle, rechtliche und steuerliche Besonderheiten
(2012)
Mind the gap
(2015)
Ab dem Jahr 2017 müssen bestimmte große Unternehmen eine nichtfinanzielle
Erklärung veröffentlichen, die berichtspflichtige Aspekte zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und
Sozialbelange sowie Aspekte zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption
und Bestechung beinhaltet. Dies erweitert die Berichtsanforderungen vor allem mit dem Ziel, die
Informationsbedürfnisse der Interessengruppen zu erfüllen und die Wirtschaft auf eine nachhaltige
Orientierung zu lenken. Ziel dieses Aufsatzes ist es, ausgewählte Osnabrücker Unternehmen
hinsichtlich der Veröffentlichung von MD&As hinsichtlich einer nichtfinanziellen Erklärung zu untersuchen.
Den Schwerpunkt stellt die Analyse der Lageberichte der Unternehmen im Berichtsjahr
2015 dar, um die Frage zu beantworten, ob die Unternehmen bereits in den Jahresabschlüssen
nichtfinanzielle Aspekte veröffentlichen. Dies soll einen Beitrag zur Zukunftssicherung leisten und
als Grundlage für Forschungsarbeiten nach Erstanwendung der neuen Regelungen dienen. Es wird
festgestellt, dass einige der Aspekte bereits in der Berichterstattung angesprochen werden, während
andere Aspekte nicht angegeben sind. Zudem wurde herausgefunden, dass alle analysierten Unternehmen
zumindest spezifische nichtfinanzieller Aspekte angeben. Eine eingehendere Analyse listet
diese Aspekte der einzelnen Unternehmen gesondert auf.
Still Searching or Have You Found It Already? – Usability and Web Design of an Educational Website
(2018)
Background: Apart from a straight-forward and intuitive operability an appealing design determines the success of a website equally well. For this reason, the selection of images and navigation bars plays a determining role. The eye tracking method proved to be appropriate in order to verify the usability of websites. Objectives: The aim of the study was to improve the usability of the website of an educational institute for trainees as target group. Methods/Approach: For this purpose, the use of an eye-tracking technology was combined with a survey. The eye-tracking study was implemented task-oriented. Test persons were asked to search for particular courses within this institute. Results: This approach in combination with a subsequent questionnaire resulted in tangible indications of search patterns of the test group. Furthermore, their perception and their appraisal of the usability as well as the web design was analysed. Even though most tasks were accomplished effectively and efficiently with a positive user feedback, a potential for improvement was detected, in particular with regard to the images and the location of the search field. Conclusions: The selected choice of methods enables researchers and web designers to derive recommendations for the orientation, structure, optimisation and comprehensibility of a website.
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für
den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die
Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag
beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von
Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt
auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf
die Zahl der akademischen Gründungen.
Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke
(2017)
Im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingeführt. Diese schränkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen für Rechteüberlassungen stark ein, sofern diese beim Empfänger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen § 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.
Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.