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Lüge, Wahrheit, Sabotage - Eine qualitative Analyse zum Image der PR in der Medienberichterstattung
(2011)
Die Auswahl einer geeigneten Forschungsmethode hängt von der Forschungsfrage, den TeilnehmerInnen einer Studie und von den angestrebten Daten ab. Sie ist die zentrale Voraussetzung für einen gelingenden Forschungsprozess. Wie eine Methodenentscheidung im Verlauf eines Forschungsprojektes getroffen wird, zeigt das Beispiel einer Befragung von Hebammen und Pflegenden in der Familiengesundheitsversorgung.
Adaptivity is prevalent in today’s software. Mobile devices
self-adapt to available network connections, washing machines
adapt to the amount of laundry, etc. Current approaches for engineering such systems facilitate the specification of adaptivity in the analysis and the technical design. However, the modeling of platform independent models for adaptivity in the logical design phase remains rather neglected causing a gap between the analysis and the technical design phase.
To overcome this situation, we propose an approach called Adapt Cases. Adapt Cases allow the explicit modeling of adaptivity with domain-specific means, enabling adaptivity to gather attention early in the software engineering process.
Since our approach is based on the concept of use cases it
is easy adoptable in new and even running projects that
use the UML as a specification language, and additionally,
can be easily incorporated into model-based development
environments.
Die Wahl der Forschungsmethode am Beispiel der Datenerhebung zur außerklinischen Geburtshilfe
(2011)
Die Auswahl der Forschungsmethode spielt für den Planungsprozess einer Untersuchung eine bedeutende Rolle. Deshalb müssen Forscherinnen ein Verständnis dafür entwickeln, was die verschiedenen Methoden leisten können und wie sie sinnvoll einzusetzen sind.
In diesem Beitrag werden Vorüberlegungen zu quantitativen Forschungsansätzen und deren Aussagekraft am Beispiel der außerklinischen Geburtshilfe – auch im Vergleich zur qualitativen Forschung – aufgezeigt.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.