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Dienstleistungslogistik
(2004)
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.
Motorradfahrer/innen sind mechanischen Schwingungen ausgesetzt, die über Lenker, Fußrasten und Sitzbank übertragen werden. Mehr als drei Viertel der Motorradfahrer/innen berichtet in einer Umfrage über körperliche Symptome, die auf mechanische Schwingungen zurückgeführt werden können, aber über zwei Drittel der Fahrer/innen empfindet die Motorradvibrationen als nicht oder nur wenig störend. Messungen an verschiedensten in Deutschland und Europa üblichen Motorrädern zeigen im Hand-Arm- und Ganzkörperbereich Schwingungswerte, die zum Teil deutlich oberhalb des auf 8 h bezogenen Grenzwerts der Richtlinie 2002/44EG liegen. Vergleichsmessungen an einem Pkw führen bei gleichen Bedingungen zu erheblich geringeren Schwingungswerten. Motorräder im Dienstgebrauch bei Polizei und Johanniter Unfallhilfe können zu Tagesexpositionswerten oberhalb der Auslösewerte führen.
Mit immer größerer Dringlichkeit beim globalen Klimaschutz gewinnt auch die CO2-Bilanzierung von Unternehmen und Organisationen an Bedeutung. Drei Handlungsempfehlungen gewährleisten, dass aus einer einfachen CO2-Bilanzierung eine systematische CO2-Beratung wird, die im Unternehmen einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.
As of the reporting year 2017, extended non-financial reporting requirements will apply to certain large companies within the EU on the basis of the EU-Directive 2014/95/EU. The aim is to provide an overview of selected regulations for the new non-financial statements. This includes the analysis of the German Sustainability Code as well as the German Accounting Standard No. 20. The analysis shows a tightening of disclosure on non-financial reporting and an increased focus of disclosures on non-financial concepts, objectives and measures. Hence, the risk management of a preparer gains in importance with regard to non-financial aspects of the business activity.
Für eine sichere, nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung der Zukunft sowie das Erreichen der Pariser Klimaziele, ist eine Umstellung des Energiesystems in Deutschland auf 100 % erneuerbare Energien erforderlich. Dies ist bis zum Jahr 2050 realisierbar. Insbesondere Unternehmen der Energiebranche, wie der Windkraftanlagenhersteller GE Wind Energy GmbH, sollen sich mit den zukünftigen Änderungen des Energiesystems auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Bachelorarbeit mit Deutschlands Energiesystem der Zukunft aus 100 % erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Rolle der Onshore-Windenergie. Dazu erfolgt eine Ermittlung von Deutschlands zukünftigem Energieverbrauch und der Voraussetzungen für die Energieversorgung im Jahr 2050 mit Hilfe des Simulations-Tools 100prosim. Der zukünftige Beitrag der Onshore-Wind-energie wird unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung dieser Energiequelle untersucht sowie mit klimapolitischen und gesellschaftlichen Ansichten verglichen. Als Ergebnisse der Bachelorarbeit kann Deutschlands Energieverbrauch im Jahr 2050, in Folge von umfassenden Gebäudesanierungen sowie der Verlagerung, Vermeidung und Verbesserung des Verkehrs, Substitution von Brennstoffen und weiteren Effizienzsteigerungen, um 41,84 % reduziert werden gegenüber 2016. Für die Deckung des Energiebedarfs müssen Energiespeicher, intelligente Stromnetze sowie alle erneuerbaren Energiequellen ausgebaut und technisch verbessert werden. Zukünftig sind Onshore-WKA mit durchschnittlich 5,5 MW Nenn-leistung, 2870 Volllaststunden und 7,94 ha/MW Flächenbedarf zu erwarten. Folglich wird Onshore-Windenergie die Hauptrolle in der zukünftigen Energieversor-gung übernehmen. Durch einen Ausbau von Onshore-WKA, der die klimapolitischen Ziele deutlich übersteigt, auf 4,15 % (187.028 MW) bis 5,3 % (238.629 MW) der Landesfläche, wird die Energiewende zu einem Energiesystem mit 100 % erneuerbaren Energien bis 2050 ermöglicht.