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Schlampige Reiteration
(2024)
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben der Urbanen Produktion unterscheidet sich je nach ihrem Störgrad deutlich zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Während Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlichen stören, auch in gemischten Baugebieten zulässig sind, kommen für Betriebe mit höheren Störgraden nur Gewerbe- und ggf. auch Industriegebiete infrage. Über die Ausweisung von Gewerbegebieten kann jedoch innerhalb eines Quartiers eine grobkörnige Nutzungsmischung erreicht werden. Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, können über die Ausweisung gemischter Baugebiete wie dem Urbanen Gebiet zusätzlich in einer feinkörnigen Nutzungsmischung realisiert werden. Dabei kann die Verdrängung von Betrieben der Urbanen Produktion durch zahlungskräftigere Nutzungen mithilfe des Planungsrechts nur begrenzt beeinflusst werden. Insbesondere in Urbanen Gebieten besteht die Gefahr, dass sie von anderen Nutzungen wie dem Wohnen verdrängt werden.
Die Logistikbranche ist der drittgrößte Wirtschaftsbereich Deutschlands und besonders häufig von Landnutzungskonflikten betroffen. Gründe für diese Konflikte sind z. B. die knapper werdenden Flächen in Großstädten, die Bevölkerung, die die Lärm- und Schmutzbelastung zunehmend kritisch sieht oder das zunehmend schlechte Image der Logistikbranche hinsichtlich ihres Flächenbedarfs. Die derzeitige Flächeninanspruchnahme der Logistikbranche lässt sich nicht mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 in Einklang bringen, nach der die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 ha/Tag zu verringern ist. In diesem Beitrag werden am Beispiel der Fallstudie Waldbach Fulfillment Logistik e. K. Lösungsansätze für diese Problematik herausgearbeitet, indem – basierend auf einem Interview mit dem Geschäftsführer – Flächenoptimierungen erörtert werden. Dazu zählen insbesondere kooperative und betriebliche Umwelt- und Transportmanagementlösungen, um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung unter Einbeziehung der Interessen der Logistikbranche zu ermöglichen.
Sustainable Brand Washing
(2023)
Studien zeigen, dass die Kommunikation von Unternehmen noch immer nachhaltige Markenversprechen gegenüber den Verbraucher:innen beinhaltet, die einer Überprüfung jedoch oft nicht standhalten. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat dazu Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten in Europa überprüft. Hierbei wurden von den EU-Mitgliedstaaten 344 Aussagen aus unterschiedlichen Branchen (z. B. Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen) dahingehend überprüft, ob sie übertriebene, nicht korrekte oder irreführende Angaben mit Blick auf das EU-Verbraucherschutzrecht tätigen. In 42 % der Fälle wurden vage und/oder irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit identifiziert. Besonders häufig wurden Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ verwendet. Auf Basis einer Literaturanalyse (1986–2022) geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die Marke, den Markt und die Gesellschaft im Allgemeinen hat. Ziel ist es, Ansatzpunkte aufzuzeigen, wie sich mittel- bis langfristig irreführende, nachhaltige Markenkommunikation vermeiden lässt. Im Ergebnis wird der Begriff Sustainable Brand Washing (SBW) als Teil der Markenidentität erstmalig systematisch beschrieben und abgegrenzt. Zu den diskutierten Vermeidungsansätzen des SBW zählen z. B. eine strengere Auslegung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), erweiterte Regularien des Deutschen Werberates oder die Integration unterschiedlicher Stakeholder in die Prozesse der Markenplanung.
Dieses Kapitel behandelt Marktforschungsansätze zur Wirkungsanalyse unternehmerischer Nachhaltigkeitshandlungen auf Endverbrauchermärkten. Ziel ist ein Überblick über Methoden, die aufgrund moderater Budgetvoraussetzungen in KMU und der angewandten Wissenschaft eingesetzt werden können. Dabei werden Herausforderungen der Messung ökologischer, sozialer und ethischer Kaufeigenschaften besonders berücksichtigt.
Entstehung der Rasentypen
(2018)
Landschaftsrasen
(2018)
Hochschulzugangsberechtigung
(2016)
Konstruktivistische Didaktik
(2016)
Zulassung zum Studium
(2016)
Wasser- und Ufervegetation
(2016)