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Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist ein grundlegender Bestandteil der Netzwerke „Früher Hilfen“, wenn es darum geht, Familien in herausfordernden sozialen und gesundheitlichen Lagen in der Häuslichkeit zu unterstützen. Dieses Arbeitsfeld ist für die Kinderkrankenpflege neu. Die dort stattfindenden Prozesse der Etablierung und deren Auswirkungen auf die Professionsentwicklung sind Forschungsgegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es, die Situation der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Arbeitsfeld Frühe Hilfen im Hinblick auf Professionalisierung und Professionalität zu analysieren. Dazu findet die Situationsanalyse als Weiterentwicklung der Grounded Theory Anwendung. In diesem Beitrag werden die Theoriebezüge und Methoden der Situationsanalyse von Clarke (2012; 2018) vor diesem Forschungshintergrund dargestellt. Anhand des Analyseprozesses werden die Mappingstrategien als Werkzeug der Situationsanalyse erläutert und beispielhaft veranschaulicht. Der methodische Zugewinn durch die Situationsanalyse für den Forschungsgegenstand wird diskutiert. Die Relevanz der Grounded Theory und der Situationsanalyse für die Pflegewissenschaft werden zusammenfassend erörtert.
Soziale Benachteiligung und Schwangerschaft : Was wissen wir über die Bedürfnisse der Frauen?
(2012)
Die Fachhochschule (FH) Osnabrück hat eine sehr lange Geschichte in der Akademisierung der Gesundheitsberufe. Bereits in den 1990er Jahren wurde damit begonnen, die ersten Studienprogramme für die Pflege bzw. für das Pflege- und das Gesundheitsmanagement sowie für die Ergo-, Logo- und Physiotherapie zu entwickeln. Im Wintersemester 2008/09 kam das bundesweit erste ausbildungsergänzende Bachelorstudienprogramm für Hebammen hinzu.
Geburtshilfe durch Hebammen
(2014)
Hintergrund:
Wenn freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben hat dies in Bayern drastische Konsequenzen. Fast drei Viertel der bayerischen Kreißsäle arbeiten im Belegsystem, d.h. mit freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst. Die wissenschaftliche Aufbereitung von Stress bei der Arbeit kann dazu beitragen, die Abwanderung freiberuflicher Hebammen aus der Geburtshilfe zu erklären.
Ziel:
Das Ziel war die Messung der Prävalenz von Gratifikationskrisen nach Siegrist als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege freiberuflicher Hebammen in Bayern.
Methodik:
Das Modell der Effort-Reward Imbalance (ERI) misst die Ratio aus beruflicher Verausgabung und dafür erhaltener Belohnung. Erhöhte ERI-Ratio Werte (≥1) weisen auf Gratifikationskrisen hin, welche als Prädiktor für Arbeitsstress und daraus resultierende Berufsausstiege gewertet werden können. Die Prävalenz solcher Gratifikationskrisen wurde in einer onlinebasierten Querschnittstudie an einer Stichprobe von 107 freiberuflichen Hebammen in Bayern gemessen.
Ergebnisse:
Die befragten Hebammen (N=45) hatten im Jahr 2013 im Median 50 Geburten betreut (SD 54,6) und hatten 10 Jahre Berufserfahrung (SD 9,7). Die Prävalenz von Gratifikationskrisen betrug in der Gesamtstichprobe 73% (n=33), im Median 1.2 (SD 0,3). Als belastend gaben die befragten Hebammen ihre finanzielle Entlohnung an und dass sie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation erwarteten. Freiberufliche Hebammen im Kreisssaal-Schichtdienst gaben außerdem den Faktor „Zeitdruck“ als besonders belastend an. Als Belohnungsfaktor nannten die befragten Hebammen die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen und anderen beruflich wichtigen Personen.
Schlussfolgerung:
Für die Mehrheit der befragten Hebammen in der Geburtshilfe stehen berufliche Verausgabung und dafür erhaltene Gegenleistungen nicht im Verhältnis. Die hohe Prävalenz von Gratifikationskrisen in der Stichprobe kann als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege interpretiert werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Leistungseinschränkungen in der Geburtshilfe in Bayern.
Der Expertinnenstandard zur Förderung der physiologischen Geburt ist Teil des Forschungsschwerpunkts "Versorgung während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett - Instrumente zur sektorenübergreifenden Qualitätsentwicklung (IsQua).
Das Auditinstrument zum Expertinnenstandard steht kostenfrei als Download unter dnqp.de zur Verfügung.
Background:
Midwifery care in Germany is a legal right for every woman (SGB V). Midwives work employed or freelance in hospitals or in community services, providing maternal care from pregnancy until the end of breastfeeding (Sayn-Wittgenstein 2007). Increasingly, a shortage of midwifery care has been observed, forcing hospitals to understaff or to close their birth units, leaving women and their families without care (Sander et al. 2018). At the same time, birth rates are rising, thus leading to an increasing demand of midwifery care (Destatis 2019). As off today there is no central register for midwives across Germany’s 16 states. Therefor the exact number of registered midwives as well as the scope of services provided by midwives are not known (Niedersächsisches Landesgesundheitsamt 2019). Given the present situation, it seems to be imperative to establish effective midwifery workforce planning.
The aim of this poster is to identify already existing health workforce planning approaches and to determine the extent to which those can be transferred to the German system of midwifery care.
Methods:
Health workforce planning approaches, already being used on a national and international level, have been analysed, focusing their applicability to midwifery services in Germany.
Results:
Particular elements of the workforce planning approaches already being used in Germany for registered physicians seem to be adoptable. However, they need to be adjusted and enhanced to ensure the characteristics of midwifery in the German public health services. Internationally used approaches are not readily transferable due to systemic differences in health care systems.
Conclusions:
The development of new specific workforce and service planning approaches for midwifery care in Germany is crucial to meet present and future needs of women and their families during the childbirth period.
Als Fachfrauen für Geburtshilfe verfügen Hebammen über die Kompetenz und die rechtliche Befugnis, eigenverantwortlich Geburten zu betreuen. Die Verlagerung der Geburten in die Klinik führte zu der Entwicklung, dass auch physiologische Geburten unter ärztliche Leitung gestellt wurden. Dieses wurde begleitet durch eine zunehmende Medikalisierung und Pathologisierung der physiologischen Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Im europäischen Ausland wurde auf diese internationale Entwicklung bereits vor 15 Jahren mit gesundheitspolitischen Maßnahmen reagiert. Im klinischen Setting sollte die physiologische Geburt durch die Einrichtung von Midwife-Led-Units eigenverantwortlich von Hebammen geleitet werden. Studien, in denen dieses Betreuungskonzept untersucht wurde, belegen, dass gesunde Frauen im Hebammenkreißsaal genauso sicher gebären wie in den üblichen ärztlich
geleiteten Kreißsälen. Darüber hinaus sind die Frauen mit der Betreuung im Hebammenkreißsaal besonders zufrieden und die Rate der operativen Eingriffe ist niedrig. Zudem eröffnet es neue Wege der interdisziplinären Zusammenarbeit im geburtshilflichen Team. Angeregt von diesen positiven Aspekten des Konzeptes Hebammenkreißsaal will der Verbund Hebammenforschung das Modell wissenschaftlich gestützt auch in Deutschland in die Praxis umsetzen und hierzulande möglichst vielen Frauen zugänglich machen. Das vorliegende Handbuch „Der Hebammenkreißsaal – Von der Idee zur Umsetzung“ richtet sich an das interessierte Fachpublikum und Hebammenkolleginnen, die die Idee eines erweiterten geburtshilflichen Versorgungskonzeptes aufgreifen und in die klinische Praxis umsetzen möchten.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Geburtshilfe durch Hebammen
(2011)