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Begleitend zu den Beratungen eines Beirats des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI wurde ein neues Begutachtungsassessment (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickelt, das auf einem pflegewissenschaftlich begründeten Verständnis von Pflegebedürftigkeit aufbaut. Darin werden gleichermaßen körperliche wie kognitive / psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt und die derzeit geltende Engführung auf wenige körperbezogene Alltagsverrichtungen bei der Bestimmung von Pflegebedürftigkeit wird überwunden. Als Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit wird im NBA nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen verwendet. Das NBA ist auch für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern geeignet und hat sich bei einer bundesweiten praktischen Erprobung gut bewährt. Es wurde vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als zukünftiges Instrument zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung empfohlen.
Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistungsoption in der Pflegeversicherung entschieden haben, sind verpflichtet, jährlich zwei bzw. vier „Beratungsbesuche“ durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst abzurufen und nach Ausführung der Pflegekasse anzuzeigen. Obwohl mehr als 2 Millionen dieser Beratungsbesuche jährlich in Deutschland stattfinden, ist nur wenig über ihre Durchführung und die Erfahrungen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen dazu bekannt. Ziel dieses Projektes war es daher, Einsichten in diese häusliche Pflegeberatung zu erhalten und einen inhaltlichen Ansatz zu ihrer Durchführung zu entwickeln. In zwei Regionen Nordrhein-Westfalens wurden mithilfe eines Fragebogens und ergänzender Interviews Daten zu der generellen Durchführung der Beratungsbesuche, der Perspektive pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Sichtweise der ambulanten Pflegedienste erhoben. Basierend auf den Befunden wurde ein familienorientierter Beratungsansatz entwickelt und in 80 häuslichen Pflegearrangements erprobt. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz beachtlicher Entwicklungen in einigen Pflegediensten zur Gestaltung der Beratung die Angemessenheit und Qualität aus Sicht der Nutzer/innen vorwiegend vom Zufall abhängt. Der familienorientierte Beratungsansatz eröffnet die Möglichkeit für ein vertiefendes Verständnis der häuslichen Pflegearrangements, auf dessen Grundlage gezielte und den Problemen angemessene Empfehlungen gegeben werden können.