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(Heil-) Kräutertees
(2016)
Die Langlebigkeit der Gesellschaft führt in Deutschland sowohl quantitativ als auch qualitativ zu veränderten Versorgungsleistungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen. Damit einher geht die Entwicklung neuer Tätigkeitsprofile bei verändertem Alterns- und Krankheitsspektrum und komplexen Versorgungsprozessen. Die Stärkung von einrichtungsübergreifenden Kooperations- und Koordinationsaufgaben wird von Experten seit Langem angehmahnt. Die Herausforderungen der alternden Gesellschaft fordern die Pflegeprofession in unterschiedlichen Settings heraus. Inzwischen liegen eine ganze Reihe vielversprechender Forschungsergebnisse vor, die den bedeutsamen Beitrag der Pflegeprofession zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Sozialraum belegen. Die Gestaltung von lebensweltorientierten, partizipativen und kooperativen Versorgungsprozessen unter Achtung der hohen Variabilität des Alterns ist in Aus- Fort- und Weiterbildung stärker Rechnung zu tragen.
Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt auch in Europa weiter an Bedeutung. So hat die Europäische Kommission kürzlich eine CSR-Strategie vorgelegt. Ihr liegt eine neue Definition zugrunde, nach der CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist (Europäische Kommission 2011: 7). Die Auswirkungen gefährlicher Industriechemikalien auf Mensch und Umwelt sind Gegenstand der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung sieht für die Unternehmen weitreichende Verpflichtungen vor, für einen sicheren Umgang mit Stoffen zu sorgen und Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren. Dies betrifft sowohl Hersteller von chemischen Stoffen als auch Unternehmen in zahlreichen anderen Branchen (z. B. Hersteller und Händler von Verbraucherprodukten wie Spielwaren oder Textilien).
In der Diskussion zu den ökonomischen Auswirkungen von REACH steht häufig der Bürokratie- und Ressourcenaufwand in den Unternehmen im Vordergrund, der durch neue Pflichten (z. B. Registrierungs- und Meldepflichten) verursacht wird. Der positive Beitrag, den die REACH-Erfüllung zur Verbesserung der Corporate Social Performance leisten kann, wird hingegen noch wenig erkannt. Dabei zeigt sich, dass dem CSR-Konzept und REACH in Bereichen wie der Nachhaltigkeitsorientierung, der Wahrnehmung von Produkt- und Umweltverantwortung u. a. gemeinsame Ziele und Ansätze zugrunde liegen. Der vorliegende Beitrag zeigt beispielhaft auf, wo Gemeinsamkeiten liegen und wie diese von Unternehmen im Rahmen der CSR-Strategie aufgegriffen werden können.
Die verabschiedete Rechtsnorm des § 254 HGB hat gegenüber der Fassung im RegE deutlich an Klarheit gewonnen. Aus Sicht der Abschlussadressaten ist zu begrüßen, dass die im Vergleich zu den Entwurfsfassungen erheblich ausgeweiteten Anhangangabepflichten zur Absicherungsbilanzierung das Informationsniveau des Jahresabschlusses erhöhen. Problematisch erscheint indes die Auslagerung eines Teils der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten in den Anhang, da dieser nicht von allen Unternehmen erstellt werden muss.
Entsprechend der gesetzgeberischen Intention, die bestehende Praxis der Bilanzierung von Bewertungseinheiten durch die handelsrechtliche Normierung nicht einzuschränken, wurde der Anwendungsbereich des § 254 HGB sehr weit gefasst und den Unternehmen über den Weg der Rechtsfolgenanordnung durch Negativabgrenzung (Nichtanwendung bestimmter Bewertungsvorschriften) ein relativ breiter Auslegungs- bzw. Ermessensspielraum belassen. Negative Folge dieser Vorgehensweise ist die Zulassung von Bewertungstechniken, die nicht konform gehen mit den bislang bestehenden Rechnungslegungskonventionen und damit die innere Konsistenz bzw. Systemkonsequenz des handelsbilanzrechtlichen Regelungsgefüges beeinträchtigen.
Wenn es um die Auseinandersetzung einer künstlichen Ernährung für Familienangehörige und nahestehende Menschen am Lebensende geht geschieht dies zumeist unter erheblichem Belastungserleben für Betroffene und das helfende Umfeld. Bei fehlendem Nachweis eines definierten Nutzens durch eine Sondenernährung für den Personenkreis demenzbetroffener Menschen mahnen Leitlinien zur Zurückhaltung bzw. zur Einzelfallprüfung. Inzwischen steht den betroffenen Personen eine ganze Reihe an Informationsmöglichkeiten für eine informierte Entscheidung zur Verfügung. Befunde der Gesundheitskompetenzforschung lassen zugleich Anzeichen von Überstrapazierung und Zurückhaltung gegenüber den neuen Teilhabemöglichkeiten erkennen, trotz emanzipierter und gesetzlich gestärkter Patientenrolle. Diese Hinweise werden umso deutlicher, wenn es um Entscheidungen für andere Personen, Familienangehörige oder nahestehende Menschen in der letzten
Lebensphase geht. Vor dem Hintergrund der am stärksten zunehmenden Bevölkerungsgruppe, der hochaltrigen und von Demenz betroffenen Menschen sowie der steigenden Lebenserwartung werden An-/Zugehörige, Stellvertreterpersonen und Angehörige der Gesundheitsberufe vor Herausforderungen gestellt, für die bislang keine zufriedenstellenden Lösungsmöglichkeiten vorliegen. In Kenntnis bislang vorliegender Befunde über strukturelle Hürden für eine informierte Entscheidungsfindung lassen sich mit der vorliegenden Forschungsarbeit neue Erkenntnisse und weitere Barrieren für eine verbesserte Patienten- und Nutzerorientierung herausstellen. Unter Verwendung eines qualitativen Forschungsdesigns lässt sich ein vertieftes Verständnis über das Zustandekommen von Stellvertreterentscheidungen über die künstliche Ernährung unter
demenzbetroffenen Menschen in der stationären Langzeitpflege herausstellen. Zwar sind auch in der vorliegenden Untersuchung erhebliche Anzeichen für Fehlinformation und -interpretation unter allen entscheidungsbeteiligten Akteuren erkennbar. Bei diffusem Rollenverständnis, unzureichender Befähigung und Bereitschaft zur Ausführung der Entscheidungshoheit verbunden mit Loyalitätskonflikten kann in der Regel nicht von einer informierten Entscheidung gesprochen werden. Als entscheidungsrelevant erscheint jedoch ein Tabu im PEG-Ereignis, welches die Wahrnehmung auf die PEG-Entscheidungssituation maßgeblich bestimmt: Über Leben und Tod An-/Zugehöriger entscheiden müssen. Rollenunsicherheit, wohlmeinender Fürsorgepaternalismus unter den Angehörigen der Gesundheitsberufe festigen das Tabu ebenso wie ein fehlender (pflege)theoretischer
Begründungsrahmen und undifferenzierte Versorgungskonzepte für den Personenkreis hochaltriger pflegeabhängiger Demenzbetroffener. Der Umgang mit der Unplanbarkeit des Sterbens, einst originäre Aufgabe der (Alten)Pflege, erscheint als Qualitätssicherungsproblem. Unter dieser Wirkmacht tritt der (mutmaßliche) Wille von demenzbetroffenen Menschen in den Hintergrund. Eine organisationale Anpassung vielversprechender Entscheidungshilfen, die Erweiterung der Kompetenzprofile beteiligter Personen können nur bedingt den fehlenden theoretischen Bezugsrahmen, die Hürden eines noch
undifferenzierten Altersbildes für Hochaltrigkeit sowie eine zögerliche gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Sterben und Tod aufwiegen. Partikularinteressen einzelner Akteure sind erkennbar und festigen das Tabu.
Mitarbeiter haben einen entscheidenden Einfluss
auf die Wahrnehmung der Marken eines Unternehmens.
Als Markenbotschafter verkörpern sie die
Marke nach innen wie nach außen und leisten damit
einen entscheidenden Beitrag zum Markenaufbau
und zur Markenpflege. In besonderer Weise
betrifft dies auch Führungskräfte, indem sie die
Werte, die mit der Marke verbunden sind, im Unternehmen
kommunizieren und markenkonsistentes
Verhalten »vorleben«. Die besondere Rolle des
Markenbotschafterverhaltens (Brand Citizenship
Behavior) von Mitarbeitern bzw. Führungskräften
wird vor allem bei Dienstleistungen deutlich, bei
denen die Leistungserstellung in großen Teilen von
den Mitarbeitern selbst erbracht wird, ist aber keineswegs
auf diesen Bereich begrenzt.
Dieses Handbuch erläutert detailliert und auf eine sehr verständliche Art und Weise, wie ein Jahresabschluss korrekt erstellt wird und welche Methoden zu seiner Analyse bestehen. Neben den Grundlagen des Jahresabschlusses erläutert das Werk auch die Internationalisierung der Rechnungslegung sowie die Konzernrechnungslegung. Es liefert Studierenden der Wirtschaftswissenschaften sowie Praktikern wertvolles Know-how zur Erstellung, Prüfung und Analyse von Jahresabschlüssen.
Die Schwerpunkte
* Grundlagen
* Handelsrechtliche Jahresabschlussvorschriften
* Steuerbilanzen und Wechselwirkungen zwischen Handels- und Steuerbilanz
* Jahresabschlussanalyse
* Jahresabschlusspolitik
* Internationalisierung der Rechnungslegung und deren Konsequenzen für die deutsche Rechnungslegung
* Konzernrechnungslegung
Es gibt kaum einen Titel zu diesem Thema, der den Stoff so umfassend und verständlich behandelt und sich gleichermaßen gut für Anfänger und Fortgeschrittene eignet.