Refine
Year of publication
Document Type
- Article (1054) (remove)
Language
- German (1054) (remove)
Keywords
- Logistik (6)
- Nachhaltigkeit (6)
- Evaluation (4)
- Neurodynamik (4)
- Physiotherapie (4)
- Digitalisierung (3)
- Kommunikation (3)
- Manuelle Therapie (3)
- Marketing (3)
- logistics (3)
Institute
Marketing – für viele Entwicklungsingenieure, die sich ausschließlich für technische
Lösungen verantwortlich fühlen, ist das ein Fremdwort: Zwischen der technischen
Entwicklung und der Vermarktung eines Produktes kommt es in deutschen Unternehmen
deshalb häufig zu starken Brüchen. Um ein Produkt erfolgreich zu vermarkten,
muss der Kundennutzen in den Mittelpunkt der Produktion rücken und an den Anfang
eines Entwicklungsprozesses gestellt werden. Die Entwicklungsingenieure sollten im
Marketing daher also entgegen aller Gewohnheiten eine zentrale Rolle einnehmen.
"Unsere Produkte sind technisch einfach Spitze. Wir haben Top- Ingenieure, die ihr Handwerk wirklich verstehen." Wer kennt das nicht? In Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen deutscher Unternehmer wird ein hohes Lied auf die Technik gesungen. Technologisch sind wir Spitze - aber wird das auch immer vom Kunden honoriert?
Variable Vergütung in Banken
(2003)
Dienstleistungslogistik
(2004)
Zur Erstellung einer Normwertkurve der mütterlichen Gewichtszunahme während der Schwangerschaft wurden die Daten von 1 763 063 Frauen im Zeitraum von 1995 bis 1997 analysiert. Bei einer Spannbreite der Gewichtsveränderung von - 2 kg bis + 24 kg zeigte sich eine durchschnittliche Gewichtszunahme von 13 kg. Mit diesen Ergebnissen konnten somit erstmals Perzentilkurven der mütterlichen Gewichtszunahme für Deutschland erstellt werden.
Ziel: Ausgehend von der wachsenden Bedeutung der Krankenkassen als Anspruchsgruppe („Stakeholder”) des Krankenhauses steht die Frage nach den Anforderungen und dem Nutzen eines kassenorientierten Krankenhausmanagements im Mittelpunkt dieses Artikels. Methode: Die methodische Herangehensweise nimmt die Perspektive des Stakeholders Krankenkassen zum Ausgangspunkt: Mit 14 leitenden MitarbeiterInnen verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen wurden offene Leitfadeninterviews geführt und in Anlehnung an die von Mayring ausgearbeitete Technik der „zusammenfassenden Inhaltsanalyse” ausgewertet. Ergebnisse: Nach Einschätzung der befragten Kassenakteure bestehen im Rahmen des hoch regulierten Verhältnisses zwischen Krankenkasse und Krankenhaus Spielräume für eine aktive Gestaltung der Austauschbeziehungen. Es werden fünf Anforderungsbereiche - Leistungserbringung, Leistungsentwicklung, Fallführung, Umgang mit strittigen Fällen/Prüfungen und Budgetverhandlungen - unterschieden, welche für die Anspruchsgruppe Krankenkassen von grundlegender Bedeutung sind. Auf der Basis des Interviewmaterials werden für jeden dieser Bereiche zentrale Anforderungsdimensionen identifiziert. Der unternehmerische Nutzen, den ein Krankenhaus durch die Berücksichtigung von Kassenanforderungen erzielen kann, wird von der Mehrzahl der InterviewpartnerInnen positiv beurteilt. Konkrete Nutzenaspekte werden vorgestellt. Schlussfolgerungen: Der Artikel stellt kassenspezifische Anforderungen vor und zeigt Handlungsansätze für das Krankenhausmanagement auf. Das einzelne Krankenhaus ist gefordert, den Nutzen einer kassennahen Gestaltung der Austauschbeziehungen vor dem Hintergrund unternehmensspezifischer Strategien und Ziele abzuwägen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Die Einführung des DRG-Systems wird diesen Prozess noch beschleunigen. Der 1. Teil dieses Beitrags befasst sich mit den Ursachen und Auswirkungen der derzeitigen Veränderungen im Gesundheitssektor.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Wirtschaftsexperten empfehlen den Ausbau der Integrierten Versorgung als einen Weg, um die Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Diese basiert auf dem in den USA eingeführten Ansatz des Managed Care mit seinen medizinischen Elementen Case Management, Disease Management und dem so genannten Gatekeeper.
TÜV-Plaketten für Arztpraxen
(2005)
Die Macht der Marke
(2005)
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Im Rahmen der kontrovers geführten öffentlichen und fachlichen Diskussion über den Wunschkaiserschnitt wird ein Paradigmenwechsel in der Geburtshilfe beschrieben, der weit reichende Konsequenzen zu haben scheint.
Unter diesem Aspekt wurde untersucht, wie viele Erstgebärende den Wunsch nach einem Kaiserschnitt bzw. einer Spontangeburt äußern, welche subjektiven Gründe sie dafür angeben und welchen Geburtsmodus sie tatsächlich erleben.
Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom 6.6.2002 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen.
Die demokratische Gesellschaft ist als eine Kommunikationsgemeinschaft gleichberechtigter und mündiger Menschen angelegt. Das spiegelt sich gleichermaßen in der Verfassung wie in den Institutionen unseres Staates wider. Der Ausgleich der Interessen soll als offener und fairer Streit erfolgen. Das notwendige Wissen und damit die Urteilskraft, um die Argumente in diesem Streit bewerten zu können, beziehen wir vor allem aus den Massenmedien. Sie haben die Aufgabe, eine öffentlich zugängliche Sprache für eine hochkomplexe Welt und die darin auftretenden Probleme und Konflikte zu finden. Zugleich dienen sie den politisch Herrschenden als Plattform ihrer Legitimation und damit zur Loyalitätsbeschaffung.
Neue Vielfalt
(2006)
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Um das Potenzial eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale Anschluss-fähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der beruflichen Ausbildungswege im Sinne einer Anhebung auf akademisches Niveau.
In diesem Kontext entwickelt der Pädagogische Fachbeirat (PFB) des Bundes Deutscher Hebammen derzeit ein modularisiertes Kerncurriculum für die deutsche Hebammenausbildung. Hierfür wurde die Definition von Berufskompetenzen für die Berufausübung von Hebammen notwendig.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Die Vorsteuerberichtigung birgt vielfältige Probleme und kann es erforderlich werden lassen, dass neben der Buchführung umfangreiche Nachweise darüber geführt werden müssen, wann und in welchem Umfang umsatzsteuerliche Leistungen, z. B. für ein Gebäude, angefallen sind. Ein entsprechendes Formular hierzu hat Eckert vorgestellt (BBK F. 6 S. 1297, DokID [UAAAB-78010]).
Nach den Grundfällen zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in BBK 13/2006 F. 30 S. 1835 enthält diese Fallstudie ergänzende Beispiele zu Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, sowie zum Wechsel der Besteuerungsart als Änderung der Verhältnisse
Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach§ 15a UStG – Grundstückserwerb und gemischt genutzte Immobilien
(2006)
Die neuen Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bergen vielfältige Praxisprobleme. Die folgenden Fälle stellen vor, wie Berichtigungen durchzuführen sind, wenn die entsprechenden Gegenstände dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 15a Abs. 1 UStG und § 15a Abs. 2 UStG) zuzurechnen sind. Ergänzend werden in einem separaten Beitrag weitere Fälle zu Wirtschaftsgütern vorgestellt, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, zu sonstigen Leistungen und zum Wechsel der Besteuerungsart.
Optimale Garantiepolitik
(2006)
Die Fallstudie aus der Betriebswirtschaftslehre: Preisbündelung bei einer Bildungseinrichtung
(2006)
Duale Studiengänge
(2007)
Die Entscheidung für eine Wandfarbe fällt häufig erst am Point-of-Sale. Unternehmen und Händler investieren daher viel in Präsentation und Markenbetonung. Nach welchen Kriterien aber wählen Anwender ihre Wandfarbe wirklich aus? Gemeinsam mit Studententeams der Fachhochschule Münster ist Cognis Deutschland diesen Fragen nachgegangen.
Die Einführung von „diagnosis-related groups“ (DRG) -Fallpauschalen in der stationären Krankenversorgung hat zu strukturellen Veränderungen im Aufbau des Gesundheitssystems geführt. Spezialisierungen und Schwerpunktbildungen haben vor dem Hintergrund ökonomischer Anreize zugenommen. Parallel steigen die Einsatzzahlen im Bereich des Interhospitaltransfers bundesweit bemerkenswert an.
Unternehmen kooperieren seit jeher miteinander. Dabei haben sich schon früh Netzwerkformen herausgebildet, die unter klaren gemeinsamen Zielen standen: Einkaufsnetzwerke zur stärkeren Verhandlungsposition, Produktionsnetzwerke zur effizienteren Produktion, Logistiknetzwerke als weltweite Transportgemeinschaft. In den vergangenen Jahren beteiligen sich gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch an Netzwerken mit komplexen und vielschichtigen Zielebenen: Innovationsnetzwerke zur Generierung neuer Produkte und Prozesse, Wissensnetzwerke zum Know-how-Erweiterung, Regionale Netzwerke zur Stärkung kulturell und wirtschaftlich einheitlich geprägter Räume.
Stichprobenzugang oder das Sampling: Problem bei kulturvergleichenden psychologischen Untersuchungen
(2009)
Cross-cultural research, quantitative or qualitative, is cost-intensive and laborious. Especially the empirical psychological research has to solve many methodic problems. Sampling has a common problem with generalization of psychological results. This factor exacerbates itself in a cross-cultural study, as the sampling has to meet certain criteria: 1. It should show a high representativeness of the normal distribution in every culture that is compared. 2. The samples of every culture, that is compared, have to be similar in order to guarantee their comparability. This article discusses and presents the kind of methodic difficulties emerging in these studies.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
In 280 Tagen zur Geburt?
(2009)
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
Der neue Perinatale Gesundheitsbericht für Europa (European Perinatal ―Health Report) mit dem Titel „Bessere Statistik für bessere Gesundheit für Mütter und ihre Kinder” wurde am 11. Dezember 2008 herausgegeben. Er bietet nach Angaben der verantwortlichen KoordinatorInnen die umfassendste Informationsquelle zur Gesundheit von Mutter und Kind rund um die Geburt, die uns derzeit für Europa zur Verfügung steht. Insgesamt wurden 103 Datenbanken aus 25 EU-Ländern und Norwegen für das Auswertungsjahr 2004 zusammengeführt. Das Projekt nennt sich PERISTAT (angelehnt an „perinatal statistics”) und hat zum Ziel, eine überschaubare Anzahl von Indikatoren zu entwickeln und daraufhin zu testen, inwieweit sie die perinatale Situation in Europa abbilden und beurteilen können.
Zweifel an der Wirkung
(2010)
Der Markt
(2010)