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Die bedarfsgerechte Versorgung von Legehennen mit Futterstruktur und Aminosäuren ist essentiell. Die Studie zeigte, dass auf Praxisbetrieben im ökologischen Landbau sowohl Abweichungen von den Bedarfswerten als auch Veränderungen der Futterzusammensetzungen im Verlauf von der Herstellung bis zum Trog vorlagen.
Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Es ist davon auszugehen, dass weltweit etwa die Hälfte der industriell eingesetzten Wärme als Abwärme ungenutzt verloren geht (Quelle: Effiziente Energieversorgung durch Abwärme, Fachmagazin Energy 2.0, April 2012). Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ist es eine verantwortungsvolle Aufgabe, diese ungenutzte Energieressource schrittweise zu erschließen. Für die bisherige Vernachlässigung verfügbarer Energiequellen gibt es spezifische Gründe, die erkannt und projektbezogen möglichst ausgeräumt werden müssen. Dazu hat die Hochschule Osnabrück in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Energie und dem Landkreis Osnabrück eine Studie erstellt.
Regionales Wärmekataster Industrie - ReWIn
Diese Konzeptstudie schafft durch eine vorangestellte Recherche der bereits entwickelten Methoden und Technologien zur Abwärmenutzung eine Grundlage zur Potenzialabschätzung und Aufstellung eines Wärmekatasters für den Landkreis Osnabrück.
In der Studie werden für die typisch energieintensiven Branchen des Landkreises methodische Berechnungsansätze mit statistischen, branchenbezogenen Energiekennwerten und vorerst anonymisierten Unternehmensdaten neuartig kombiniert, um eine regionale Potenzialkarte der Abwärme zu erstellen. Die Studie wurde vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Stephan Maykus zeigt in seinem Artikel auf, was Integrierte Planung alles beinhalten kann, wenn sie in der Kommune konsequent umgesetzt wird. So könnte eine kommunale Struktur entstehen, die es ermöglicht, dass Bildung vor Ort geklärt ist, institutionelle Konzept- und Organisationsentwicklung mit Vernetzung verbindet und die dem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement ein Ziel gibt: eine pädagogische Entwicklung der Kommune, um Jugend zu ermöglichen.
Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, zunächst die Bedingungen herauszuarbeiten, die zum Gelingen der Anrechnung im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung erforderlich sind. Im Absprung hiervon soll herausgestellt werden, nach welchen Kriterien eine sinnvolle Verbindung von verschiedenen wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten untereinander bzw. mit Studiengängen geschehen sollte. Zur Untersuchung steht, unter welchen Bedingungen die Vergleichbarkeit von Zertifikaten der wissenschaftlichen Weiterbildung gewährleistet und eine einheitliche, transparente sowie weitestgehend verbindliche Zertifikatssystematik für die Bezeichnung von Abschlüssen im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung implementiert werden kann.