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Ärztliches Handeln in der Geburtshilfe: Kriterien zur Entscheidungsfindung bei Interventionen
(2010)
Fragestellung: Der geburtshilfliche Alltag ist in vielen Kliniken von hohen Interventionsraten geprägt. Geburtshilfliche Expertinnen müssen Entscheidungen treffen und diese verantworten. Beeinflusst wird dieser Prozess durch unterschiedliche Faktoren. Diese Arbeit geht der Frage nach, welche Entscheidungskriterien Ärztinnen[1] nutzen, um sich für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen (Sectio caesarea, Episiotomie, Geburtseinleitung, CTG-Überwachung) zu entscheiden. Zudem wird untersucht, ob sich diese Kriterien im zeitlichen Verlauf verändern. Material und Methodik: Längsschnittliches qualitatives Design mit 2 Erhebungszeitpunkten. In 2 Kliniken wurden geburtshilflich tätige Ärztinnen (Assistenz-, Ober- und Chefärztinnen) befragt. Zu T1 wurden insgesamt n = 26 und zu T2 n = 23 leitfadengestützte problemzentrierte Interviews nach Witzel unter Berücksichtigung der Experteninterviews nach Meuser und Nagel durchgeführt. Ergebnisse: Es konnten 20 Kategorien zur Entscheidung für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen identifiziert werden. Die Ergebnisse deuten auf eine Dominanz der medizinischen Indikationen im Entscheidungsprozess hin, wobei häufig eine enge Anlehnung an abteilungsinterne Leitlinien erfolgt. Zudem werden neben mehreren strukturellen und subjektiven Faktoren insbesondere die Berufserfahrung der Expertinnen und die Berücksichtigung maternaler Wünsche als ausschlaggebende Entscheidungskriterien angeführt. Im zeitlichen Verlauf scheinen die meisten Entscheidungskriterien stabil zu sein. Veränderungen lassen sich jedoch mit wachsender Berufserfahrung erkennen. Schlussfolgerung: Geburtshilfliche Entscheidungen sind multifaktoriell und unterliegen medizinischen und nicht medizinischen Einflüssen mit einer gewissen zeitlichen Stabilität. Um den individuellen Bedingungen geburtshilflicher Situationen gerecht zu werden, müssen die getroffenen Entscheidungen stets evaluiert werden. Eine hohe Reflexionsfähigkeit der Expertinnen ist damit unabdingbar, auch für den eigenen Lernprozess und die hohen Anforderungen des Berufs.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
Die moderne Glücksforschung ist über die vergangenen Jahre überaus produktiv gewesen und hat zweifellos einige wertvolle Erkenntnisse zutage gefördert. Dieser Produktivität steht jedoch eine gewisse Orientierungslosigkeit und Heterogenität gegenüber - als Beobachter weiß man gelegentlich nicht so recht, worin denn das übergeordnete Ziel der betriebenen Forschung und die Bedeutung der jeweiligen Forschungsergebnisse bestehen. Ausgehend von einer Untersuchung der Voraussetzungen und Methoden der modernen Glücksforschung werden einige grundlegende Fragen und die mögliche Bedeutung der Glücksforschung für die Ökonomik kritisch erörtert.
Continuity of care is a concept that is defined as the uninterrupted and coordinated care provided to a patient and that includes an informational dimension which describes the information exchange between the parties involved. In nursing, the nursing summary is the main instrument to ensure informational continuity of care. The aim of this paper is to present an HL7 Clinical Document Architecture based document standard for the eNursing Summary and to discuss the need for harmonizing these results at international level. The eNursing Summary proposed in this paper was developed on the basis of several internationally accepted concepts, primarily the nursing process, the ISO 18104 Reference Terminology Model for Nursing and various data sets. The standardisation process embraced several phases of involving nursing experts for validating its structure and content. It was finally evaluated by a network of 100 healthcare organizations. We argue that the eNursing Summary is a good starting point for standardising nursing discharge and transfer documents on a global level. However, further work is needed to bring together the different national and international strands in standardisation.
Die verabschiedete Rechtsnorm des § 254 HGB hat gegenüber der Fassung im RegE deutlich an Klarheit gewonnen. Aus Sicht der Abschlussadressaten ist zu begrüßen, dass die im Vergleich zu den Entwurfsfassungen erheblich ausgeweiteten Anhangangabepflichten zur Absicherungsbilanzierung das Informationsniveau des Jahresabschlusses erhöhen. Problematisch erscheint indes die Auslagerung eines Teils der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten in den Anhang, da dieser nicht von allen Unternehmen erstellt werden muss.
Entsprechend der gesetzgeberischen Intention, die bestehende Praxis der Bilanzierung von Bewertungseinheiten durch die handelsrechtliche Normierung nicht einzuschränken, wurde der Anwendungsbereich des § 254 HGB sehr weit gefasst und den Unternehmen über den Weg der Rechtsfolgenanordnung durch Negativabgrenzung (Nichtanwendung bestimmter Bewertungsvorschriften) ein relativ breiter Auslegungs- bzw. Ermessensspielraum belassen. Negative Folge dieser Vorgehensweise ist die Zulassung von Bewertungstechniken, die nicht konform gehen mit den bislang bestehenden Rechnungslegungskonventionen und damit die innere Konsistenz bzw. Systemkonsequenz des handelsbilanzrechtlichen Regelungsgefüges beeinträchtigen.