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Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Stephan Maykus zeigt in seinem Artikel auf, was Integrierte Planung alles beinhalten kann, wenn sie in der Kommune konsequent umgesetzt wird. So könnte eine kommunale Struktur entstehen, die es ermöglicht, dass Bildung vor Ort geklärt ist, institutionelle Konzept- und Organisationsentwicklung mit Vernetzung verbindet und die dem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement ein Ziel gibt: eine pädagogische Entwicklung der Kommune, um Jugend zu ermöglichen.
Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, zunächst die Bedingungen herauszuarbeiten, die zum Gelingen der Anrechnung im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung erforderlich sind. Im Absprung hiervon soll herausgestellt werden, nach welchen Kriterien eine sinnvolle Verbindung von verschiedenen wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten untereinander bzw. mit Studiengängen geschehen sollte. Zur Untersuchung steht, unter welchen Bedingungen die Vergleichbarkeit von Zertifikaten der wissenschaftlichen Weiterbildung gewährleistet und eine einheitliche, transparente sowie weitestgehend verbindliche Zertifikatssystematik für die Bezeichnung von Abschlüssen im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung implementiert werden kann.
Für die meisten Studierenden ist ein erfolgreiches Studium Motivation und Ziel zugleich. Erfolgreiche Absolventen und Absolventinnen sind nicht nur für die Hochschule und Universitäten ein „Aushängeschild“. Ebenso profitiert die Gesellschaft von den Investitionen in die Bildung junger Erwachsener, wenn die ausgebildeten Fachkräfte in den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftssystem eingebunden werden. In der geplanten Studie „Bedingungen von Studienerfolg“ steht die Erfassung der zentralen Einflussfaktoren auf den Studienerfolg im Fokus. Erst wenn die zentralen Einflüsse bekannt sind, kann der Studienerfolg effektiv gefördert, gesteuert und Studierende unterstützt werden. Dies scheint aktuell von Relevanz, da in Deutschland niedrige Studienanfängerquoten und hohe Studienabbruchraten zu verzeichnen sind. Kritische Stimmen stellen den Bologna Prozess schon längst in Frage, unter anderem weil sich die Studierenden mit den neuen Anforderungen, wie z. B. zu wenig optionale Lehrveranstaltungen, hoher Prüfungsdruck durch die Menge und studienbegleitenden Prüfungen, zu dichte Stundenpläne oder ungenügende Möglichkeiten für Selbststudium, überfordert fühlen (vgl. Banscherus et al., 2009).In der Langzeitstudie „Bedingungen von Studienerfolg“ besteht die allgemeine Forschungsfrage darin, was die die zentralen Einflussfaktoren auf den Studienerfolg sind. Zur Beantwortung der aufgeführten Forschungsfrage werden zwei aufeinander folgende empirische Studien geplant und umgesetzt: Interviewstudie und Fragebogenstudie. Die im Vorfeld der schriftlichen Befragung durchgeführte Interviewstudie dient dazu, einen explorativen Einblick in die Thematik an der Hochschule Osnabrück zu erhalten.
Mit der Öffnung der Hochschulen rücken beruflich vorgebildete Personen aus dem Berufsfeld der Gesundheitsversorgung auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung in den Kreis der Zielgruppen der Hochschulbildung. Diese Personen wählen wissenschaftliche Zertifikatsangebote im Übergang vom beruflichen zum hochschulischen Lernen, um auf dem aktuellsten Stand des Wissens weitergebildet zu werden. Im Rahmen der zeitlich kleineren Bildungseinheiten der Zertifikatsangebote streben sie mit Blick auf zukünftige Herausforderungen im Gesundheitswesen danach, einen wissenschaftlich fundierten Kompetenzaufbau und -ausbau in einem klar definierten Themenfeld zu erhalten, ohne dafür zwangsläufig ein vollständiges Studium absolvieren zu müssen.
Die Zielgruppe dieser nicht-traditionell Studierenden ist durch eine starke Heterogenität u.a. hinsichtlich Alter, Berufsbiografie und Familienverpflichtungen geprägt. Die besondere Angebots- und Organisationsstruktur der wissenschaftlichen Zertifikatsangebote ist auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Begleitend zu der didaktischen Ausgestaltung des Curriculums sowie der methodischen Vernetzung von Theorie und Praxis ist die Wertschätzung und Validierung bereits beruflich erworbener Kompetenzen ein Anliegen der Zielgruppe. Insofern erweisen sich gezielte Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, eine zentrierte Förderung der Selbstreflexionsfähigkeit sowie eine individuelle Lern(fortschritts)begleitung zur aktiven Teilnahme an der wissenschaftlichen Weiterbildung als hilfreich. In diesem Beitrag werden Erfahrungen aus pilotierten Zertifikatsangeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung und empirische Erkenntnisse aus dem BMBF-geförderten Projekt KeGL vorgelegt.
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Gesunde Personalbemessung: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Kontexten der systematischen Personalbemessung für die Pflege“ (GePAG) haben die Hochschule und die Universität Osnabrück, gefördert von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Machbarkeit einer systematischen Integration von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Instrumentarien der Personalbemessung für die Pflege untersucht. Es wurden zwei systematische Literaturstudien, Expert*inneninterviews und eine Fokusgruppe durchgeführt. Zentrale Ergebnisse der Studie sind unter anderem: dass eine systematische Integration von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Instrumentarien der Personalbemessung in der Pflege maßgeblich für die Sicherstellung von gesunder Pflegearbeit ist; bisherige Arbeiten zu wissenschaftlich fundierten Instrumenten der Personalbemessung um komplexe, nicht vollständig operationalisierbare Aspekte („Beyond Numbers“), die bspw. ethische Anforderungen betreffen, erweitert werden müssen sowie dass Initiativen zur Beförderung von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in der Pflege die Umsetzung bereits bekannter Ansätze aus anderen Disziplinen und ihre Auswirkungen auf eine gesundheitsorientierte Personalbemessung in organisationalen Zusammenhängen untersuchen sollten.