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In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.
Traditionell haben die deutschen Fachhochschulen die Aufgabe, die regionale und überregionale Wirtschaft mit praxis- und anwendungsnah ausgebildeten, hochqualifizierten Fachkräften zu versorgen. Angesichts der rasant steigenden wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und China haben deutsche Unternehmen einen zunehmenden Bedarf an Hochschulabsolventen, die eine China-Kompetenz mitbringen. Die Fachhochschulen sind gut beraten, auf diesen Bedarf zu reagieren und innovative, curricular verankerte Angebote zum Erwerb einer vertieften China-Kompetenz zu entwickeln. Trotz des erheblichen Gestaltungsspielraums, über den die Hochschulen beim Curriculumdesign verfügen, sollten sich die Fachhochschulen von drei Prämissen leiten lassen: Die Angebote sollten curricular verankert sein. Sie sollten – dem Erfolgsprinzip der Fachhochschulen folgend – zudem konsequent praxis- und anwendungsnah ausgerichtet sein. Schließlich sollten sie grundsätzlich akzessorischer Natur sein. Die Kernausbildung in einer bestimmten Disziplin – etwa im Bereich der Betriebswirtschaftslehre oder der Ingenieurwissenschaften – sollte durch Angebote zur Förderung der China-Kompetenz sinnvoll ergänzt, nicht dagegen ersetzt werden. Der China-Kompetenz kommt nach dem hier vertretenen Verständnis demnach primär eine dienende, komplementäre Funktion zu. Die Fachhochschulen werden also auch in Zukunft keine klassischen Sinologen ausbilden, sondern Fachkräfte mit Domänenbezug, die aufgrund ihrer zusätzlich erworbenen China-Kompetenz auf deutsch-chinesische Arbeitskontexte vorbereitet werden. Die Einordnung von China-Kompetenz als instrumentelle Hilfskompetenz im Sinne einer Kooperationskompetenz ist eine wichtige Grundannahme, die sich unmittelbar auf den komplexen Prozess des Curriculumdesigns auswirkt. Im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen Überlegungen, wie ein innovatives China-Kompetenzprogramm an einer wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät einer Fachhochschule intelligent konzipiert und implementiert werden kann.
In nahezu jedem Personalauswahlverfahren stellt die Sichtung der Bewerbungsunterlagen den ersten Schritt der Beurteilung der Bewerber dar. Mit Hilfe einer Online-Befragung von 244 Personalverantwortlichen wird erstmals differenziert der Frage nachgegangen, welche Kriterien dabei in der Praxis der Personalauswahl zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse werden zum einen mit Empfehlungen der Ratgeberliteratur, zum anderen mit den Befunden der personaldiagnostischen Forschung verglichen. In Übereinstimmung mit der Ratgeberliteratur zeigt sich eine starke Dominanz formaler Kriterien. Ergebnisse der Forschung spielen bei der expliziten Entscheidung für oder gegen bestimmte Kriterien keine Rolle. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Befunde zur Validität der Unterlagensichtung kann die Aussagekraft der in der Praxis anzutreffenden Vorgehensweise als wenig valide eingeschätzt werden. Große Unternehmen schneiden dabei geringfügig besser ab als kleinere. Die Befunde werden diskutiert und Empfehlungen für Forschung und Praxis formuliert.
In einem Online-Experiment mit 776 Probanden wird untersucht, inwieweit ein Adelsprädikat im Namen der Bewerber, ihr Geschlecht sowie die Auswahlerfahrung der Beurteiler einen Einfluss auf die Bewertung der Kandidaten nimmt. Als Stimulusmaterial wurde den Beurteilern der Lebenslauf eines fiktiven Bewerbers vorgelegt und in systematischer Weise sowohl das Adelsprädikat als auch das Geschlecht der Bewerber variiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass Bewerber mit Adelsprädikat signifikant anders bewertet werden als solche, die über kein Adelsprädikat verfügen (bezogen auf ihre Offensivität sowie die Wahrscheinlichkeit einer späteren Einstellung). Dies gilt in besonderer Weise für weibliche Bewerber mit Adelsprädikat im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung. Männliche Bewerber werden unabhängig vom Adelsprädikat hinsichtlich ihrer Professionalität negativer bewertet als Frauen. Die Erfahrung der Probanden in der Personalauswahl schützt nicht vor entsprechenden Urteilsverzerrungen.