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Background
The continuous rise in caesarean rates across most European countries raises multiple concerns. One factor in this development might be the type of care women receive during childbirth. ‘Supportive care during labour’ by midwives could be an important factor for reducing fear, tension and pain and decreasing caesarean rates. The presence and availability of midwives to support a woman in line with her needs are central aspects for ‘supportive care during labour’.
To date, there is no existing research on the influence of effective ‘supportive care’ by German midwives on the mode of birth. This study examines the association between the attendance and workload of midwives with the mode of birth outcomes in a population of low-risk women in a German multicentre sample.
Methods
The data are based on a prospective controlled multicentre trial (n = 1,238) in which the intervention ‘midwife-led care’ was introduced. Four German hospitals participated between 2007 and 2009.
Secondary analyses included a convenience sample of 999 low-risk women from the primary analyses who met the selection criterion ‘low-risk status’. Participation was voluntary. The association between the mode of birth and the key variables ‘attendance of midwives’ and ‘workload of midwives’ was assessed using backward logistic regression models.
Results
The overall rate of spontaneous delivery was 80.7% (n = 763). The ‘attendance of midwives’ and the ‘workload of midwives’ did not exhibit a significant association with the mode of birth. However, women who were not satisfied with the presence of midwives (OR: 2.45, 95% CI 1.54-3.95) or who did not receive supportive procedures by midwives (OR: 3.01, 95% CI 1.50-6.05) were significantly more likely to experience operative delivery or a caesarean. Further explanatory variables include the type of hospital, participation in childbirth preparation class, length of stay from admission to birth, oxytocin usage and parity.
Conclusion
Satisfaction with the presence of and supportive procedures by midwives are associated with the mode of birth. The presence and behaviour of midwives should suit the woman’s expectations and fulfil her needs. For reasons of causality, we would recommend experimental or quasi-experimental research that would exceed the explorative character of this study.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) verfolgt die Entwicklung rund um den Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit großem Interes-se. Die DGHWi begrüßt die mit Stand vom 1.5.2013 vereinbarte Zurückstellung der Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Ge-sundheitsfachberufe. Die ursprünglich geplante Zuordnung des Hebammenberufs auf DQR Niveaustufe 4 wird als unvereinbar mit der hohen Anforderungsstruktur der Qualifikation der Berufsgruppe betrachtet. Darüber hinaus ist diese Zuordnung nicht mit der zuneh-menden Qualifizierung von Berufsangehörigen auf tertiärem Bil-dungsniveau vereinbar. Die DGHWi plädiert mit Nachdruck für eine Höherstufung der derzeitigen beruflichen Erstqualifikation von Heb-ammen* an Berufsfachschulen auf DQR Niveau 5 und fordert wie-derholt die komplette Anhebung der Hebammenausbildung auf Bachelorniveau, das der Qualifikationsstufe 6 im DQR entspricht.
Hintergrund/ Antrag der Bundestagsfraktionen vom 08.11.2011:
Von den Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Die Linke wurde am 08.11.2011 ein Entschließungsantrag an den Deutschen Bundestag eingereicht, der sich gegen eine Anhebung der schulischen Anfor-derungen als Zugang zur Ausbildung in der allgemeinen Gesund-heits- und Krankenpflege sowie zur Hebamme/ Entbindungspfleger von zehn auf zwölf Schuljahre ausspricht. Begründet wird der An-trag mit der hohen Qualität der Ausbildung in diesen Bereichen, die eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen nach Ansicht der Antragsteller überflüssig macht. Zudem würde durch die Anhebung der schulischen Anforderungen der Kreis der potenziellen Bewerbe-rinnen und Bewerber eingeschränkt und dadurch der Fachkräfte-mangel in der Pflege verschärft. Der Antrag wurde am 9.11.2011 im Ausschuss „Gesundheit“ des Bundestages verabschiedet.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) fordert den EU-Ministerrat und das Europaparlament auf, der Änderung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zuzustimmen. Die DGHWi e. V. fordert die Bundesregierung auf, die in der Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie vorgesehene Anhebung der Schulausbildung von zehn auf zwölf Jahre unter der Prämisse der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung umzusetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) begrüßt die im Juli 2012 verabschiedeten Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zu den hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, hält jedoch Differenzierungen bei der Betrachtung der einzelnen Gesundheitsfachberufe für geboten und bezieht im folgenden Stellung zu den grundlegenden Aspekten, die sich auf die Entwicklung des Hebammenberufes bzw. die Hebammenwissenschaft beziehen.
Background
Forced migration significantly endangers health. Women face numerous health risks, including sexual violence, lack of contraception, sexually transmitted disease, and adverse perinatal outcomes. Therefore, sexual and reproductive healthcare is a significant aspect of women asylum seekers’ health.
Even when healthcare costs of asylum seekers are covered by the government, there may be strong barriers to healthcare access and specific needs may be addressed inadequately. The study’s objectives were a) to assess the accommodation and healthcare services provided to women asylum seekers in standard and specialised health care, b) to assess the organisation of healthcare provision and how it addresses the sexual and reproductive healthcare needs of women asylum seekers.
Methods
The study utilised a multi-method approach, comprising a less-dominant quantitative component and dominant qualitative component. The quantitative component assessed accommodation conditions for women in eight asylum centres using a survey. The qualitative component assessed healthcare provision on-site, using semi-structured interviews with health and social care professionals (n = 9). Asylum centres were selected to cover a wide range of characteristics. Interview analysis was guided by thematic analysis.
Results
The accommodation in the asylum centres provided gender-separate rooms and sanitary infrastructure. Two models of healthcare were identified, which differed in the services they provided and in their organisation: 1) a standard healthcare model characterised by a lack of coordination between healthcare providers, unavailability of essential services such as interpreters, and fragmented healthcare, and 2) a specialised healthcare model specifically tailored to the needs of asylum-seekers. Its organisation is characterised by a network of closely collaborating health professionals. It provided essential services not present in the standard model. We recommend the specialised healthcare model as a guideline for best practise.
Conclusions
The standard, non-specialised healthcare model used in some regions in Switzerland does not fully meet the healthcare needs of women asylum seekers. Specialised healthcare services used in other regions, which include translation services as well as gender and culturally sensitive care, are better suited to address these needs. More widespread use of this model would contribute significantly toward protecting the sexual and reproductive integrity and health of women asylum seekers.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Hintergrund: Sozial benachteiligte Schwangere sind in besonderem Maße vulnerabel. Sie befinden sich wie alle Schwangeren in einer biographischen Übergangssituation und tragen zusätzlich die mit ihrem sozialen Status assoziierten Gesundheitsrisiken. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere die Geburtsvorbereitung als gesundheitsfördernde Maßnahme ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot der Gesundheitsförderung dar. Denn durch diese kann bereits vor der Geburt die Unterstützung, Beratung und Vernetzung der betroffenen Mädchen und Frauen erfolgen. Die Verbesserung der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten wie der Hebammenbetreuung setzt Detailwissen um die Bedürfnisse der angesprochenen Personengruppe voraus. Deren Erfassung ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Studie.
Methode: In der qualitativen Studie werden sowohl Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen (n=19) zu ihren Bedürfnissen und Erfahrungen in der Schwangerschaft als auch Expertinnen, Familienhebammen und ein Sozialpädagoge retrospektiv teilstrukturiert befragt (n=7). Ergänzt werden die Aussagen durch Angebotsanalysen aus ausgewählten Städten und Gemeinden (n=7). Die Auswertung der Studie ist angelehnt an die Technik der Grounded Theory.
Ergebnisse: Die Bedürfnisse der befragten Frauen und Mädchen in der Schwangerschaft sind komplex und weisen in ihren speziellen Ausprägungen besondere thematische Schwerpunkte auf. Durch die meist prekären Lebensverhältnisse stehen Sicherheitsbedürfnisse im Vordergrund. Soziale Beziehungen und die Rollenfindung als Mutter sind gleichfalls wichtige Themen, weil die Frauen von Diskriminierung betroffen sind oder diese befürchten. Das Informationsbedürfnis bezieht sich schwerpunktmäßig auf gegenwärtige Phänomene und Erfahrungen. Viele der geäußerten Bedürfnisse werden sowohl an die Menschen des sozialen Umfelds als auch an Mitarbeiter der Beratungsstellen oder Akteure des Gesundheitswesens adressiert. Hebammen bieten sich durch ihre spezielle Arbeitsstruktur insbesondere dann als Ansprechpartner an, wenn die Kontakte zu Familienmitgliedern oder den Menschen des direkten sozialen Umfelds unsicher sind. Übliche Geburtsvorbereitungskurse treffen nur bedingt die Interessen der Befragten und bringen das Risiko einer Ausgrenzung durch die Gruppe mit sich. Die Interviews mit den Expertinnen sowie die Angebotsanalysen zeigen außerdem, dass die Vernetzung der Professionen des Gesundheits- und Sozialwesens und eine Überweisung zu passgenauen Angeboten nur unzureichend realisiert sind.
Ausgewählte Empfehlungen: Die speziellen Bedürfnisse der schwangeren Frauen und Mädchen in besonderen Lebenssituationen bedürfen einer inhaltlich abgestimmten Vernetzung von Ärzten, Hebammen und Beratern. Geburtsvorbereitungskurse sollten neben den üblichen curricularen Inhalten die Chance berücksichtigen, dass Frauen eine neue soziale Rolle im unkomplizierten Beisammensein mit anderen neu definieren und erproben können. Die thematischen Schwerpunkte sollten das Wachstum des Kindes und zeitnahe Erfahrungen in den Vordergrund stellen.