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Warum sind Erziehungshilfen ein verbreiteter Teil der Schulorganisation? Was unterscheidet, verbindet aber auch die schulische und außerschulische Erziehungshilfe? Und wie könnte eine bedarfsgerechte, die individuelle Förderung der jungen Menschen unterstützende, Familien stärkende und die sozialräumliche Vernetzung voranbringende Kooperation zwischen Schulen und Erziehungshilfe aussehen? Diesen Fragen widmet sich dieses Buch ausgehend von lebensweltlichen Perspektiven junger Menschen in einer sehr grundlegenden Weise. Dabei werden nicht nur die Anlässe, Erscheinungsformen und Bedingungen der Arbeitsbündnisse von Schule und Erziehungshilfe erörtert, sondern auch ein neu gewichtetes und innovative Gestaltungsmöglichkeiten eröffnendes Verständnis von Schule und Erziehungshilfe.
Die alltägliche pädagogische Praxis von Grundschulen hat sich durch die Implementierung unterschiedlicher multiprofessioneller Kooperationsprozesse maßgeblich geändert (vgl. Beck & Maykus 2016, S. 148f.). So kooperieren laut Thieme (2019) seit dem Ausbau von ganztägig-inklusiven Schulsettings zunehmend auch Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Fachbereiche und Institutionen (vgl. Thieme, 2019, S. 247). Die Schulsozialarbeit an Grundschulen ist dabei ein sozialpädagogisches Arbeitsfeld, welches als Schnittstelle zwischen verschiedenen pädagogischen Berufsgruppen gilt (vgl. Thimm 2017, S. 108) und dem der Vernetzungs- und Kooperationsgedanken als Leitmotiv (sozial-)pädagogischer Praxis inhärent ist. Vor allem die Kooperation zwischen den Lehrkräften und der Schulsozialarbeit ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das BMBF-geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Qualifizierungsmodule für die interprofessionelle Kooperation in inklusiven Grundschulen – Entwicklung und Evaluation des Manuals InproKiG“ (kurz: InproKiG) hat mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten u.a. diese Voraussetzungen und Herausforderungen in der alltäglichen Kooperationspraxis näher analysiert. Der Beitrag stellt Ergebnisse einer quantitativen Erhebung zum Stand der Kooperation und zu Kooperationsbedarfen von Grundschulteams vor, welche in den Jahren 2018 und 2019 an Grundschulen in Hannover, Osnabrück und Gießen durchgeführt wurde. In Einzelanalysen werden vor diesem Hintergrund vertiefend die Perspektiven von Fachkräften der Schulsozialarbeit und ihre Erfahrungen interprofessioneller Kooperation untersucht.
Gute Kooperationsstrukturen gelten als eine der wichtigsten Gelingensbedingungen bei der Umsetzung schulischer Inklusion. Eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit im Schulteam ist eine Voraussetzung, um Kinder optimal fördern zu können und ihren individuellen Bedarfen gerecht zu werden. Dieser Band führt ein in das Praxismanual "Interprofessionelle Kooperation an inklusiven Grundschulen", kurz InproKiG: Die Modulinhalte des Manuals werden durch vielfältige Materialien vermittelt, zudem regen zahlreiche Methoden zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung an. Ziel ist es, die berufsübergreifende Zusammenarbeit an inklusiven Grundschulen zu verbessern und somit praxisrelevante Impulse für die Schulentwicklung zu setzen.
In diesem Beitrag setzten sich Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Schule der Demokratiebildung ausführlich mit dem 16. Kinder- und Jugendbericht auseinander. Ihre Beiträge zur Demokratiebildung waren in dem Bericht der Expertenkommission vielfach zitiert, aber nicht systematisch entfaltet worden. Rolf Ahlrichs, Stephan Maykus, Elisabeth Richter, Helmut Richter, Wibke Riekmann und Benedikt Sturzenhecker greifen die Denkanstöße aus dem 16. Kinder- und Jugendbericht auf, um das Konzept der Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendarbeit aus der Perspektive eines demokratischen Partizipations- und kommunalen Raumbegriffs schärfer zu konturieren. Nach Vorklärungen zu den Begriffen Demokratie und Demokratiebildung definieren sie einen Raumbegriff, der Mitgliedschaft einschließt, hauptsächlich in der Kommune verortet und an Institutionen gebunden ist. Nach diesen theoretischen Vorklärungen wenden sich die Autorinnen und Autoren der Demokratiebildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu. Sie attestieren dem 16. Kinder- und Jugendbericht, dass er ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf Politische Bildung als Demokratiebildung feststellt, dass er aber nicht klärt, wie sie diese Regelungen der Lebensführung in sozialpädagogischen Einrichtungen demokratisch mitbestimmen können. Das Autor/inn/enteam argumentiert, Demokratiebildung gelinge erst dann, wenn Kinder und Jugendliche das Recht hätten, die Regeln der gemeinsamen Lebensführung mitzugestalten. Ihr Vorschlag ist, Macht und Einfluss von Kindern und Jugendlichen einerseits und von Mitarbeitenden andererseits in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem Vereinsrecht aufzuteilen und Jugendarbeit so demokratisch zu gestalten. Allerdings fehle dazu bisher eine geklärte Mitgliedschaft und damit die gegenseitige Verbindlichkeit einer Entscheidungsgemeinschaft, stellt das Team fest. Das führe dazu, dass Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bisher oft paternalistisch strukturierte Konsumfamilien seien, in denen Jugendliche auf Entscheidungsmacht weitgehend verzichteten. So könne Demokratiebildung nicht als selbsttätige Aneignung von Demokratie praktisch umgesetzt werden. Im 16. Kinder- und Jugendbericht bleibe Demokratiebildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine pädagogisch arrangierte Scheindemokratie. Das Team äußert sich ebenfalls zur verbandlichen Jugendarbeit bzw. Schule und ihrer Rolle in der Demokratie und zeigt auf, dass der Bericht demokratiebildende Potenziale auch hier nicht hinreichend benennt.
Kinder- und Jugendarbeit wird in diesem Beitrag als spezifischer Ort der Kommunikation, demokratisch strukturierten Partizipation, Anerkennung sowie Selbst- und Gemeinwirksamkeit verstanden. Das sind die Annahmen einer kommunalen Sozialpädagogik, die raum- und gesellschaftstheoretische Bezüge vereint, um daraus sozialpädagogische Grundsätze, theoretische Kategorien sowie Handlungsprinzipien einer Unterstützung von Subjektbildung abzuleiten. Lebensweltliche und institutionelle Öffentlichkeiten der Verständigung sowie Teilnahmeerfahrungen sind Ziele einer solchen Pädagogik des Sozialen im Stadtteil. Im Ergebnis dieses Beitrags wird davon ausgehend eine konzeptionelle Entwicklungsmatrix für die Offene Kinder- und Jugendarbeit entworfen – als Theorie (in) ihrer Praxis.
Jugendhilfe und Schule
(2021)
„Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf“ – das häufig zitierte Sprichwort verdeutlicht: Ein gutes Aufwachsen vor Ort benötigt mehr als Kernfamilie und Schule. Durch Kooperationen in Unterstützungs- und Beratungssystemen für Familien, einer aktiven Zivilgesellschaft mit ihren Vereinen und Initiativen und mit verschiedenen Bildungsorten kann es gelingen, dass individuelle Lern- und Bildungsbiografien wieder stärker in den Fokus rücken.
Damit solche kommunale Bildungslandschaften gelingen, braucht es einen leistungsfähigen Staat, pädagogische Konzepte, ausreichende finanzielle Ressourcen sowie rechtliche und politische Reformen. Das Papier soll einen Anstoß und Empfehlungen geben, notwendige Maßnahmen zu entwickeln und zu verstetigen.
Ein Zusammenspiel von Lebensräumen, Gesellschaftlichkeit und Partizipation steht im Mittelpunkt jeder pädagogischen Praxis in den Kommunen. Die Entwicklung junger Menschen bei diesem Zusammenspiel zu unterstützen ist das Anliegen der Jugendarbeit. Das ist die Ausgangsthese von Stephan Maykus im dritten Beitrag. Er umreißt eine kommunale Sozialpädagogik, welche die konzeptionelle Basis von Kinder- und Jugendbildung in Stadtteilen und Gemeinden ist. Maykus reflektiert die pädagogische Qualität von sozialen Räumen, so wie sie von Jugendlichen wahrgenommen werden. Im Anschluss daran denkt er über eine Pädagogik demokratischer Partizipation als Subjekt- und Gesellschaftsbildung nach und verdeutlicht sie mit dem Beispiel eines Jugendhauses. Dieses folgt der Grundannahme, dass Kinder und Jugendliche für ihre Identitätsentwicklung Gelegenheiten der sozialen und individuellen Entfaltung benötigen, die nicht einfach nur gegeben sind, sondern besonderer Orte in ihrem Stadtteil bedürfen. Das Jugendhaus ist ein solcher Ort, der im Sinne einer kommunalen Sozialpädagogik Erfahrungen der Partizipation, der individuellen Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit als Ausdruck von Selbstwirksamkeit und Gemeinwirksamkeit in Gruppen unterstützt.