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Die demokratische Gesellschaft ist als eine Kommunikationsgemeinschaft gleichberechtigter und mündiger Menschen angelegt. Das spiegelt sich gleichermaßen in der Verfassung wie in den Institutionen unseres Staates wider. Der Ausgleich der Interessen soll als offener und fairer Streit erfolgen. Das notwendige Wissen und damit die Urteilskraft, um die Argumente in diesem Streit bewerten zu können, beziehen wir vor allem aus den Massenmedien. Sie haben die Aufgabe, eine öffentlich zugängliche Sprache für eine hochkomplexe Welt und die darin auftretenden Probleme und Konflikte zu finden. Zugleich dienen sie den politisch Herrschenden als Plattform ihrer Legitimation und damit zur Loyalitätsbeschaffung.
Neue Vielfalt
(2006)
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Um das Potenzial eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale Anschluss-fähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der beruflichen Ausbildungswege im Sinne einer Anhebung auf akademisches Niveau.
In diesem Kontext entwickelt der Pädagogische Fachbeirat (PFB) des Bundes Deutscher Hebammen derzeit ein modularisiertes Kerncurriculum für die deutsche Hebammenausbildung. Hierfür wurde die Definition von Berufskompetenzen für die Berufausübung von Hebammen notwendig.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.
Die Vorsteuerberichtigung birgt vielfältige Probleme und kann es erforderlich werden lassen, dass neben der Buchführung umfangreiche Nachweise darüber geführt werden müssen, wann und in welchem Umfang umsatzsteuerliche Leistungen, z. B. für ein Gebäude, angefallen sind. Ein entsprechendes Formular hierzu hat Eckert vorgestellt (BBK F. 6 S. 1297, DokID [UAAAB-78010]).
Nach den Grundfällen zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in BBK 13/2006 F. 30 S. 1835 enthält diese Fallstudie ergänzende Beispiele zu Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, sowie zum Wechsel der Besteuerungsart als Änderung der Verhältnisse