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There are a number of well-established concepts explaining decision-making. The sociology of wise practice within public administration suggests that thinking preferences like the use of intuition form a cornerstone of public administrators’ virtuous practice. This contribution uses conceptual and theoretical resources from the behavioral sciences and public administration to account for individual level differences of employees with regard to thinking preferences in the public sector. Institutional frameworks and social structures may enable or impede the habituation of virtue. The contribution empirically investigates this proposition with respondents from North America and the European Union. The analysis investigates the behavioral dimension preference for intuition/preference for deliberation. An analysis of data from 333 employees from organizations in North America and 1644 employees from organizations in the EU reveal prevalent differences in the preference for thinking styles. The public and private sector differ significantly in terms of the preference for rational as well as for intuitive thinking. What is exciting is that private employees rank higher than public employees on both scales, whereas the difference in rational thinking shows a small effect and the effect size in regard of intuitive thinking is negligible. We explore possible explanations for such differences and similarities.
Hintergrund:
Intensivpflichtige Patienten verlieren oft durch verschiedene Gründe, wie z. B. einer Beatmungsnotwendigkeit, ihre Unabhängigkeit und sind infolgedessen nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen kundzutun. An dieser Stelle treten oft Angehörige als Stellvertretung für sie ein. Diese Aufgabe stellt eine enorme Herausforderung dar, denn oftmals wurden im Voraus keine Vorkehrungen, wie z. B. eine Patientenverfügung getroffen. Angehörige, in der Rolle der gesetzlichen Stellvertretung, sind oft von den vielseitigen Informationen des Gesundheitspersonals überwältigt, wobei sie diese für den Entscheidungsfindungsprozess verarbeiten und nutzen müssen. Zudem wird die Entscheidungsfindung durch ihre eigenen Bedürfnisse im Konflikt mit den mutmaßlichen Willen des Patienten erschwert.
Methodisches Vorgehen:
Mithilfe einer ausgiebigen Literaturrecherche in Fachdatenbanken und der Bibliothek der Hochschule Osnabrück wird der ausgewählte Patientenfall dargestellt und analysiert. Die Analyse orientiert sich an die Hermeneutik mit dem Fokus auf der Dimension „Person“ und die Perspektive „Handlungsebene“. Anhand einer detaillierten Betrachtung auf Grundlage des Calgary Familien-Assessment-Modells wird die Hochkomplexität des Patientenfalls dargelegt. Im Transferteil werden geeignete Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich auf die im Analyseteil herausgefilterten Prioritäten fokussieren. Abschließend werden die entworfenen Unterstützungsmöglichkeiten fiktiv auf den Patientenfall angewendet.
Ergebnisse:
Im Ergebnis wird deutlich, dass die Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung einer enormen Herausforderung ausgesetzt sind. Sie befinden sich nicht nur in der Situation der Entscheidungsfindung und sind Ansprechperson für das Behandlungsteam, sondern auch in der Rolle der familiären Mitbetroffenen in einer Krisensituation. In beiden Rollen haben sie ein hohes Maß an Bedürfnissen, die während des Pflegeprozesses berücksichtigt und erfüllt werden müssen. Um die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation zu begleiten und zu stärken, helfen die aufgezeigten Unterstützungsmöglichkeiten. Die primäre Pflegefachkraft entlastet die Angehörigen in Form von Familiengesprächen und hilft Veränderungen auf der kognitiven, affektiven sowie verhaltensbezogenen Ebene herbeizuführen. Folglich wird eine bedürfnisorientierte Pflege umgesetzt, in der eine informierte Entscheidungsfindung stattfinden kann.
Schlussfolgerung:
Schlussfolgernd ist zu bemerken, dass die Anwendung der Unterstützungsmöglichkeiten einen positiven Effekt auf den Entscheidungsprozess der Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung hat. Sie stellt einen wichtigen Bereich der Pflege dar. Die Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung müssen daher vermehrt in den Pflegeprozess einbezogen werden, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können. Die begleitende und stärkende Funktion, die die Pflegefachkraft dabei einnimmt, stellt eine Kompetenz der akademisierten Pflegefachkraft dar. Durch die erweiterte Ausbildung hat sie eine besondere Fähigkeit zur Durchführung der Familiengespräche. So wäre auch dieser Aspekt der Pflege erfüllt.