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Zur Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich

  • Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.

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Metadaten
Author:Marion Titgemeyer
Title (German):Zur Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich
URN:urn:nbn:de:bsz:959-opus-11276
Parent Title (German):Der Steuerberater
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2009
Release Date:2019/01/08
Volume:60
Issue:8
First Page:281
Last Page:284
Faculties:Fakultät MKT / Institut für Management und Technik
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 330 Wirtschaft
Review Status:Veröffentlichte Fassung/Verlagsversion