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Zum Sofortabzug von Damnum und Disagio im Rahmen des § 11 EStG

  • In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.

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Metadaten
Author:Marion Titgemeyer
Title (German):Zum Sofortabzug von Damnum und Disagio im Rahmen des § 11 EStG
Parent Title (German):Deutsche Steuer-Zeitung
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2016
electronic ID:Zur Anzeige in scinos
Release Date:2018/11/05
Volume:104
Issue:18
First Page:687
Last Page:689
Faculties:Fakultät MKT / Institut für Management und Technik
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 330 Wirtschaft
Review Status:Veröffentlichte Fassung/Verlagsversion