TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Tagungsbericht - 6. IStR-Jahrestagung 2006 am 19./20. Oktober 2006 in Berlin JF - Internationales Steuerrecht (IStR) N2 - Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen. Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-12266 VL - 15 IS - 23 SP - 3 EP - 10 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - Im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingeführt. Diese schränkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen für Rechteüberlassungen stark ein, sofern diese beim Empfänger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen § 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen. Y1 - 2017 VL - 105 IS - 20 SP - 744 EP - 750 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zum Sofortabzug von Damnum und Disagio im Rahmen des § 11 EStG JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist. Y1 - 2016 VL - 104 IS - 18 SP - 687 EP - 689 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines (Erst-)Studiums JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Y1 - 2014 VL - 102 IS - 6 SP - 189 EP - 194 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Erbschaftsteuergesetz erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand - Verstoß gegen eine leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung? JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Y1 - 2012 VL - 100 IS - 23 SP - 830 EP - 832 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen. Y1 - 2011 VL - 99 IS - 7 SP - 249 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen JF - Betriebs-Berater N2 - Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften. Y1 - 2012 VL - 67 IS - 35 SP - 2152 EP - 2153 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Europarechtliche Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Speisen JF - Betriebs-Berater N2 - Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt. Y1 - 2011 VL - 66 IS - 21 SP - 1312 EP - 1314 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur fehlenden Europarechtskonformität des alten und des neuen deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts JF - Betriebs-Berater N2 - Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden. Y1 - 2010 VL - 65 IS - 32 SP - 1894 EP - 1897 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungs-aufwendungen leitender Angestellter JF - Betriebs-Berater N2 - Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet. Y1 - 2009 VL - 64 IS - 36 SP - 1898 EP - 1900 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland JF - Deutsches Steuerrecht (DStR) Y1 - 2019 VL - 57 IS - 24 SP - 1274 EP - 1278 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft BT - Umsatzsteuerliche Praxisfragen zur GmbH & Co. KG JF - BBK Betrieb und Rechnungswesen N2 - Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom 6.6.2002 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen. Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11507 IS - 11 SP - 489 EP - 494 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG – Sonstige Leistungen und der Wechsel der Besteuerungsart JF - BBK Betrieb und Rechnungswesen N2 - Die Vorsteuerberichtigung birgt vielfältige Probleme und kann es erforderlich werden lassen, dass neben der Buchführung umfangreiche Nachweise darüber geführt werden müssen, wann und in welchem Umfang umsatzsteuerliche Leistungen, z. B. für ein Gebäude, angefallen sind. Ein entsprechendes Formular hierzu hat Eckert vorgestellt (BBK F. 6 S. 1297, DokID [UAAAB-78010]). Nach den Grundfällen zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in BBK 13/2006 F. 30 S. 1835 enthält diese Fallstudie ergänzende Beispiele zu Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, sowie zum Wechsel der Besteuerungsart als Änderung der Verhältnisse Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11519 IS - 14 SP - 787 EP - 794 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach§ 15a UStG – Grundstückserwerb und gemischt genutzte Immobilien JF - BKK Betrieb und Rechnungswesen N2 - Die neuen Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bergen vielfältige Praxisprobleme. Die folgenden Fälle stellen vor, wie Berichtigungen durchzuführen sind, wenn die entsprechenden Gegenstände dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 15a Abs. 1 UStG und § 15a Abs. 2 UStG) zuzurechnen sind. Ergänzend werden in einem separaten Beitrag weitere Fälle zu Wirtschaftsgütern vorgestellt, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, zu sonstigen Leistungen und zum Wechsel der Besteuerungsart. Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11526 IS - 13 SP - 727 EP - 732 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses einer OHG JF - BBK Betrieb und Rechnungswesen N2 - In dieser Fallstudie werden am Beispiel einer OHG die buchhalterische Erfassung von Geschäftsvorfällen aus verschiedenen Sachbereichen eines Industrieunternehmens sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und GuV, dargestellt. Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11530 IS - 12 SP - 567 EP - 576 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Akademische Gründungen: Konzeptionen zur Sensibilisierung für den Gründungsgedankenund das Unternehmertum – Eine empirische Untersuchung JF - Hochschulschriften der Universität Osnabrück N2 - Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf die Zahl der akademischen Gründungen. Y1 - 2010 UR - https://repositorium.ub.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-201009296555/2/Entrepreneurship_Titgemeyer.pdf SP - 1 EP - 11 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Körperschaftsteuersysteme in der Europäischen Union JF - WISU-Studienblatt Y1 - 2008 VL - 37 SP - 192 EP - 195 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zum Einkommensbegriff und zur Einkommensermittlung gemäß Internal Revenue Code of the United States of America JF - Recht der Internationalen Wirtschaft - RIW Y1 - 2007 VL - 53 IS - 7 SP - 497 EP - 503 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich JF - Der Steuerberater N2 - Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden. Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11276 VL - 60 IS - 8 SP - 281 EP - 284 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Besteuerung von Personengesellschaften in den EU-Staaten: Options- oder Mischmodell als Schritt in Richtung einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung? JF - Der Steuerberater StB N2 - Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten. Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11282 VL - 57 IS - 11 SP - 414 EP - 420 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Steuerliche Behandlung von Gebäudekosten bei Photovoltaikanlagen JF - Der Steuerberater N2 - In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken. Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11292 VL - 65 IS - 4 SP - 115 EP - 117 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Die Auswirkungen des EuGH-Urteils "Sudholz" vom 29.4.2001 auf die umsatzsteuerlichen Behandlungen von gemischt genutzten Geschäftsfahrzeugen JF - Der Steuerberater StB N2 - Hintergrund war das EuGH-Urteil vom 29.4.2004 mit dem die Frage der Vereinbarkeit des hälftigen Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Geschäftsfahrzeugen mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie entschieden wurde. Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11307 VL - 55 IS - 10 SP - 374 EP - 379 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Nationale Vorsteuerabzugsrestriktionen vor dem Hintergrund europarechtlicher Anforderungen JF - Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ) N2 - Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug. Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11319 VL - 93 IS - 7 SP - 228 EP - 230 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zusammenspiel und Wettbewerb von 25 Steuersystemen in der EU BT - Tagung der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) am 20. und 21. 10. 2005 JF - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht - Betriebs-Berater für Europarecht (EWS) N2 - Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot. Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11323 VL - 17 IS - 1 SP - 25 EP - 27 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Der Businessplan als Grundlage zur Umsetzung einer Geschäftsidee JF - Wirtschaftswissenschaftliches Studium : WiSt : Zeitschrift für Studium und Forschung Y1 - 2009 VL - 38 IS - 11 SP - 594 EP - 597 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Die Nutzwertanalyse zur Beurteilung von Investitionen JF - Wirtschaftswissenschaftliches Studium : WiSt : Zeitschrift für Studium und Forschung Y1 - 2011 VL - 40 IS - 1 SP - 47 EP - 49 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeit im internationalen Kontext: Stand der Diskussion und kritische Würdigung der EU-Pläne JF - Der Steuerberater StB N2 - Am 21.3.2018 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen und den Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz vorgelegt. Diese befassen sich insbesondere mit einer Digital Service Tax (DST) sowie der digitalen Betriebsstätte. Nach Ansicht der Kommission soll durch diese Maßnahmen gewährleistet werden, dass die Besteuerung von digitalen Geschäftstätigkeiten in der EU gerecht und wachstumsfreundlich erfolgt. Der Entwurf wurde von der Fachwelt von Anfang an kritisch aufgenommen und in der Folgezeit von verschiedenen Experten kontrovers diskutiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den derzeitigen Stand der Erörterungen und widmet sich unter anderen den aktuellen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministeriums der Finanzen, des ifo-Institutes und des IDW. Weiter werden Reaktionen aus der Wirtschaft und eine erste Liste mit potenziell von einer Digitalsteuer betroffenen Unternehmen aufgegriffen. Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11542 IS - 1/2 SP - 11 EP - 16 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Bilanzierung der Ausgabe von Gutscheinen JF - Der Steuerberater N2 - In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich. Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:959-opus-11269 VL - 64 IS - 1/2 SP - 33 EP - 34 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Selbstständigkeit und Leistungsbeziehungen bei Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft JF - Betriebs-Berater : BB Y1 - 2007 VL - 62 IS - 4 SP - 189 EP - 191 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zum Einkommensbegriff und zur Einkommensermittlung gemäß Internal Revenue Code of the United States of America JF - Recht der internationalen Wirtschaft : RIW Y1 - 2007 VL - 53 IS - 7 SP - 497 EP - 503 ER - TY - JOUR A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur Unternehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft JF - Betriebs-Berater : BB Y1 - 2006 VL - 61 IS - 8 SP - 408 EP - 410 ER -