TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Die Nutzwertanalyse zur Beurteilung von Investitionen JF - Wirtschaftswissenschaftliches Studium : WiSt : Zeitschrift für Studium und Forschung Y1 - 2011 VL - 40 IS - 1 SP - 47 EP - 49 ER - TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Europarechtliche Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Speisen JF - Betriebs-Berater N2 - Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt. Y1 - 2011 VL - 66 IS - 21 SP - 1312 EP - 1314 ER - TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Titgemeyer, Marion T1 - Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen JF - Deutsche Steuer-Zeitung N2 - Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen. Y1 - 2011 VL - 99 IS - 7 SP - 249 ER -