@article{Titgemeyer2021, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Entwurf eines Gesetzes zur St{\"a}rkung der Finanzmarktintegrit{\"a}t: Diskussion der Reformpl{\"a}ne in der Literatur}, series = {Betriebs-Berater (BB, Betriebsberater)}, volume = {76}, journal = {Betriebs-Berater (BB, Betriebsberater)}, number = {08}, publisher = {dfv Mediengruppe}, address = {Frankfurt am Main}, issn = {0947-0581}, pages = {491 -- 494}, year = {2021}, abstract = {Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur St{\"a}rkung der Finanzmarktintegrit{\"a}t beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine St{\"a}rkung der Unabh{\"a}ngigkeit der Abschlusspr{\"u}fer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrit{\"a}t sowie Attraktivit{\"a}t gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Entstehung und ausgew{\"a}hlten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen {\"U}berblick {\"u}ber die aktuelle Diskussion der Reformpl{\"a}ne in der Literatur.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2020, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Kritische W{\"u}rdigung der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)}, volume = {108}, journal = {Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)}, number = {1}, pages = {16 -- 23}, year = {2020}, language = {de} } @article{Titgemeyer2020, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Steuerliche Behandlung von Aufwendungen f{\"u}r ein h{\"a}usliches Arbeitszimmer}, series = {Betriebs-Berater (BB, Betriebsberater)}, volume = {26}, journal = {Betriebs-Berater (BB, Betriebsberater)}, publisher = {dfv Mediengruppe}, address = {Frankfurt am Main}, pages = {1431 -- 1436}, year = {2020}, abstract = {Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen f{\"u}r ein h{\"a}usliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Ber{\"u}cksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualit{\"a}t gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag besch{\"a}ftigt sich unter Heranziehung einschl{\"a}giger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen f{\"u}r ein h{\"a}usliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den M{\"o}glichkeiten der steuerlichen Abzugsf{\"a}higkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2019, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Zur steuerlichen F{\"o}rderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland}, series = {Deutsches Steuerrecht (DStR)}, volume = {57}, journal = {Deutsches Steuerrecht (DStR)}, number = {24}, pages = {1274 -- 1278}, year = {2019}, language = {de} } @article{Titgemeyer2017, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {105}, journal = {Deutsche Steuer-Zeitung}, number = {20}, pages = {744 -- 750}, year = {2017}, abstract = {Im Rahmen des Gesetzes gegen sch{\"a}dliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechte{\"u}berlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingef{\"u}hrt. Diese schr{\"a}nkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen f{\"u}r Rechte{\"u}berlassungen stark ein, sofern diese beim Empf{\"a}nger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gl{\"a}ubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. \S 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen \S 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2016, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Zum Sofortabzug von Damnum und Disagio im Rahmen des \S 11 EStG}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {104}, journal = {Deutsche Steuer-Zeitung}, number = {18}, pages = {687 -- 689}, year = {2016}, abstract = {In seinem am 15.6.2016 ver{\"o}ffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt {\"U}blichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Gesch{\"a}ftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz f{\"u}r die Markt{\"u}blichkeit. Falls der Rahmen des Markt{\"u}blichen {\"u}berschritten wird, entf{\"a}llt die sofortige Ber{\"u}cksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche W{\"u}rdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2014, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Zur steuerlichen Ber{\"u}cksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines (Erst-)Studiums}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {102}, journal = {Deutsche Steuer-Zeitung}, number = {6}, pages = {189 -- 194}, year = {2014}, abstract = {Mit dem am 9.1.2014 ver{\"o}ffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverh{\"a}ltnisses erfolgt, nach \S 12 Nr. 5 i.V.m. \S 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Eink{\"u}nften aus selbst{\"a}ndiger Arbeit darstellen. Dar{\"u}ber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits f{\"u}r Veranlagungszeitr{\"a}ume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in \S 12 Nr. 5 und \S 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2014, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Steuerliche Behandlung von Geb{\"a}udekosten bei Photovoltaikanlagen}, series = {Der Steuerberater}, volume = {65}, journal = {Der Steuerberater}, number = {4}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:959-opus-11292}, pages = {115 -- 117}, year = {2014}, abstract = {In seinem j{\"u}ngst ver{\"o}ffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 - III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Geb{\"a}udes installiert ist, die anteiligen Geb{\"a}udekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Eink{\"u}nfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erl{\"a}utert, die f{\"u}r betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2013, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Bilanzierung der Ausgabe von Gutscheinen}, series = {Der Steuerberater}, volume = {64}, journal = {Der Steuerberater}, number = {1/2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:959-opus-11269}, pages = {33 -- 34}, year = {2013}, abstract = {In seinem Urteil vom 19.9.2012 - IV R 45/09 hatte der BFH {\"u}ber die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preiserm{\"a}ßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 - IV R 45/09 sind f{\"u}r Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preiserm{\"a}ßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine R{\"u}ckstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht m{\"o}glich.}, language = {de} } @article{Titgemeyer2012, author = {Titgemeyer, Marion}, title = {Erbschaftsteuergesetz erneut auf dem verfassungsrechtlichen Pr{\"u}fstand - Verstoß gegen eine leistungsf{\"a}higkeitsgerechte Besteuerung?}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {100}, journal = {Deutsche Steuer-Zeitung}, number = {23}, pages = {830 -- 832}, year = {2012}, abstract = {Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen {\"U}berpr{\"u}fung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob \S 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. \S\S 13a und 13b ErbStG einer leistungsf{\"a}higkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in j{\"u}ngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Pr{\"u}fstand.}, language = {de} }