@article{Titgemeyer2014, author = {Marion Titgemeyer}, title = {Zur steuerlichen Ber{\"u}cksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines (Erst-)Studiums}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {102}, number = {6}, pages = {189 -- 194}, year = {2014}, abstract = {Mit dem am 9.1.2014 ver{\"o}ffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverh{\"a}ltnisses erfolgt, nach \S 12 Nr. 5 i.V.m. \S 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Eink{\"u}nften aus selbst{\"a}ndiger Arbeit darstellen. Dar{\"u}ber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits f{\"u}r Veranlagungszeitr{\"a}ume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in \S 12 Nr. 5 und \S 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht versto{\"s}en.}, language = {de} }